Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mbH: Unterschied zwischen den Versionen

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== Geschichte ==
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Das Land Salzburg ist der Rechtsträger von eigenen Krankenanstalten seit historischer Zeit. Die landeseigenen Krankenanstalten wurden stets im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung vom [[Amt der Landesregierung]] geführt und verwaltet. Alle wesentlichen Entscheidungen wurden vom Eigentümer Land unmittelbar selbst wahrgenommen. Im Am der Landesregierung gab es dafür früher eine eigene "Anstaltenverwaltung", die wiederum gegenüber dem zuständigen Mitglied der [[Landesregierung]] berichtspflichtig und weisungsgebunden war. Über Personal, Budget und strukturelle Entwicklungen entschied stets die Landesregierung und der Landtag. Die Krankenanstalten waren rechtlich unselbständig und damals sog. Regiebetriebe, d. h. die Organe der Krankenanstalt führten operativ den Betrieb (Medizin, Pflege, Technik, u.a.m.) auf Regie des Rechtsträgers, dem [[Land Salzburg (Verwaltung)|Land Salzburg]].
Das Land Salzburg ist der Rechtsträger von eigenen Krankenanstalten seit historischer Zeit. Die landeseigenen Krankenanstalten wurden stets im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung vom [[[[Amt der Salzburger Landesregierung|Amt der Landesregierung]]]] geführt und verwaltet. Alle wesentlichen Entscheidungen wurden vom Eigentümer Land unmittelbar selbst wahrgenommen. Im Am der Landesregierung gab es dafür früher eine eigene "Anstaltenverwaltung", die wiederum gegenüber dem zuständigen Mitglied der [[Landesregierung]] berichtspflichtig und weisungsgebunden war. Über Personal, Budget und strukturelle Entwicklungen entschied stets die Landesregierung und der Landtag. Die Krankenanstalten waren rechtlich unselbständig und damals sog. Regiebetriebe, d. h. die Organe der Krankenanstalt führten operativ den Betrieb (Medizin, Pflege, Technik, u.a.m.) auf Regie des Rechtsträgers, dem [[Land Salzburg (Verwaltung)|Land Salzburg]].


Anfang der [[1990er]] Jahre begann - in ganz Österreich durch die Dynamik der medizinischen Versorgung, den zunehmenden Finanzbedarf der Krankenanstalten und die damit einhergehenden Schwierigkeiten der laufenden Finanzierung - eine Entwicklung für mehr autonome Entscheidungsmöglichkeiten und damit zur rechtlichen Verselbständigung der Krankenanstalten-Betriebsführungen.   
Anfang der [[1990er]] Jahre begann - in ganz Österreich durch die Dynamik der medizinischen Versorgung, den zunehmenden Finanzbedarf der Krankenanstalten und die damit einhergehenden Schwierigkeiten der laufenden Finanzierung - eine Entwicklung für mehr autonome Entscheidungsmöglichkeiten und damit zur rechtlichen Verselbständigung der Krankenanstalten-Betriebsführungen.   
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==Weblinks==
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== Quellen ==
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* [[Benutzer:xxlstier]] nach veröffentlichen bzw. freigegebenen Informationen des Amt der Salzburger Landesregierung.
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Version vom 3. September 2015, 15:33 Uhr

Die gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mbH mit eigener Rechtspersönlichkeit, kurz SALK wurde vom Land Salzburg zum 1.1.2004 gegründet. Ihr Unternehmensgegenstand ist die gemeinsame Betriebsführung der damals drei landeseigenen Krankenanstalten, dem St. Johanns-Spital, der Christian-Doppler-Klinik, der Landesklinik St. Veit, sowie dem Institut für Sportmedizin[1], sowie der (intern) für die Krankenanstalten gemeinsam gebildeten Betriebs- und Servicebereiche, dem Bildungszentrum, SB Technik, SB Personal und SB Finanzen.

Geschichte

Das Land Salzburg ist der Rechtsträger von eigenen Krankenanstalten seit historischer Zeit. Die landeseigenen Krankenanstalten wurden stets im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung vom [[Amt der Landesregierung]] geführt und verwaltet. Alle wesentlichen Entscheidungen wurden vom Eigentümer Land unmittelbar selbst wahrgenommen. Im Am der Landesregierung gab es dafür früher eine eigene "Anstaltenverwaltung", die wiederum gegenüber dem zuständigen Mitglied der Landesregierung berichtspflichtig und weisungsgebunden war. Über Personal, Budget und strukturelle Entwicklungen entschied stets die Landesregierung und der Landtag. Die Krankenanstalten waren rechtlich unselbständig und damals sog. Regiebetriebe, d. h. die Organe der Krankenanstalt führten operativ den Betrieb (Medizin, Pflege, Technik, u.a.m.) auf Regie des Rechtsträgers, dem Land Salzburg.

Anfang der 1990er Jahre begann - in ganz Österreich durch die Dynamik der medizinischen Versorgung, den zunehmenden Finanzbedarf der Krankenanstalten und die damit einhergehenden Schwierigkeiten der laufenden Finanzierung - eine Entwicklung für mehr autonome Entscheidungsmöglichkeiten und damit zur rechtlichen Verselbständigung der Krankenanstalten-Betriebsführungen.

In Salzburg war es Landesrätin Dr. Gerheid Widrich und Landeshauptmann-Stv. Dr. Arno Gasteiger, die entsprechende Projekte zur "Ausgliederung" vorantrieben, was auf erheblichen Widerstand der Kliniken, der Mitarbeiter und auch der anderen politischen Parteien stieß. Zunächst wurde - nach intensiver Diskussion und Vorbereitung - ein Zwischenschritt gemacht und die Holding der Landeskliniken mit Wirkung vom 1. Jänner 1998 eingerichtet. Gleichzeitig wurde die Anstaltsverwaltung aufgelöst und die Finanzierung der Krankenanstalten dem SAGES bzw. der Finanzverwaltung unterstellt. Die LKS-Holding hatte noch keine eigene Rechtspersönlichkeit, jedoch wurde mit ihr die bisherige Linienorganisation in den einzelnen Krankenanstalten aufgebrochen und die gemeinsamen Betriebs- und Servicebereiche eingerichtet. Die damaligen Geschäftsführer der LKS-Holding waren HR Prim. Dr. Christian Menzel (Medizinischer Geschäftsführer) und Herr Hans-Friedrich Günther (Kaufmännischer Geschäftsführer).

Unter Landeshauptmann Dr. Franz Schausberger, Landesrätin Dr. Maria Haidinger (Krankenanstalten) und Landesfinanzreferent Dr. Wolfgang Eisl wurde schließlich das Projekt "Rechtsformänderung" bzw. eigene Rechtspersönlichkeit für die Betriebsführung der Landeskliniken gestartet. Nach genauer Analyse der Strukturen und Rechtsformen (Aktiengesellschaft, Stiftung, Ges.m.b.H.) entschied man sich für eine gemeinnützige Krankenanstalten Betriebsführungs-GmbH. Vorteile diese Konstruktion sind die Gemeinnützigkeit, die im GmbH-Recht gut geregelten Verhältnisse im Zusammenwirken von Gesellschafter, Vorstand und Aufsichtsrat, sowie die Berücksichtigung von spezifischen Aspekten der Betriebsführung von Krankenanstalten. Mit Wirkung vom 1. Jänner 2004 wurde die gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mbH - SALK eingerichtet.[2] Alleiniger Gesellschafter ist das Land Salzburg.

Von 1. Jänner 2004 bis 30. November 2008 gab es in der SALK zwei auf Zeit bestellte Geschäftsführer: HR Prim. Dr. Christian Menzel (Medizinischer Geschäftsführer) und Dipl.-Vw. Dr. Max Laimböck (Kaufmännischer Geschäftsführer).

Von 1. Dezember 2008 bis 31. Dezember 2014 wurden die SALK geführt von Burkhard van der Vorst als alleiniger Geschäftsführer und es gab die Funktion einer medizinische Prokuristin, das war Dr. med. Christine Rühle.

Im Jahr 2014 wurde zunächst die Leitung der SALK mit zwei Geschäftsführern ausgeschrieben, ein medizinischer Geschäftsführer und ein kaufmännischer Geschäftsführer. Bedingt durch die Turbulenzen des Finanzskandals und den Wechsel in der Landesregierung, wurde entschieden, nur mehr einen alleinigen Geschäftsführer für die SALK zu bestellen.

SALK heute

Als alleiniger Geschäftsführer der SALK fungiert seit 13. Jänner 2014 Priv.-Doz. Dr. Paul Sungler,
dem als Prokurist der ehemalige Finanzcontroller Dipl.-Ing. Burkhard van der Vorst zur Seite steht.

SALK zukünftig

Das Krankenhaus Tamsweg in Tamsweg wird ab 2016 zu den Salzburger Landeskliniken gehören,
das Krankenhaus Hallein in der Tennengauer Bezirkshauptstadt Hallein ab 2017[3].

Bauliche Entwicklung

Mit Gründung der SALK und der Servicebereiche wurde die Weiterentwicklung der Gebäude-Infrastruktur in den Krankenanstalten in einem größeren Zusammenhang gesehen und mit dem Projekt "Masterplan SALK 2020" [4] auch sehr gut weiterentwickelt. Seit 2004 sind folgende wichtige Neubauten entstanden:

Adresse

Müllner Hauptstraße 48
5020 Salzburg
Telefon: 06 62 - 44 82-0

Weblinks

Quellen