Salzburger Domkapitel

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Das Salzburger Domkapitel wählt den Salzburger Erzbischof.

Geschichte

Entstehung

Der erste Dom wurde von Bischof Virgil (der gleichzeitig auch Abt von St. Peter war am 25. September 774 geweiht. Das war auch der Grund, weshalb man nun ein Domkapitel brauchte.

Seit 817 führten diese Kanoniker nach der Regel (=canon) des Wormser Bischofs Chrodegang ein gemeinschaftliches Leben. 987 trennte sich ein Teil von der Gemeinschaft und begann unter dem aus Regensburg kommenden Abt Tito in St. Peter eine neue Mönchsgemeinschaft.


Gliederung

Erst 1122 errichtete dann Erzbischof Konrad I. ein neues Kanonikerstift, dessen Zahl er auf 24 festsetzte und die Domherren verpflichtete, die Augustiner-Chorherrenregel zu befolgen. Durch die päpstliche Bulle vom 22. September 1514 wurde dieses Augustiner-Chorherrenkapitel in ein weltpriesterliches Domstift umgewandelt, dem auch 24 Kapitulare angehörten. Gleichzeitig wurden auch 12 Chorvikare am Dom angestellt. Erzbischof Paris Graf Lodron erließ am 19. September 1628 das grundlegende Statut, in dem die Kriterien der Aufnahme in das Kapitel festgesetzt wurden. Dieses blieb bis zur Auflösung des Domkapitels 1806 in Kraft.

Im ursprünglichen Domkapitel gab es einen Dompropst, einen Domdechant, der die Regierungsgeschäfte führte, einen Domkustos, weiters einen Domscholastikus, dem die Domstiftsschule anvertraut war und einen Stadtpfarrer. Die Domherren hatten das Recht, den Erzbischof in freier und geheimer Wahl zu wählen. Dieses Domkapitel war der größte Wirtschaftskörper des Landes. Es hatte zahlreiche Patronatsrechte über Pfarreien, Jagdrechte, Liegenschaften und in der Stadt 15 Kanonikalhöfe.

Mitglieder

Dem Domkapitel gehörte Personen aus Adelskreisen an, aus deren Mitte oft auch der Erzbischof selbst dann stammte.

Das Domkapitel seit 1806

Nachdem das erste Domkapitel als reichsunmittelbare Institution 1806 untergegangen war (es war die Zeit der Sekularisierung als Friedrich III. von Toskana über Salzburg herrschte), fand am 25. März 1825 die Errichtung des neuen Domkapitels statt. Diesem gehören 12 Domherren an. Das mit päpstlichem Breve vom 23. April 1823 zugestandene kanonische Wahlrecht(1) des Erzbischofs wurde bis 1918 ausgeübt.

Seit dem 1933 zwischen der Republik Österreich und dem Apostolischen Stuhl geschlossenen Konkordat präsentiert dieser dem Domkapitel zu Salzburg drei Kandidaten, aus denen es in freier und geheimer Wahl einen Erzbischof erwählen muss.

Amtskleidung

Die Amtskleidung der Domherren besteht aus einem schwarzen rot gesäumten Talar mit roten Knöpfen, einer kirschroten Mozetta, einem ebensolchen Birett und einem Kapitelkreuz, das Kaiser Franz I. am 25. März 1827 gestiftet hat.

Es ist ein goldenes Tatzenkreuz und wird an rotem Seidenmoiréband getragen. Die Insignien des Kaisers Franz I. sind am Mittelschild des Tatzenkreuzes in Email in Gold eingelassen. Die gegenwärtig gültigen Statuten des Domkapitels hat Erzbischof Dr. Karl Berg am 1. Jänner 1984 in Kraft gesetzt. Das Domkapitel besteht zur Zeit (2007) aus zwölf Kanonikern, die folgende Ämter bekleiden:

  • Weihbischof Dr. Andreas Laun OSFS, Dompropst
  • Prälat Dr. Matthäus Appesbacher, Bischofsvikar f. die Institute d. geweihten Lebens und die spirituellen Bewegungen, Domdechant
  • Domkustos Prälat Balthasar Sieberer, Generaldechant und Dompfarrer der Stadt Salzburg und Leiter des Seelsorgeamtes
  • Prälat Sebastian Manzl, Generaldechant für das Salzburg Land und den Tiroler Anteil
  • Prälat Martin Walchhofer, Rektor des Bildungszentrums Borromäum, Diözesandirektor der Päpstlichen Missionswerke
  • Msgr. Dr. Hans-Walter Vavrovsky, Rektor des Bildungshauses St. Virgil
  • Prälat Univ.-Prof. Dr. Hans Paarhammer, Präsident des Internationalen Forschungszentrums
  • Msgr. Dr. Hansjörg Hofer, Generalvikar, Seelsorger in Rehhof
  • Msgr. Heinrich Roither, Pfarrer in St. Gilgen
  • Prälat Dr. Johann Reißmeier, Bischofsvikar für die Weltkirche, für die Ständigen Diakone, für die Berufungspastoral
  • Kan. Dr. Gottfried Laireiter, Regens des Priesterseminars
  • KR Dr. Franz Padinger, geistlicher Assistent der kath. Aktion und Aufgaben des Domkapitels

Das Domkapitel heute

Das Domkapitel ist ein Priesterkollegium, das im Sinne des 2. Vatikanischen Konzils für das geistliche Wohl der ganzen Diözese Verantwortung trägt, die mitbrüderliche Sorge für die Priester und die Pflege der Gemeinschaft. Außerdem hat es die Aufgabe des Kollegiums der Konsultoren, das in bestimmten personellen und ökonomischen Fragen zu hören ist, dem u. U. die Wahl eines Diözesanadministrators zufällt und dem ein neuernannter Bischof sein Ernennungsdekret bei der Besitzergeifung der Diözese vorzulegen hat. Als Priestergemeinschaft sind die Domkapitulare zur gemeinsamen Feier des Stundengebetes, der Konventmesse und der feierlichen sonntäglichen Domliturgie verpflichtet. Ebenso ist die Erhaltung der Domkirche ihre Aufgabe. Wenigstens viermal im Jahr sind halbtägige Besprechungen abzuhalten.

Quelle

Fußnote

1Details zum Nachlesen hier Kanonisches Recht