Koloman Keller

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Koloman Keller (* 25. Juli 1795 in Radstadt; † 13. November 1849 in Waischenfeld in Bayern;) war ein Pulvermüller.

Leben

Am 29. August 1826 verkaufte die Gemeindeverwaltung Waischenfeld in Bayern dem Koloman Keller zum Behufe der Errichtung einer Pulvermühle einen der Gemeinde Waischenfeld eigentümlich gehörigen Platz unter der Hammermühle auf dem sogenannten Gäns- oder Schleifanger und zwar den unteren Teil dieses Angers vom (Eichen) Birkiger Wassergraben aus bis unten an die Wiese, jedoch ausschließlich des an dem Felde hinführenden Weges, so zwar daß Keller nunmehr Eigentümer dieses Platzes wird. Der Kaufschilling hierfür wurde auf 100 Gulden festgesetzt. Im darauf folgenden Jahr 1827 wanderte Keller dann aus Radstadt nach Waischenfeld aus.

Nach Erwerb des Grundstückes reichte er nun ein Gesuch zur Verleihung einer Konzession für die Errichtung einer Pulvermühle im Rabeneckertal ein, das Landgericht Hollfeld berichtete darüber am 22. Jänner 1828 an die kgl. Regierung des Obermainkreises, Kammer des Innern.

Die Regierung des Obermainkreises sandte laufend Berichte an das Staatsministerium des Innern nach München, und zwar fünfmal im Jahr 1828 und nochmals zwei im Jahr 1829, unter Hinweis auf den "Vermögensverfall" des Koloman Keller, der ja keine Einkünfte hatte und von seinem Ersparten leben mußte.

Aber erst am 20. November 1830 kam die Genehmigung aus München zur Errichtung der Pulvermühle. Am 14. Februar 1831 heiratete er Antonie und kultivierte das als Schleifanger bezeichnete Grundstück, mit einer Größe von 3/4 Tagwerk. 1833 erbaute er ein einstöckiges Wohnhaus von 40 Schuh Länge und 30 Schuh Breite, also nur ein kleines und bescheidenes Häuschen. Offenbar rentierte sich die Pulvermühle nicht recht und Keller richtete daher 1834 an das Staatsministerium des Innern in München ein Gesuch, daß er gegen ärarische Rechnung Pulver fabrizieren dürfte, d. h. er wollte Staatsaufträge bekommen. Das Gesuch wurde am 30. Oktober 1839 abgelehnt, da der Ablieferungsort München zu weit entfernt sei und Verträge mit näher liegenden privaten Pulvermühlen vorlägen.

Koloman Keller erbat, durch mancherlei Unglücksfälle und widrige Umstände genötigt, bei der kgl. Regierung von Oberfranken ein Betriebskapital, was aber wegen der bei Pulvermühlen bestehenden Gefahren abgeschlagen worden war.

Er wandte sich zweimal an die kgl. Zeughaus-Hauptdirektion in München, ihm 100 bis 200 Zentner Pulver (wohl Salpeter) zur Fabrikation zuzuweisen, was ebenfalls abgelehnt wurde.

Am 26. Juni 1838 war ein großer Schaden durch einen Wolkenbruch entstanden und im Februar 1839 kam Hochwasser. Außerdem waren die Pulverpreise bei den Magazinen damals so niedrig gewesen, dass man kaum ausländischen Salpeter anschaffen konnte.

Die Pulvermüllerin Antonie Keller wandte sich in ihrer Verzweiflung am 16. April 1839 an den König. Schier der Verzweiflung nahe, so heißt es wörtlich, lebte nun mein Ehemann in Tiefsinn und Schwermut dahin; denn er sah für seinen Fleiß keinen Absatz, für seine Familie - Weib, vier Kinder mit Gesellen - kein Brot, für seine Schuldenlast keine Abtragung.

Am 4. Oktober 1839 berichtete das Landgericht Hollfeld, dass der Keller um ein Darlehen nachgesucht hätte und am 1. Oktober vernommen worden war. Offenbar hatte man ihm damals die Umwandlung der Pulvermühle in eine gewöhnliche Mahlmühle vorgeschlagen. Der Pulvermüller führte aus, die Umwandlung in ein fructifizierliches Mühlengeschäft könne ihm nicht helfen. Er hätte kein Geld für die Errichtung einer solchen Mühle und auch nicht die dazu nötigen Kenntnisse. Dringend bräuchte er ein Kapital von 2000 Golden zur Abdeckung der gegen ihn eingeklagten Schulden und zur Bestreitung der Betriebskosten. Er würde den Betrag in jährlichen Raten von zwei Golden abtragen, da das Geschäft durch verschiedene Reisen jetzt besser ginge". Auch dieses Gesuch wurde am 5. November 1839 abgeschlagen.

Niemand half, das Unglück nahm seinen Lauf. Am 15. Februar 1842 fragte das Landgericht Hollfeld bei der Regierung in Oberfranken nach, ob das Gewerberecht des Pulvermüllers personell, real oder radiziert sei. Diese Feststellung sei für den beantragten Verkauf wichtig. Nach dem Gewerbekataster des Landgerichtes Hollfeld wäre es Realrecht. Die Antwort aus Bayreuth lautete, daß das Gewerberecht radiziert sei, d. h. es sei auf dem Grundstück als Hypothek eingetragen laut Regierungsreskript vom 6. März 1820.

Bald darauf kam es zur Versteigerung. Laut Bescheid des Landgerichtes in Hollfeld vom 15. Juni 1842 ersteigerte der Handelsmann Adam Wehrl den Besitz des Pulvermüllers Koloman Keller und zwar das neuerbaute Wohnhaus nebst 1/4 Tagwerk Feld und ein Pflanzgärtlein, das einen Teil des Schleifangers bildete, ferner eine Pulvermühle unweit des Wohnhauses mit radizierter Gerechtigkeit zur Pulverfabrikation sowie ein Fischwasser".

Im März 1843 kaufte nun der Pulverfabrikant Friedrich Graf aus Kulmbach die Pulvermühle unweit Waischenfeld mit der darauf haftenden radizierten Pulverfabrikationsgerechtigkeit. Im Kaufvertrag ist ausdrücklicher vermerkt, daß das Wohnhaus nicht mit inbegriffen sei und im Besitze des Adam Wehrl verbliebe". Der Name Pulvermühle übertrug sich nun auf das Wohnhaus bis zum heutigen Tag.

Der Pulvermüller Koloman Keller starb am 13. November 1849. Seine Witwe Antonie Keller, geboren am 24. Juni 1806, gestorben am 30. Dezember 1881, ruht mit ihren Kindern Wilhelm und Martin, die im Alter von 14 bzw. 11 Jahren starben, auf dem Waischenfelder Kirchhof. Ihr Grabstein ist noch erhalten.

Quellen

Keller, Koloman]]