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→‎Sterilisierung: Antragssteller Zwangsterilisation
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=====Sterilisierung=====
 
=====Sterilisierung=====
Das Sterilisierungsgesetz sah vor, dass Schwachsinnige zu sterilisieren sind. „Wer selbständig einen Beruf ausfüllen kann, ist nicht schwachsinnig. Wer aber nicht fähig ist >in einem geordneten Berufsleben seinen eigenen Unterhalt zu verdienen, noch sonst sich sozial einzufügen< ist es mit großer Wahrscheinlichkeit.“ Hilfsschüler fielen unter Generalverdacht, Schizophrene, Manisch-Depressive, Epileptiker, erblich Blinde und Taube, Missgebildete und schwere Alkoholiker waren zu sterilisieren. Dieser Aktion sollten letztlich 200.000 bis 350.000 Menschen zum Opfer fallen.
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Das Sterilisierungsgesetz sah vor, dass Schwachsinnige zu sterilisieren sind. „Wer selbständig einen Beruf ausfüllen kann, ist nicht schwachsinnig. Wer aber nicht fähig ist >in einem geordneten Berufsleben seinen eigenen Unterhalt zu verdienen, noch sonst sich sozial einzufügen< ist es mit großer Wahrscheinlichkeit.“ Hilfsschüler fielen unter Generalverdacht, Schizophrene, Manisch-Depressive, Epileptiker, erblich Blinde und Taube, Missgebildete und schwere Alkoholiker waren zu sterilisieren. Dieser Aktion sollten letztlich 200.000 bis 350.000 Menschen zum Opfer fallen. Die Anträge zur Sterilisierung der dafür ins Auge gefassten Personen stellten die Amtsärzte der staatlichen [[Gesundheitsamt 1938 - 1945|Gesundheitsämter]] an das zuständige Erbgesundheitsgericht, im Bundesland Salzburg das Erbgesundheitsgericht Salzburg.
    
=====Internierung=====
 
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