Leopoldskroner Naturmoor: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 20. März 2020, 17:49 Uhr
Das Leopoldskroner Naturmoor, auch Salzburger Naturmoor genannt, ist ein anerkanntes natürliches Heilvorkommen im Leopoldskroner Moor in Leopoldskroner Moos in der Stadt Salzburg.
Allgemeines
Die Anerkennung der medizinisch-heilenden Wirkung bezieht sich nicht auf das Moorgebiet im Allgemeinen oder als Ganzes, sondern nur auf ganz bestimmte Flächen, für die deren Eigentümer im Einzelnen durch Vorlage entsprechender medizinischer Gutachten die behördliche Anerkennung und zulässige Nutzung für Zwecke der Kurmedizin beantragt und nachgewiesenen haben.
Medizinisch und sanitätsrechtlich relevant ist dabei eine bestimmte Konzentration und Mineralisierung von geologischen oder geologisch-biologischen Stoffen in feinkörnigem Zustand, die entsprechend aufbereitet, mit Wasser vermischt und erwärmt werden kann und derart für verschiedene Therapien (z. B. Moorbäder und Moorpackungen) geeignet sind. Einfach nur natürliches Moor zu verwenden, kann nicht die erwünschte Wirkung erzielen. Medizinisch geeignet ist nur eine bestimmte, zumeist tiefer liegende Schicht. Natürliches Moor ist mikrobiologisch nicht immer einwandfrei. Der Begriff Heilmoor kann daher missverständlich sein.
Anerkennung als natürliches Heilvorkommen
Seit etwa 1820 werden die Moorvorkommen im Leopoldskroner Moor für Heilbehandlungen, insbesondere bei Gelenkschmerzen, genutzt. Formell als Kurort anerkannt wurde die Stadt Salzburg aber erst 1968.[1]
1969 wurde für den Kurort Heilbad Salzburg-Leopoldskron der Kurbezirk festgesetzt.[2]
Etwa 1970/1971 beantragten die Eigentümer einzelner Flächen unter Vorlage und Nachweis entsprechender medizinischer Gutachten die behördliche Anerkennung und zulässige Nutzung für Zwecke der Kurmedizin. Sie haben sich größtenteils zu einer Moorliefergemeinschaft zusammengeschlossen, die im wesentlichen das Kurhaus Salzburg beliefern.
Trinkmoor
Verarbeitet zu Trinkmoor ist es ein Nahrungsergänzungsmittel. Jeweils zu beachten sind die spezifische Mengenanteile für Mineralstoffe wie z. B. Calcium, Eisen, Kalium, Magnesium, Natrium, Zink, Kupfer u. a. Produzent im Land Salzburg ist z. B. die SonnenMoor Verwertungs- u. Vertriebs GmbH in Anthering.
Naturschutz und Landschaftsschutz
Seit 1999 sind durch das Salzburger Naturschutzgesetz, LGBl. Nr. 73/1999 idgF insbesondere "Moore" gemäß § 24 NSchG von Gesetzes wegen geschützte Lebensräume und sind dort Maßnahmen, die Eingriffe in diese Lebensräume bewirken können, nur mit naturschutzbehördlicher Bewilligung zulässig. Ausnahmen für kleinere Eingriffe sind auf Antrag gemäß § 24 (5) mit Bewilligung der Behörde zulässig.
Das Leopoldskroner Moor ist durch die Verordnung der Landesregierung, LGBl. Nr. 58/1981 idF LGBl. Nr. 83/2003 zum Landschaftsschutzgebiet erklärt und sind in einem solchem Gebiet nach der Allgemeinen Landschaftsschutzverordnung, LGBl. Nr. 89/1995 idgF Maßnahmen nur mit einer naturschutzbehördlichen Bewilligung zulässig, uzw. gemäß § 2 Zif. 5 die Durchführung aller Maßnahmen, die mit erheblichen Bodenverletzungen oder Aufschüttungen verbunden sind; als erheblich gelten jedenfalls alle Bodenverletzungen oder Aufschüttungen, die eine Fläche von insgesamt mehr als 250 m2 beanspruchen.
Durch die zeitlich früher erfolgte Anerkennung als natürliches Heilvorkommen sind davon erfassten Flächen vom Naturschutz ausgenommen und dürfen für medizinische Zwecke abgebaut werden.
Siehe auch
Weblinks
- Kurhaus Paracelsus, Stadt Salzburg
- Naturmoorprodukte Haslauer Naturmoor an der Moosstraße
- Therapro Erzeugung & Verkauf Gann, Lengauer KEG an der Moosstraße
Quellen
- Salzburgwiki Leopoldskroner Moos, Heilpeloide, Kurort
- Fiebiger, Anton: Die Torfmoor- Bad- und Molkenkur-Anstalt Marienbad in Leopoldskron bei Salzburg, Endl & Penker, 1858 (google books)
- Salzburger Volksblatt, Nr. 186 vom 19. August 1891, Seite 5, gefunden in den online-Seiten der Österreichischen Nationalbibliothek
- Salzburger Heilvorkommen- und Kurortegesetz (Geltende Fassung)
- Mag. Thomas Schmiedbauer nach veröffentlichen bzw. freigegebenen Informationen des Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung Gesundheit.
Einzelnachweise
- ↑ Kundmachung der Salzburger Landesregierung vom 22. Juli 1968 über die Anerkennung der Stadt Salzburg als Kurort, StF: LGBl. Nr. 60/1968
- ↑ Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 14. Juli 1969, mit der für den Kurort Heilbad Salzburg-Leopoldskron der Kurbezirk festgesetzt wird StF: LGBl. Nr. 75/1969