Gemeinde (Gebietskörperschaft)

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Die Gemeinde ist nach der Bundes- und der Landesverfassung eine Gebietskörperschaft, die dazu berechtigt ist, auf dem Gemeindegebiet das Recht auf Selbstverwaltung auszuüben. Zugleich ist sie ein selbstständiger Wirtschaftskörper, der als Träger von privaten Rechten örtliche Leistungen für die Bürger finanziert oder selbst erbringt, und ist das Gemeindegebiet ein Verwaltungssprengel.

In den Gemeinden des Landes Salzburg ist der Vertretungskörper der Gemeinde die Gemeindevertretung, in der Landeshauptstadt Salzburg der Salzburger Gemeinderat. Mitglieder des Vertretungskörpers sind die Gemeinderäte (Gemeindevertreter).

Gemeinden im Bundesland Salzburg

Jedes Grundstück muss zu einer Gemeinde gehören. Jede Salzburger Gemeinde gehört zum Gebiet des Landes Salzburg.

Quellen

Einzelnachweis