| − | Um zu gewährleisten, dass die Tiere so gut wie möglich kastriert werden, sprich möglichst komplikations- und schmerzfrei, musste man, um eine Zulassung als Sauschneider zu erhalten, eine Ausbildung absolvieren. Das war schon [[1786]] Voraussetzung für eine Bewilligung. [[1924]] schrieben die Behörden eine Lehre bei einem erfahrenen Viehschneider vor. Zuerst durfte der Lehrling seinen Lehrer drei Jahre lang nur begleiten, bevor er nach einem weiteren 2-jährigen Praktikum eine Prüfung ablegen konnte. Das theoretische und praktische Wissen aus fünf Jahre Ausbildungszeit wurde vom Amtstierarzt unter Zeugen abgefragt und bei einer männlichen und weiblichen Tierkastration überprüft. Erst dann war man ein offizieller Viehschneider. | + | [[Bild:sauschneider_congress.jpg | right | Behördliche Bewilliigung]]Um zu gewährleisten, dass die Tiere so gut wie möglich kastriert werden, sprich möglichst komplikations- und schmerzfrei, musste man, um eine Zulassung als Sauschneider zu erhalten, eine Ausbildung absolvieren. Das war schon [[1786]] Voraussetzung für eine Bewilligung. [[1924]] schrieben die Behörden eine Lehre bei einem erfahrenen Viehschneider vor. Zuerst durfte der Lehrling seinen Lehrer drei Jahre lang nur begleiten, bevor er nach einem weiteren 2-jährigen Praktikum eine Prüfung ablegen konnte. Das theoretische und praktische Wissen aus fünf Jahre Ausbildungszeit wurde vom Amtstierarzt unter Zeugen abgefragt und bei einer männlichen und weiblichen Tierkastration überprüft. Erst dann war man ein offizieller Viehschneider. |