Fürsterzbistum Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen

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== Geschichte ==  
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Das Fürsterzbistum  umfasste teils das eigentliche landesfürstliche Territorium, dazu kamen [[Ausländische Herrschaften|Ausländische Herrschaften]] mit unterschiedlichen Hoheitsrechten, sie unterstanden im Wesentlichen anderen Fürsten. In diesen Ausländischen Herrschaften des Erzstiftes Salzburg war der Fürsterzbischof daher Grundherr, aber nicht Landesherr. Diese Herrschaften sind zu unterscheiden von verschiedenen Exklaven wie [[Mühldorf am Inn]], die mit zum landesfürstlichen Territorium gehörten.
Das Fürsterzbistum  umfasste teils das eigentiche landesfürstliche Territorium, dazu kamen [[Ausländische Herrschaften|Ausländische Herrschaften]] mit unterschiedlichen Hoheitsrechten, sie unterstanden in verschiedenen Rechtsfragen anderen Fürsten. Die Ausländischen Herrschaften unterstanden in die anderen Landesfürsten unterstanden.


Salzburg hat sich schrittweise vom Mutterland Bayern gelöst. Daher ist nicht klar, wer genau als erster Fürsterzbischof anzusprechen ist. Teilweise wird schon [[Ortolf von Weißeneck]] (1343 bis [[1365]]) als Fürsterzbischof gesehen, unstrittig ist aber [[Pilgrim II. von Puchheim]] ein solcher Fürsterzbschof. Das Fürsterzbistum umfasste das weltliche Herrschaftsgebiet der Fürsterzbischöfe von Salzburg.  
Es bestand als Ständestaat<ref>bezeichnet einen Staat, der durch privilegierte Stände [[Fürsterzbischof|Fürsterzbischöfe]] weitgehend dominiert und regiert wird, Quelle wikipedia.de</ref> im [[Bayerischer Reichskreis|Bayerischen Reichskreis]] des [[Reich#Heiliges Römisches Reich|Heiligen Römischen Reiches]]. Salzburg hat sich schrittweise vom Mutterland Bayern gelöst. Daher ist nicht klar, wer als erster Fürsterzbischof anzusprechen ist. Teilweise wird schon [[Ortolf von Weißeneck]] (1343 bis [[1365]]) als Fürsterzbischof gesehen, unstrittig ist aber [[Pilgrim II. von Puchheim]] ein solcher Fürsterzbischof.


Das Fürsterzbistum war deutlich kleiner als kirchenrechtliche Gebiet der [[Erzdiözese Salzburg]] bzw. der [[Salzburger Kirchenprovinz]] als geistliches Seelsorgegebiet des Salzburger Erzbischofs. Der Fürsterzbischof blieb bis 1803 Oberhirte der altbayrischen Kirchenprovinzen. Die Kirchenprovionz war offiziell [[739]] gegründet worden und [[798]] zum [[Erzbistum (Überblick)|Erzbistum]] erhoben worden.
Es umfasste das weltliche Herrschaftsgebiet der Fürsterzbischöfe von Salzburg. Dieses war jedoch kleiner als das ältere Gebiet der [[Erzdiözese Salzburg]], das geistlichen Seelsorgegebiet des Salzburger Erzbischofs. Es war [[739]] entstanden und ab [[798]] [[Erzbistum (Überblick)|Erzbistum]].


Heute gehören zur Kirchenprovinz Salzburg neben der [[Erzdiözese Salzburg]] die Diözesen [[Diözese Graz-Seckau|Graz-Seckau]], Gurk-Klagenfurt, Innsbruck und Feldkirch.
In diesen Ausländischen Herrschaften des Erzstiftes Salzburg war der Fürsterzbischof Grundherr, aber nicht Landesherr. Sie sind zu unterscheiden von Exklaven wie [[Mühldorf am Inn]], die sehr wohl zum landesfürstlichen Territorium gehörten.
 
Darüber hinaus gibt es auch noch die [[Salzburger Kirchenprovinz]], die dem Erzbischof von Salzburg als Metropoliten zugeordnet ist. Früher war die Kirchenprovinz wesentlich größer und umfasste alle Bayerischen Bistümer. Heute gehören zur Kirchenprovinz Salzburg neben der [[Erzdiözese Salzburg]] die Diözesen [[Diözese Graz-Seckau|Graz-Seckau]], Gurk-Klagenfurt, Innsbruck und Feldkirch.


==Seine größte Ausdehnung unter Pilgrim II.==
==Seine größte Ausdehnung unter Pilgrim II.==

Version vom 13. Januar 2019, 21:09 Uhr

Karte
Datei:Fürsterzbistum Salzburg Karte 01.jpg
Übersicht
Alternativname: Fürsterzbistum Salzburg
Herrschaftsform: Wahlfürstentum
Herrscher: Fürsterzbischof
im Reichstag: 1. Virilstimme auf der geistlichen Bank im Reichsfürstenrat
Reichskreis: Bayerischer Reichskreis
beim Kreistag: 1. Virilstimme auf der geistlichen Bank im Reichsfürstenrat
Residenz: Stadt Salzburg
Konfession: römisch-katholisch
aufgegangen in: Herzogtum Salzburg
Hinweisschild Grenze Erzstift Salzburg-Chiemgau

Das Fürsterzbistum Salzburg, auch Erzstift Salzburg bezeichnet, war das weltliche Territorium des Fürsterzbischofs. Es bestand seit dem späten 14. Jahrhundert, seine Wurzeln liegen in der Landesordnung (erste urkundliche Erwähnung 1342). Es überdauerte die Jahrhunderte bis zur Säkularisation von 1803.

Geschichte

Das Fürsterzbistum umfasste teils das eigentiche landesfürstliche Territorium, dazu kamen Ausländische Herrschaften mit unterschiedlichen Hoheitsrechten, sie unterstanden in verschiedenen Rechtsfragen anderen Fürsten. Die Ausländischen Herrschaften unterstanden in die anderen Landesfürsten unterstanden.

Es bestand als Ständestaat[1] im Bayerischen Reichskreis des Heiligen Römischen Reiches. Salzburg hat sich schrittweise vom Mutterland Bayern gelöst. Daher ist nicht klar, wer als erster Fürsterzbischof anzusprechen ist. Teilweise wird schon Ortolf von Weißeneck (1343 bis 1365) als Fürsterzbischof gesehen, unstrittig ist aber Pilgrim II. von Puchheim ein solcher Fürsterzbischof.

Es umfasste das weltliche Herrschaftsgebiet der Fürsterzbischöfe von Salzburg. Dieses war jedoch kleiner als das ältere Gebiet der Erzdiözese Salzburg, das geistlichen Seelsorgegebiet des Salzburger Erzbischofs. Es war 739 entstanden und ab 798 Erzbistum.

In diesen Ausländischen Herrschaften des Erzstiftes Salzburg war der Fürsterzbischof Grundherr, aber nicht Landesherr. Sie sind zu unterscheiden von Exklaven wie Mühldorf am Inn, die sehr wohl zum landesfürstlichen Territorium gehörten.

Darüber hinaus gibt es auch noch die Salzburger Kirchenprovinz, die dem Erzbischof von Salzburg als Metropoliten zugeordnet ist. Früher war die Kirchenprovinz wesentlich größer und umfasste alle Bayerischen Bistümer. Heute gehören zur Kirchenprovinz Salzburg neben der Erzdiözese Salzburg die Diözesen Graz-Seckau, Gurk-Klagenfurt, Innsbruck und Feldkirch.

Seine größte Ausdehnung unter Pilgrim II.

Das Fürsterzbistum Salzburg erlebte seine größte flächenmäßig Ausbreitung unter Erzbischof Pilgrim II. von Puchheim (13651396). Damals umfasste der weltliche Herrschaftsbereich des Erzbischofs folgende Gebiete:

Quellen

Fußnoten

  1. bezeichnet einen Staat, der durch privilegierte Stände Fürsterzbischöfe weitgehend dominiert und regiert wird, Quelle wikipedia.de
Verwaltungsbegriffe aus dem Kirchenrecht

Kirchliche Begriffe: Archidiakonat | Erzbistum | Erzdiözese | Eigenbistum | Kirchenprovinz | Suffraganbistum
Politischer Begriff siehe Erzbischof als Landesherr oder Grundherr