Wildbach- und Lawinenverbauung: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Geschiebesperre, Mühlbachtal 9.jpg|thumb|Geschiebe-Rückhaltesperre im Bett des [[Mühlbach (Niedernsill)]]]]
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[[Datei:Alpenblickgraben-Sperre, 20. März 2014.jpg|thumb|Die [[Alpenblickgraben-Sperre]] in [[Schüttdorf]]]]
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[[Datei:Gewässer in thalgau 031.jpg|thumb|Wildbachverbauung, Fischbach in Thalgau]]
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Die '''Wildbach- und Lawinenverbauung''' dient zum Schutz vor Naturgefahren, die durch [[Wildbach|Wildbäche]] und mögliche [[Lawine]]n nicht nur, aber vor allem im Bereich der [[Alpen]] gegeben sind.
Die '''Wildbach- und Lawinenverbauung''' dient zum Schutz vor Naturgefahren, die durch [[Wildbach|Wildbäche]] und mögliche [[Lawine]]n nicht nur aber vor allem im Bereich der [[Alpen]] gegeben sind.  
 
  
==Geschichte==
 
Im Jahr [[1870]] haben einige Naturkatastrophen den Anlass für entsprechende Maßnahmen gegeben. Auf Basis des Reichsforstgesetzes gründete man infolgedessen im Jahr [[1884]] den Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung und es wurde das „Wildbachverbauungsgesetz" beschlossen. Die Wildbach- und Lawinenverbauung wird heute kurz „die.wildbach“  genannt (im vollen Namen''die.wildbach  und lawinenverbauung'' [WLV]).
 
 
 
==Wildbach- und Lawinenverbauung im Bundesland Salzburg==
 
==Wildbach- und Lawinenverbauung im Bundesland Salzburg==
===Rahmenbedingungen===
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===Gegebenheiten===
Die Fläche des [[Bundesland Salzburg|Bundeslandes Salzburg]] beträgt 7 154 km². Sie ist verwaltungsmäßig in sechs politische Bezirke mit 119 Gemeinden unterteilt. Die Bevölkerungszahl beträgt ca. 524 400 Bewohner. Die Sektion Salzburg der Wildbach- und Lawinenverbauung ist für 1  299 Wildbach- und 561 Lawineneinzugsgebiete mit einer Gesamtfläche von 5 010 km² verantwortlich, die etwa 70 % der Gesamtfläche des Bundeslandes ausmachen. Darüber hinaus sind ca. drei Prozent der Gesamtfläche als Risikogebiete ausgewiesen. Hier drohen Steinschlag oder Hangrutschungen.
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Maßnahmen der Wildbach- und Lawinenverbauung werden im Einzugsgebiet von Wildbächen und Lawinen getroffen. Welche Gebiete als solche Einzugsgebiete gelten, ist durch Verordnung des [[Landeshauptmann]]s festgelegt. Im [[Bundesland Salzburg]] mit einer Fläche von 7 155 km² bestanden im Jahr [[2011]] 1 299 Wildbach- und 561 Lawineneinzugsgebiete mit einer Gesamtfläche von 5 010 km², was etwa 70 % der Gesamtfläche des Bundeslandes bedeutet. Die Verteilung (Stand 2011 bzw. 2024) ist wie folgt:
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[[Datei:Geschiebesperre, Mühlbachtal 9.jpg|thumb|Geschiebe-Rückhaltesperre im Bett des [[Mühlbach (Niedernsill)]].]]
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* Die Wildbacheinzugsgebiete verteilen sich auf 114 der 119 [[Gemeinden im Bundesland Salzburg|Salzburger Gemeinden]] (Ausnahmen sind die [[Stadt Salzburg]] sowie die [[Flachgau]]er Gemeinden [[Anif]], [[Bürmoos]], [[Lamprechtshausen]] und [[St. Georgen bei Salzburg]]).
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* Die Lawineneinzugsgebiete liegen in 72 Gemeinden (im Flachgau: [[Ebenau]], [[Faistenau]], [[Grödig]], [[Hintersee (Ort)|Hintersee]], [[St. Gilgen]] und [[Strobl]]; in den anderen Gauen alle Gemeinden außer im [[Tennengau]] [[Adnet]], [[Kuchl]], [[Oberalm]] und [[Puch bei Hallein]]; im [[Pongau]] [[Eben im Pongau]], [[Forstau]], [[Pfarrwerfen]], [[Radstadt]] und [[Schwarzach im Pongau]]; im [[Lungau]] [[St. Andrä im Lungau]], [[Tamsweg]] und [[Unternberg]] sowie im [[Pinzgau]] [[Bruck an der Großglocknerstraße]], [[Leogang]] und [[Stuhlfelden]].
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Darüber hinaus sind etwa drei Prozent der Gesamtfläche des Landes als Risikogebiete ausgewiesen. Hier drohen Steinschlag oder Hangrutschungen.
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20 Prozent der Salzburger Bevölkerung können an ihren Wohnorten von den Gefahren von Wildbächen und Lawinen betroffen sein. Es bestehen (2024) mehr als 7 000 Schutzbauten. Mehrmals pro Jahr halten die Verbauungen mittlerweile große Materialmassen bei Unwettern zurück. Rund 38 Millionen Euro werden (Stand: 2024) pro Jahr im Land Salzburg in Schutzbauten investiert. Den Großteil der Kosten trägt der Bund, aber auch das [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Land]] und die jeweiligen Wildbachgenossenschaften zahlen mit.
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[[Datei:Gewässer in thalgau 031.jpg|thumb|Wildbachverbauung, [[Fischbach (Thalgau)|Fischbach]] in [[Thalgau]].]]
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===Organisation===
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:''Hauptartikel [[Wildbach- und Lawinenverbauung Salzburg]]''
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Für die Zwecke der Wildbach- und Lawinenverbauung besteht im Bundesdienst die bundesweite Organisation "Forsttechnischer Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung" mit einer [[Wildbach- und Lawinenverbauung Salzburg|Sektion Salzburg]]. Diese umfasst drei Gebietsbauleitungen: eine für den Pinzgau, eine für den Lungau und den östlichen Pongau sowie eine für das übrige Landesgebiet.
  
===Organisationsform===
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Die Wildbach- und Lawinenverbauung wird auch von Wildbachgenossenschaften mitgetragen. 272 dieser Wildbachgenossenschaften gibt es in Salzburg. Dadurch entsteht eine sehr große Identifikation mit den Schutzmaßnahmen. Die Mitglieder dieser Wildbachgenossenschaften kümmern sich um die Schutzmaßnahmen und prüfen etwa nach einem [[Gewitter]], ob die Sperre voll ist und daher die ''Wildbach- und Lawinenverbauung Salzburg'' alarmiert werden muss.
Die Sektion Salzburg umfasst drei Gebietsbauleitungen (GBL). Es ist dies die Gebietsbauleitung [[Pongau]], [[Flachgau]] und [[Tennengau]], die für die politischen Bezirke [[Hallein]], [[Stadt Salzburg]], [[Salzburg Umgebung]], [[St. Johann im Pongau]] zuständig ist. Die GBL [[Lungau]] betreut den Zuständigkeitsbereich des Bezirkes [[Tamsweg]] und [[St. Johann im Pongau]]. Der Bezirk [[Zell am See]] fällt in den Zuständigkeitsbereich der GBL [[Pinzgau]].
 
  
==Aufgaben der Wildbach- und Lawinenverbauung==
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[[Datei:Alpenblickgraben-Sperre, 20. März 2014.jpg|thumb|Die [[Alpenblickgraben-Sperre]] in [[Schüttdorf]].]]
===Gefahrenerfassung===
 
Dazu zählen Gefahren, die in den Einzugs- und Risikogebieten durch Wildbäche, Lawinen und Erosion im Gebiet der jeweiligen Gebietsbauleitung drohen. Sie müssen fachkundig erfasst, analysiert und eingeschätzt werden.
 
  
=====Kernleistungen =====
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== Weblinks ==
Zu den Kernleistungen der Gebietsbauleitungen zählen
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* INSPIRE Metadatensuche:
* Kompetente und bürgernahe Beratung,
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** [https://geometadatensuche.inspire.gv.at/metadatensuche/mqZcigHG/api/records/c5204acc-dbc1-4dce-882e-ab2eebab6db1 Verordnete Wildbacheinzugsgebiete Österreichs]
* Sachverständigentätigkeit
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** [https://geometadatensuche.inspire.gv.at/metadatensuche/srv/api/records/3b4b9306-77e7-47ab-bb23-67b2ad16b3a9 Verordnete Lawineneinzugsgebiete Österreichs]
* Gefahrenzonenplanung
 
* Maßnahmenplanung und Maßnahmenumsetzung und die
 
* Förderungsabwicklung.
 
  
 
==Quellen==
 
==Quellen==
{{homepage|http://www.die-wildbach.at}}
+
* [http://www.die-wildbach.at "die Wildbach" – Webseiten des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung], abgerufen am 14. Dezember 2011
* [http://www.lebensministerium.at www.lebensministerium.at]
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* [http://www.lebensministerium.at www.lebensministerium.at], abgerufen am 14. Dezember 2011, bei einer Überprüfung am 21. Oktober 2024 nicht mehr abrufbar
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* Forstgesetz 1975 (ForstG), BGBl. Nr. 440/1975, in der [https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010371 geltenden Fassung], VII. Abschnitt: Schutz vor Wildbächen und Lawinen (abgerufen am 21. Oktober 2024)
 +
* Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg, mit der die Einzugsgebiete der Wildbäche und Lawinen im Land Salzburg festgelegt werden, [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000531 geltende Fassung] (abgerufen am 21. Oktober 2024)
 +
* [[ORF Salzburg]], 19. Oktober 2024: [https://salzburg.orf.at/stories/3277924/ Pinzgauer neuer Landesleiter bei Wildbachverbauung]
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[[Kategorie:Infrastruktur]]
 
[[Kategorie:Infrastruktur]]
 
[[Kategorie:Verwaltung]]
 
[[Kategorie:Verwaltung]]
[[Kategorie:Ämter und Behörden]]
 

Aktuelle Version vom 30. Dezember 2025, 19:07 Uhr

Begriffsklärung
Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen über die Wildbach- und Lawinenverbauung. Über die für das Land Salzburg zuständige Teilorganisation informiert der Artikel Wildbach- und Lawinenverbauung Salzburg.
Lawinenschutzbauten über Bad Gastein, Zoomaufnahme vom Stubnerkogel.

Die Wildbach- und Lawinenverbauung dient zum Schutz vor Naturgefahren, die durch Wildbäche und mögliche Lawinen nicht nur, aber vor allem im Bereich der Alpen gegeben sind.

Wildbach- und Lawinenverbauung im Bundesland Salzburg

Gegebenheiten

Maßnahmen der Wildbach- und Lawinenverbauung werden im Einzugsgebiet von Wildbächen und Lawinen getroffen. Welche Gebiete als solche Einzugsgebiete gelten, ist durch Verordnung des Landeshauptmanns festgelegt. Im Bundesland Salzburg mit einer Fläche von 7 155 km² bestanden im Jahr 2011 1 299 Wildbach- und 561 Lawineneinzugsgebiete mit einer Gesamtfläche von 5 010 km², was etwa 70 % der Gesamtfläche des Bundeslandes bedeutet. Die Verteilung (Stand 2011 bzw. 2024) ist wie folgt:

 
Geschiebe-Rückhaltesperre im Bett des Mühlbach (Niedernsill).

Darüber hinaus sind etwa drei Prozent der Gesamtfläche des Landes als Risikogebiete ausgewiesen. Hier drohen Steinschlag oder Hangrutschungen. 20 Prozent der Salzburger Bevölkerung können an ihren Wohnorten von den Gefahren von Wildbächen und Lawinen betroffen sein. Es bestehen (2024) mehr als 7 000 Schutzbauten. Mehrmals pro Jahr halten die Verbauungen mittlerweile große Materialmassen bei Unwettern zurück. Rund 38 Millionen Euro werden (Stand: 2024) pro Jahr im Land Salzburg in Schutzbauten investiert. Den Großteil der Kosten trägt der Bund, aber auch das Land und die jeweiligen Wildbachgenossenschaften zahlen mit.

 
Wildbachverbauung, Fischbach in Thalgau.

Organisation

Hauptartikel Wildbach- und Lawinenverbauung Salzburg

Für die Zwecke der Wildbach- und Lawinenverbauung besteht im Bundesdienst die bundesweite Organisation "Forsttechnischer Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung" mit einer Sektion Salzburg. Diese umfasst drei Gebietsbauleitungen: eine für den Pinzgau, eine für den Lungau und den östlichen Pongau sowie eine für das übrige Landesgebiet.

Die Wildbach- und Lawinenverbauung wird auch von Wildbachgenossenschaften mitgetragen. 272 dieser Wildbachgenossenschaften gibt es in Salzburg. Dadurch entsteht eine sehr große Identifikation mit den Schutzmaßnahmen. Die Mitglieder dieser Wildbachgenossenschaften kümmern sich um die Schutzmaßnahmen und prüfen etwa nach einem Gewitter, ob die Sperre voll ist und daher die Wildbach- und Lawinenverbauung Salzburg alarmiert werden muss.

Weblinks

Quellen