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Version vom 14. Mai 2018, 16:25 Uhr
Eine Fußgängerzone (FuZo) ist ein ausgewiesener Bereich von Verkehrswegen, der idealerweise nur Fußgängern vorbehalten ist. In aller Regel gelten in Salzburgs Fußgängerzonen Ausnahmeregelungen, meist zeitlich limitiert, unter denen Zulieferer, Taxis oder der Öffentliche Nahverkehr diese Straßenabschnitte mitnutzen können.
Fußgängerzonen in Salzburg
Stadt Salzburg
Seit 1975 ist ein Teil der Salzburger Altstadt Fuzo, 1983 wurde diese dann auf große Bereiche des historischen Stadtgebiets ausgeweitet: Die FuZo in der Stadt Salzburg erstreckt sich über weite Teile der linken und rechten Altstadt. Wichtige Straßen und Plätze der Fußgängerzone sind auf der linken Salzachseite die Getreidegasse, die Judengasse, der Alte Markt, die Sigmund-Haffner-Gasse, die Plätze rund um den Dom und seit Juni 2007 auch offiziell die Kaigasse. Rechts der Salzach sind es vor allem die Linzer Gasse mit dem Platzl und die Steingasse. Während manche Gassen wie die Getreidegasse wirklich als FuZo erkannt werden können, werden Bereiche wie die Sigmund-Haffner-Gasse oder auch der Residenzplatz ganztägig von Autofahrern genutzt ohne dass die Politik bis 2010 wirklich eine Handhabe dagegen hatte. Eine wirksame Zufahrtskontrolle gab es nicht, und der Polizei fehlten die Ressourcen, um die Sünder laufend zu bestrafen. Am 21. Juni 2010 wurden insgesamt 36 Poller an 14 Einfahrten in Betrieb genommen, um nicht berechtigten Autofahrern die Zufahrt nun effizient zu verwehren.
Hallein
In Hallein sind Teile der Altstadt links der Salzach seit 1991 ausgewiesene Fußgängerzone oder verkehrsberuhigte Zone. Wichtige Bereiche der Fußgängerzone sind der Obere und Untere Markt, die Sigmund-Thun-Straße, der Mathias Bayrhamer-Platz sowie der Griestorplatz.
Weitere Orte mit Fußgängerzonen
Ausgewiesene Fußgängerzonen finden sich unter anderem auch in Bad Hofgastein, Bischofshofen, Lofer, Saalfelden und Zell am See.
Quelle
- Salzburger Nachrichten
- Claus Meyer