Am 1. Mai [[1948]] übernahm der „Staatssekretär für das Flüchtlingswesen“ sämtliche Aufgaben im Lager. Der Sondereinsatz des BRK war damit beendet. Die bisher als „Lager Piding“ bezeichnete Anlage wurde nun in „Grenzdurchgangslager Piding“ umbenannt. Mit der „Verteilungsverordnung“ und dem „Heimkehrergesetz“ traten 1952 zwei neue Gesetze in Kraft, die den Betrieb im Lager regelten. Es wurden vor allem deutschstämmige Menschen aus Jugoslawien aufgenommen und in der gesamten Bundesrepublik Deutschland verteilt. Wegen des Ungarnaufstands kamen im Jahre 1957 über 5 000 ungarische Flüchtlinge im Lager an, die dort betreut und weiter geleitet wurden. | Am 1. Mai [[1948]] übernahm der „Staatssekretär für das Flüchtlingswesen“ sämtliche Aufgaben im Lager. Der Sondereinsatz des BRK war damit beendet. Die bisher als „Lager Piding“ bezeichnete Anlage wurde nun in „Grenzdurchgangslager Piding“ umbenannt. Mit der „Verteilungsverordnung“ und dem „Heimkehrergesetz“ traten 1952 zwei neue Gesetze in Kraft, die den Betrieb im Lager regelten. Es wurden vor allem deutschstämmige Menschen aus Jugoslawien aufgenommen und in der gesamten Bundesrepublik Deutschland verteilt. Wegen des Ungarnaufstands kamen im Jahre 1957 über 5 000 ungarische Flüchtlinge im Lager an, die dort betreut und weiter geleitet wurden. |