Förderungsstelle des Bundes für Erwachsenenbildung für Salzburg

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Die Förderungsstelle des Bundes für Erwachsenenbildung für Salzburg war eine Bundesdienststelle, die von 1973 bis 2003 in Salzburg bestand.

Vorgeschichte

Mit Erlass des Bundesministeriums für Unterricht vom 20. Juli 1919 wurde im genannten Bundesministerium eine Stelle für die Agenden der Volksbildung eingerichtet und in jedem Bundesland ein Volksbildungsreferent bestellt. Dieses Amt bekleidete für das Land Salzburg von 1921 bis 1938 Karl Otto Wagner. Zum Aufgabenbereich der Volksbildungsreferenten zählten sowohl die Volksbildungseinrichtungen als auch die Beratung der Volksbüchereien, die zu dieser Zeit von sozialdemokratischen Organisationen, von der Katholischen Kirche und von Volksbildungsvereinen getragen wurden.

Diesen bundesstaatlichen Volksbildungsreferenten wurden 1945 die Büchereistellen, die nach dem Anschluss in den Landeshauptstädten als Reichsbüchereistellen eingerichtet worden waren, zugeordnet.

Organisation

Nach § 10 des Bundesgesetzes vom 21. März 1973 über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln, BGBl. Nr. 171/1973, war in jenen Bundesländern, in denen im Jahr 1972 ein vom Bund bestellter Volksbildungsreferent tätig gewesen war, eine Förderungsstelle des Bundes für Erwachsenenbildung einzurichten.

Gemäß der zitierten Gesetzesbestimmung wurde die Förderungsstelle des Bundes für Erwachsenenbildung für Salzburg als dem Bundesministerium für Unterricht und Kunst nachgeordnete Dienststelle eingerichtet.

Zuletzt umfasste sie

Aufgaben

Der Förderungsstelle oblag die Besorgung der privatwirtschaftlichen Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Erwachsenenbildung im Land Salzburg. Sie hatte dabei

  • die auf dem Gebiet der Erwachsenenbildung tätigen Einrichtungen und Personen zu informieren und zu beraten;
  • Kontakte zwischen den auf dem Gebiet der Erwachsenenbildung tätigen Einrichtungen und Personen herzustellen;
  • Veranstaltungen auf dem Gebiet der Erwachsenenbildung anzuregen und zu fördern;
  • durch eine Büchereistelle den Volksbüchereien bei der Erstellung von theoretischen und praktischen Grundlagen für die bibliothekarische Arbeit und bei der Versorgung mit bibliothekarischen Hilfsmitteln zu helfen;
  • durch die Führung einer Wanderbücherei Orte ohne Volksbüchereien zu versorgen und Volksbüchereien bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen.

Auflösung

Im Oktober 2001 einigten sich Bund und Länder im Rahmen eines Maßnahmenpakets zur Verwaltungsreform darauf, dass die Aufgaben der Förderungsstellen des Bundes für Erwachsenenbildung von den Ländern übernommen werden würden; davon wurde eine leichtere Umsetzung von Bildungsschwerpunkten auf Landesebene sowie Kooperationen mit Erwachsenenbildungseinrichtungen und Gebietskörperschaften erwartet. Die Gesetzesbestimmung, die die in Rede stehenden Förderungsstellen vorsah, wurde durch das Budgetbegleitgesetz 2003 aufgehoben, die Dienststelle daraufhin aufgelöst.

Der ehemalige Standort der Förderungsstelle in der Salzburger Imbergstraße 2, das Haus der Erwachsenenbildung, wird weiterhin für Einrichtungen der Erwachsenenbildung genutzt.

Leiter

Bundesstaatlicher Volksbildungsreferent bzw. Leiter der Förderungsstelle für Erwachsenenbildung waren:

Quellen