; [[1750]]: Mit dem Urteil vom 10. September 1750 erkannte der Salzburger Hofrat die
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Pauerin aus [[Mühldorf am Inn]] für der Hexerei schuldig und verurteilte sie zur Strafe des Schwertes mit nachgehender Verbrennung der Leiche, siehe Weblink [http://www.muehldorf.de/stadt/pdf/Hexenprozess_Faltblatt.pdf Der Hexenprozess der Pauerin]