Änderungen

3 Bytes hinzugefügt ,  17:42, 26. Nov. 2017
K
Textersetzung - „z.B.“ durch „z. B.“
Zeile 13: Zeile 13:  
Das ''Heilige Römische Reich (Deutscher Nation)''<ref>Der Zusatz „Deutscher Nation“ (lat. ''Nationis Germanicæ'') setzte sich seit dem späten [[15. Jahrhundert]] allmählich durch.</ref> bestand vom [[Mittelalter]] bis zum Jahr [[1806]] und umfasste vor allem [[Deutschland]] und angrenzende Gebiete, namentlich auch [[Österreich]] mit Ausnahme des Burgenlandes, die [[Niederlande]] (samt dem heutigen [[Belgien]]), [[Tschechien|Böhmen, Mähren und Schlesien]], im [[Mittelalter]] auch große Teile [[Italien]]s.
 
Das ''Heilige Römische Reich (Deutscher Nation)''<ref>Der Zusatz „Deutscher Nation“ (lat. ''Nationis Germanicæ'') setzte sich seit dem späten [[15. Jahrhundert]] allmählich durch.</ref> bestand vom [[Mittelalter]] bis zum Jahr [[1806]] und umfasste vor allem [[Deutschland]] und angrenzende Gebiete, namentlich auch [[Österreich]] mit Ausnahme des Burgenlandes, die [[Niederlande]] (samt dem heutigen [[Belgien]]), [[Tschechien|Böhmen, Mähren und Schlesien]], im [[Mittelalter]] auch große Teile [[Italien]]s.
   −
Das Reich bestand aus einer Anzahl „reichsunmittelbarer“ Territorien (weltliche und geistliche Fürstentümer, freie und Reichsstädte), die gegenüber dem Kaiser zunehmend Selbständigkeit erlangten. Zu diesen Territorien gehörten z.B. das Fürsterzbistum oder [[Erzstift Salzburg|Erzstift]] Salzburg, weiters z.B. [[Bayern]], [[Tirol]], [[Kärnten]], [[Steiermark]], [[%C3%96sterreich#Der_.C3.96sterreichbegriff_in_historischer_Sicht|Österreich]] ([[Oö|Ob]] und [[NÖ|Unter der Enns]]), [[Tschechien#Böhmen|Böhmen]] und [[Tschechien#Mähren|Mähren]].
+
Das Reich bestand aus einer Anzahl „reichsunmittelbarer“ Territorien (weltliche und geistliche Fürstentümer, freie und Reichsstädte), die gegenüber dem Kaiser zunehmend Selbständigkeit erlangten. Zu diesen Territorien gehörten z. B. das Fürsterzbistum oder [[Erzstift Salzburg|Erzstift]] Salzburg, weiters z. B. [[Bayern]], [[Tirol]], [[Kärnten]], [[Steiermark]], [[%C3%96sterreich#Der_.C3.96sterreichbegriff_in_historischer_Sicht|Österreich]] ([[Oö|Ob]] und [[NÖ|Unter der Enns]]), [[Tschechien#Böhmen|Böhmen]] und [[Tschechien#Mähren|Mähren]].
   −
Das Reich hatte außer dem Kaiser noch eine Reihe gemeinsamer Institutionen, z.B.
+
Das Reich hatte außer dem Kaiser noch eine Reihe gemeinsamer Institutionen, z. B.
 
* den „Immerwährenden“ Reichstag zu [[Regensburg]] (ab 1667),
 
* den „Immerwährenden“ Reichstag zu [[Regensburg]] (ab 1667),
 
* Reichskammergericht und Reichshofrat,
 
* Reichskammergericht und Reichshofrat,