Wildbach- und Lawinenverbauung: Unterschied zwischen den Versionen
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| + | * Die Wildbacheinzugsgebiete verteilen sich auf 114 der 119 [[Gemeinden im Bundesland Salzburg|Salzburger Gemeinden]] (Ausnahmen sind die [[Stadt Salzburg]] sowie die [[Flachgau]]er Gemeinden [[Anif]], [[Bürmoos]], [[Lamprechtshausen]] und [[St. Georgen bei Salzburg]]). | ||
| + | * Die Lawineneinzugsgebiete liegen in 72 Gemeinden (im Flachgau: [[Ebenau]], [[Faistenau]], [[Grödig]], [[Hintersee (Ort)|Hintersee]], [[St. Gilgen]] und [[Strobl]]; in den anderen Gauen alle Gemeinden außer im [[Tennengau]] [[Adnet]], [[Kuchl]], [[Oberalm]] und [[Puch bei Hallein]]; im [[Pongau]] [[Eben im Pongau]], [[Forstau]], [[Pfarrwerfen]], [[Radstadt]] und [[Schwarzach im Pongau]]; im [[Lungau]] [[St. Andrä im Lungau]], [[Tamsweg]] und [[Unternberg]] sowie im [[Pinzgau]] [[Bruck an der Großglocknerstraße]], [[Leogang]] und [[Stuhlfelden]]. | ||
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| + | Darüber hinaus sind etwa drei Prozent der Gesamtfläche des Landes als Risikogebiete ausgewiesen. Hier drohen Steinschlag oder Hangrutschungen. | ||
| + | 20 Prozent der Salzburger Bevölkerung können an ihren Wohnorten von den Gefahren von Wildbächen und Lawinen betroffen sein. Es bestehen (2024) mehr als 7 000 Schutzbauten. Mehrmals pro Jahr halten die Verbauungen mittlerweile große Materialmassen bei Unwettern zurück. Rund 38 Millionen Euro werden (Stand: 2024) pro Jahr im Land Salzburg in Schutzbauten investiert. Den Großteil der Kosten trägt der Bund, aber auch das [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Land]] und die jeweiligen Wildbachgenossenschaften zahlen mit. | ||
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| + | Für die Zwecke der Wildbach- und Lawinenverbauung besteht im Bundesdienst die bundesweite Organisation "Forsttechnischer Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung" mit einer [[Wildbach- und Lawinenverbauung Salzburg|Sektion Salzburg]]. Diese umfasst drei Gebietsbauleitungen: eine für den Pinzgau, eine für den Lungau und den östlichen Pongau sowie eine für das übrige Landesgebiet. | ||
| − | + | Die Wildbach- und Lawinenverbauung wird auch von Wildbachgenossenschaften mitgetragen. 272 dieser Wildbachgenossenschaften gibt es in Salzburg. Dadurch entsteht eine sehr große Identifikation mit den Schutzmaßnahmen. Die Mitglieder dieser Wildbachgenossenschaften kümmern sich um die Schutzmaßnahmen und prüfen etwa nach einem [[Gewitter]], ob die Sperre voll ist und daher die ''Wildbach- und Lawinenverbauung Salzburg'' alarmiert werden muss. | |
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| − | * | + | ** [https://geometadatensuche.inspire.gv.at/metadatensuche/mqZcigHG/api/records/c5204acc-dbc1-4dce-882e-ab2eebab6db1 Verordnete Wildbacheinzugsgebiete Österreichs] |
| − | * | + | ** [https://geometadatensuche.inspire.gv.at/metadatensuche/srv/api/records/3b4b9306-77e7-47ab-bb23-67b2ad16b3a9 Verordnete Lawineneinzugsgebiete Österreichs] |
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==Quellen== | ==Quellen== | ||
| − | + | * [http://www.die-wildbach.at "die Wildbach" – Webseiten des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung], abgerufen am 14. Dezember 2011 | |
| − | * [http://www.lebensministerium.at www.lebensministerium.at] | + | * [http://www.lebensministerium.at www.lebensministerium.at], abgerufen am 14. Dezember 2011, bei einer Überprüfung am 21. Oktober 2024 nicht mehr abrufbar |
| + | * Forstgesetz 1975 (ForstG), BGBl. Nr. 440/1975, in der [https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010371 geltenden Fassung], VII. Abschnitt: Schutz vor Wildbächen und Lawinen (abgerufen am 21. Oktober 2024) | ||
| + | * Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg, mit der die Einzugsgebiete der Wildbäche und Lawinen im Land Salzburg festgelegt werden, [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000531 geltende Fassung] (abgerufen am 21. Oktober 2024) | ||
| + | * [[ORF Salzburg]], 19. Oktober 2024: [https://salzburg.orf.at/stories/3277924/ Pinzgauer neuer Landesleiter bei Wildbachverbauung] | ||
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Aktuelle Version vom 30. Dezember 2025, 19:07 Uhr
Die Wildbach- und Lawinenverbauung dient zum Schutz vor Naturgefahren, die durch Wildbäche und mögliche Lawinen nicht nur, aber vor allem im Bereich der Alpen gegeben sind.
Wildbach- und Lawinenverbauung im Bundesland Salzburg
Gegebenheiten
Maßnahmen der Wildbach- und Lawinenverbauung werden im Einzugsgebiet von Wildbächen und Lawinen getroffen. Welche Gebiete als solche Einzugsgebiete gelten, ist durch Verordnung des Landeshauptmanns festgelegt. Im Bundesland Salzburg mit einer Fläche von 7 155 km² bestanden im Jahr 2011 1 299 Wildbach- und 561 Lawineneinzugsgebiete mit einer Gesamtfläche von 5 010 km², was etwa 70 % der Gesamtfläche des Bundeslandes bedeutet. Die Verteilung (Stand 2011 bzw. 2024) ist wie folgt:
- Die Wildbacheinzugsgebiete verteilen sich auf 114 der 119 Salzburger Gemeinden (Ausnahmen sind die Stadt Salzburg sowie die Flachgauer Gemeinden Anif, Bürmoos, Lamprechtshausen und St. Georgen bei Salzburg).
- Die Lawineneinzugsgebiete liegen in 72 Gemeinden (im Flachgau: Ebenau, Faistenau, Grödig, Hintersee, St. Gilgen und Strobl; in den anderen Gauen alle Gemeinden außer im Tennengau Adnet, Kuchl, Oberalm und Puch bei Hallein; im Pongau Eben im Pongau, Forstau, Pfarrwerfen, Radstadt und Schwarzach im Pongau; im Lungau St. Andrä im Lungau, Tamsweg und Unternberg sowie im Pinzgau Bruck an der Großglocknerstraße, Leogang und Stuhlfelden.
Darüber hinaus sind etwa drei Prozent der Gesamtfläche des Landes als Risikogebiete ausgewiesen. Hier drohen Steinschlag oder Hangrutschungen. 20 Prozent der Salzburger Bevölkerung können an ihren Wohnorten von den Gefahren von Wildbächen und Lawinen betroffen sein. Es bestehen (2024) mehr als 7 000 Schutzbauten. Mehrmals pro Jahr halten die Verbauungen mittlerweile große Materialmassen bei Unwettern zurück. Rund 38 Millionen Euro werden (Stand: 2024) pro Jahr im Land Salzburg in Schutzbauten investiert. Den Großteil der Kosten trägt der Bund, aber auch das Land und die jeweiligen Wildbachgenossenschaften zahlen mit.
Organisation
- Hauptartikel Wildbach- und Lawinenverbauung Salzburg
Für die Zwecke der Wildbach- und Lawinenverbauung besteht im Bundesdienst die bundesweite Organisation "Forsttechnischer Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung" mit einer Sektion Salzburg. Diese umfasst drei Gebietsbauleitungen: eine für den Pinzgau, eine für den Lungau und den östlichen Pongau sowie eine für das übrige Landesgebiet.
Die Wildbach- und Lawinenverbauung wird auch von Wildbachgenossenschaften mitgetragen. 272 dieser Wildbachgenossenschaften gibt es in Salzburg. Dadurch entsteht eine sehr große Identifikation mit den Schutzmaßnahmen. Die Mitglieder dieser Wildbachgenossenschaften kümmern sich um die Schutzmaßnahmen und prüfen etwa nach einem Gewitter, ob die Sperre voll ist und daher die Wildbach- und Lawinenverbauung Salzburg alarmiert werden muss.
Weblinks
- INSPIRE Metadatensuche:
Quellen
- "die Wildbach" – Webseiten des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung, abgerufen am 14. Dezember 2011
- www.lebensministerium.at, abgerufen am 14. Dezember 2011, bei einer Überprüfung am 21. Oktober 2024 nicht mehr abrufbar
- Forstgesetz 1975 (ForstG), BGBl. Nr. 440/1975, in der geltenden Fassung, VII. Abschnitt: Schutz vor Wildbächen und Lawinen (abgerufen am 21. Oktober 2024)
- Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg, mit der die Einzugsgebiete der Wildbäche und Lawinen im Land Salzburg festgelegt werden, geltende Fassung (abgerufen am 21. Oktober 2024)
- ORF Salzburg, 19. Oktober 2024: Pinzgauer neuer Landesleiter bei Wildbachverbauung