Gerlinde Rogatsch

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Gerlinde Rogatsch 2013
Gerlinde Rogatsch 2004

Mag.a[1] Gerlinde Rogatsch (* 2. März 1965 in Waiern, Kärnten) ist ÖVP-Politikerin und Journalistin.

Leben

Nach der Matura am BORG Feldkirchen studierte Gerlinde Rogatsch in Wien Politikwissenschaft, Publizistik und Italienisch. Während des Studiums arbeitete sie unter anderem für die APA, den Standard und beim ORF. Von 1991 bis 1994 war sie politische Referentin in der ÖVP, anschließend bis 1996 Büroleiterin im ÖVP-Generalsekretariat sowie Leiterin der Abteilung Presse und Medien der Bundes-ÖVP.

Der damalige Landeshauptmann Franz Schausberger holte Rogatsch 1996 als Geschäftsführerin der Landespartei von Wien nach Salzburg. Nach der Wahlniederlage der Volkspartei 2004 gegen Gabi Burgstallers SPÖ legte Rogatsch diese Funktion zurück, wurde aber am 26. April 2004 Klubobfrau des Salzburger ÖVP-Landtagsklubs, dem sie seit 1999 angehörte.

Rogatsch war ab 2009 Mitglied der Salzburger Gesundheitsplattform, ab 2010 Aufsichtsrätin der Salzburger Landeskliniken und ab 2013 auch Stiftungsrätin der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität Salzburg. Am 20. Jänner 2015 wurde bekannt, dass Rogatsch ihre Funktion als Klubobfrau am 4. Februar 2015 aufgeben und sich aus der Politik zurückziehen wird.

Auf Rogatsch wartet eine neue Aufgabe: Sie soll Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Stöckl bis Ende 2015 bei der Spitalsreform beraten. Sie bekommt dazu einen auf zehn Monate befristeten Sondervertrag, danach will sie sich beruflich neu ausrichten. Rogatsch soll unter anderem die Umsetzung der Kooperationsvereinbarungen zwischen den einzelnen Krankenhäusern und die Umsetzung der neuen Pflegeausbildung vorbereiten.

Gerlinde Rogatsch lebt in einer Lebensgemeinschaft und hat einen Sohn.

Auszeichnungen

Am 8. Mai 2015 wurde ihr von Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer junior das Große Ehrenzeichen des Landes Salzburg verliehen[2]

Quellen

  1. Bis 2006 war "Magister" (männlich) bzw. (seit 1993) "Magistra" (weiblich) der übliche akademische Grad für die meisten Studien auf Master-Niveau. "Mag." ist die gesetzliche (§55 Universitätsgesetz 2002) Abkürzung sowohl für "Magister" als auch für "Magistra", wohingegen aber auch (aus gleichstellungspolitischen Motiven) die Abkürzung "Mag.a" für "Magistra" propagiert und verwendet wird.
  2. Salzburger Nachrichten, 9. Mai 2015