Loipen gibt es in unterschiedlichen Schwierigkeitsstufen praktisch in allen Salzburger Wintersportgemeinden. Und wenn es genügend Schnee gibt, kann man auch in Gemeinden des [[Flachgau]]s laufen (z. B. in [[Eugendorf]] oder [[Neumarkt am Wallersee]]). Am Rand der [[Stadt Salzburg]] gibt es dann auch im [[Schlosspark Hellbrunn]] die [[Langlaufloipe Hellbrunn]]. Im Jänner 2017 gab es in allen 119 Salzburger Gemeinden eine eigene Loipe mit mehr als 2 200 Loipen-Kilometern teilte der Sportstättensachverständige des [[Land Salzburg (Verwaltung)|Landes]], [[Horst Scheibl]], am [[26. Jänner]] [[2017]] mit.<ref>Quelle [[Salzburger Landeskorrespondenz]] vom [https://service.salzburg.gv.at/lkorrj/detail?nachrid=57720 26. Jänner 2017]</ref>
+
Loipen gibt es in unterschiedlichen Schwierigkeitsstufen praktisch in allen Salzburger Wintersportgemeinden. Und wenn es genügend Schnee gibt, kann man auch in Gemeinden des [[Flachgau]]s laufen (z. B. in [[Eugendorf]] oder [[Neumarkt am Wallersee]]). Am Rand der [[Stadt Salzburg]] gibt es dann auch im [[Schlosspark Hellbrunn]] die [[Langlaufloipe Hellbrunn]]. Im Jänner 2017 gab es in allen 119 Salzburger Gemeinden eine eigene Loipe mit mehr als 2 200 Loipen-Kilometern teilte der Sportstättensachverständige des [[Land Salzburg (Verwaltung)|Landes]], Horst Scheibl, am [[26. Jänner]] [[2017]] mit.<ref>Quelle [[Salzburger Landeskorrespondenz]] vom [https://service.salzburg.gv.at/lkorrj/detail?nachrid=57720 26. Jänner 2017]</ref>
+
+
=== Loipenbenutzung während Corona ===
+
Am Montag, [[13. Dezember]] [[2021]], startete die Gebührenpflicht auf Saalfeldens Loipennetz - und das brachte gezwungenermaßen eine weitere Einschränkung mit sich: [[Coronavirus-Sprachwelt|2G]]. Die Tourismusregion Saalfelden Leogang ergänzte ihre Info-Seite zu den Loipengebühren konkret um die Frage: Brauche ich zum Langlaufen einen 2G-Nachweis? Dazu die Antwort: "Die aktuelle 5. Covid-19-Notmaßnahmenverordnung sieht derzeit einen 2G-Nachweis (geimpft oder genesen) bezüglich der Nutzung von gebührenpflichtigen Loipen vor. Bei der Loipennutzung muss stets ein, den gesetzlichen Vorgaben entsprechender, gültiger 2G- Nachweis mitgeführt werden. Die Kontrollen erfolgen stichprobenartig. Dies gilt in der Region für die Loipen im Gemeindegebiet von Saalfelden. Die Loipen in Leogang sind von dieser behördlichen Regelung ausgenommen." Wo nichts fürs Langlaufen verlangt wird, kann also jeder dem sportlichen Vergnügen nachgehen.<ref>{{Quelle PiN|10. Dezember 2021}}</ref>