Projekt Sepp-Forcher-Hütte: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Sommer [[2024]] lief mittlerweile bereits zwei Jahren ein Verfahren am Landesgericht Klagenfurt zwischen der Großglockner Hochalpenstraßen AG (Grohag) und dem Dachverband des Österreichischen Alpenvereins (ÖAV). Die Grohag will im Bereich der [[Gamsgrube]], zu der der seit [[2020]] wegen Steinschlaggefahr gesperrte [[Gamsgrubenweg]] führt, eine Schutzhütte bauen. Der Alpenverein ist aus Naturschutzgründen dagegen und hat geklagt. Im Zentrum des Verfahrens steht der Grund, auf dem die Hütte, die den Namen Sepp-Forcher-Hütte bekommen soll, entstehen soll. Sowohl der ÖAV als auch die Grohag erheben einen Besitzanspruch und verweisen auf dementsprechende Eintragungen im Grundbuch. Ende Juni 2024 fand am Gericht die letzte Verhandlung statt. Nun erwarten beide Seiten das Urteil.
 
Im Sommer [[2024]] lief mittlerweile bereits zwei Jahren ein Verfahren am Landesgericht Klagenfurt zwischen der Großglockner Hochalpenstraßen AG (Grohag) und dem Dachverband des Österreichischen Alpenvereins (ÖAV). Die Grohag will im Bereich der [[Gamsgrube]], zu der der seit [[2020]] wegen Steinschlaggefahr gesperrte [[Gamsgrubenweg]] führt, eine Schutzhütte bauen. Der Alpenverein ist aus Naturschutzgründen dagegen und hat geklagt. Im Zentrum des Verfahrens steht der Grund, auf dem die Hütte, die den Namen Sepp-Forcher-Hütte bekommen soll, entstehen soll. Sowohl der ÖAV als auch die Grohag erheben einen Besitzanspruch und verweisen auf dementsprechende Eintragungen im Grundbuch. Ende Juni 2024 fand am Gericht die letzte Verhandlung statt. Nun erwarten beide Seiten das Urteil.
  
Die Ursprünge des Rechtsstreits reichen bis in die [[1930er]]-Jahre zurück. Unmittelbar nach der [[Eröffnung der Großglockner Hochalpenstraße 1935|Eröffnung]] der [[Großglockner Hochalpenstraße]] [[1935]] hatte ihr Erbauer [[Franz Wallack]] weitere Pläne. Unterstützt wurde er dabei vom Salzburger [[Landeshauptmann]] [[Franz Rehrl]]. Heute endet die [[Gletscherstraße]] zum [[Pasterze]]n[[gletscher]] auf der [[Kaiser-Franz-Josefs-Höhe]]. Wallack plante, die Straße parallel zur Pasterze bis zur Gamsgrube zu verlängern. Von dort sollte eine Seilbahn auf den [[Fuscher-Kar-Kopf]] (3 331 [[m ü. A.]]) gegenüber dem [[Großglockner (Berg)|Großglockner]] gebaut werden. Das löste sofort heftige Proteste aus, unter anderen vom Alpenverein, dem seit [[1918]] der Grund gehörte. Die Kärntner Landesregierung stellte die Gamsgrube in der Folge unter [[Naturschutz]]. Dennoch genehmigte das Verkehrsministerium [[1936]] zumindest einen Promenadenweg zur Gamsgrube. Der Alpenverein wurde dafür enteignet. Die Vermessung der enteigneten Fläche erfolgte erst nach der Fertigstellung des Weges im Sommer [[1938]]. Sie ergab 11 535 Quadratmeter. Das wurde in das Hauptbuch des Grundbuchs eingetragen, aber nicht in den Kataster, der die Basis für das Grundbuch ist. Im Hauptbuch finden sich unter anderem die Fläche und die Besitzer. Im Kataster sieht man die genaue Lage des Grundstücks und die Grenzen.
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Die Ursprünge des Rechtsstreits reichen bis in die [[1930er]]-Jahre zurück. Unmittelbar nach der [[Eröffnung der Großglockner Hochalpenstraße 1935|Eröffnung]] der [[Großglockner Hochalpenstraße]] [[1935]] hatte ihr Erbauer [[Franz Wallack]] [[Projekte der Großglockner Hochalpenstraßen AG|weitere Pläne]]. Unterstützt wurde er dabei vom Salzburger [[Landeshauptmann]] [[Franz Rehrl]]. Heute endet die [[Gletscherstraße]] zum [[Pasterze]]n[[gletscher]] auf der [[Kaiser-Franz-Josefs-Höhe]]. Wallack plante, die Straße parallel zur Pasterze bis zur Gamsgrube zu verlängern. Von dort sollte eine Seilbahn auf den [[Fuscher-Kar-Kopf]] (3 331 [[m ü. A.]]) gegenüber dem [[Großglockner (Berg)|Großglockner]] gebaut werden. Das löste sofort heftige Proteste aus, unter anderen vom Alpenverein, dem seit [[1918]] der Grund gehörte. Die Kärntner Landesregierung stellte die Gamsgrube in der Folge unter [[Naturschutz]]. Dennoch genehmigte das Verkehrsministerium [[1936]] zumindest einen Promenadenweg zur Gamsgrube. Der Alpenverein wurde dafür enteignet. Die Vermessung der enteigneten Fläche erfolgte erst nach der Fertigstellung des Weges im Sommer [[1938]]. Sie ergab 11 535 Quadratmeter. Das wurde in das Hauptbuch des Grundbuchs eingetragen, aber nicht in den Kataster, der die Basis für das Grundbuch ist. Im Hauptbuch finden sich unter anderem die Fläche und die Besitzer. Im Kataster sieht man die genaue Lage des Grundstücks und die Grenzen.
  
 
Die [[Nationalsozialisten]] erteilten den Seilbahnplänen auf den Fuscher-Kar-Kopf eine Absage. Nach dem [[Zweiter Weltkrieg|Krieg]] holte sie Wallack aber wieder aus der Schublade. Er teilte dem ÖAV [[1950]] mit, dass er [[1951]] zu Studienzwecken eine [[Materialseilbahn]] und drei Jahre später eine Personenseilbahn zu bauen gedenke. Der ÖAV protestierte erneut. Wallack fand auch bei den Ländern Kärnten und Salzburg keine Unterstützung mehr. Im Zuge des neuen Anlaufs hatte Wallack, wie vermutet wird, die Vermessung einer durch Grenzsteine markierten Grenzlinie oberhalb des Wegs in Auftrag gegeben, die [[1955]] erfolgte. Es handelte sich um den geplanten Standort der Talstation, wo nun die Hütte Platz finden soll. Bei der Vermessung von 1955 war die enteignete Fläche von 11 535 auf 36 207 Quadratmeter angewachsen. Das wurde dieses Mal in den Kataster eingetragen, aber nicht in das Hauptbuch. Wie die zusätzliche Fläche zum Eigentum der Grohag wurde und wie es zur Vermarkung mit Grundsteinen kam, dazu wurden bisher keine Dokumente in den Archiven gefunden. Das Gericht muss nun entscheiden, welche der sich widersprechenden Eintragungen von 1938 und 1955 richtig ist, und wem die zusätzliche Fläche gehört. Die ursprüngliche Parzelle ist für eine Hütte zu schmal.
 
Die [[Nationalsozialisten]] erteilten den Seilbahnplänen auf den Fuscher-Kar-Kopf eine Absage. Nach dem [[Zweiter Weltkrieg|Krieg]] holte sie Wallack aber wieder aus der Schublade. Er teilte dem ÖAV [[1950]] mit, dass er [[1951]] zu Studienzwecken eine [[Materialseilbahn]] und drei Jahre später eine Personenseilbahn zu bauen gedenke. Der ÖAV protestierte erneut. Wallack fand auch bei den Ländern Kärnten und Salzburg keine Unterstützung mehr. Im Zuge des neuen Anlaufs hatte Wallack, wie vermutet wird, die Vermessung einer durch Grenzsteine markierten Grenzlinie oberhalb des Wegs in Auftrag gegeben, die [[1955]] erfolgte. Es handelte sich um den geplanten Standort der Talstation, wo nun die Hütte Platz finden soll. Bei der Vermessung von 1955 war die enteignete Fläche von 11 535 auf 36 207 Quadratmeter angewachsen. Das wurde dieses Mal in den Kataster eingetragen, aber nicht in das Hauptbuch. Wie die zusätzliche Fläche zum Eigentum der Grohag wurde und wie es zur Vermarkung mit Grundsteinen kam, dazu wurden bisher keine Dokumente in den Archiven gefunden. Das Gericht muss nun entscheiden, welche der sich widersprechenden Eintragungen von 1938 und 1955 richtig ist, und wem die zusätzliche Fläche gehört. Die ursprüngliche Parzelle ist für eine Hütte zu schmal.

Version vom 3. Juli 2024, 11:20 Uhr

Der Pfeil bezeichnet die Stelle, an der die Sepp-Forcher-Hütte geplant ist. Der Ausschnitt stammt aus der Großglockner Hochalpenstraße, offizielle Karte 1933, Bearbeitung Ing. Franz Wallack, Erbauer der Straße, Druck und Verlag der Kartographie: Anstalt Freytag & Berndt, Wien, Zeichnungsgrundlage: Nach der Karte der Großglocknergruppe 1:25 000 des D. u. Ö. Alpenvereins.

Das Projekt Sepp-Forcher-Hütte ist eine geplante Hütte im Kärntner Glocknergebiet.

Über das Projekt

Die Großglockner Hochalpenstraßen AG will im Glocknergebiet die Sepp-Forcher-Hütte in Erinnerung an Sepp Forcher bauen. Der Österreichische Alpenverein ist dagegen und hat geklagt. Er sagt, der Grund gehöre ihm.

Im Sommer 2024 lief mittlerweile bereits zwei Jahren ein Verfahren am Landesgericht Klagenfurt zwischen der Großglockner Hochalpenstraßen AG (Grohag) und dem Dachverband des Österreichischen Alpenvereins (ÖAV). Die Grohag will im Bereich der Gamsgrube, zu der der seit 2020 wegen Steinschlaggefahr gesperrte Gamsgrubenweg führt, eine Schutzhütte bauen. Der Alpenverein ist aus Naturschutzgründen dagegen und hat geklagt. Im Zentrum des Verfahrens steht der Grund, auf dem die Hütte, die den Namen Sepp-Forcher-Hütte bekommen soll, entstehen soll. Sowohl der ÖAV als auch die Grohag erheben einen Besitzanspruch und verweisen auf dementsprechende Eintragungen im Grundbuch. Ende Juni 2024 fand am Gericht die letzte Verhandlung statt. Nun erwarten beide Seiten das Urteil.

Die Ursprünge des Rechtsstreits reichen bis in die 1930er-Jahre zurück. Unmittelbar nach der Eröffnung der Großglockner Hochalpenstraße 1935 hatte ihr Erbauer Franz Wallack weitere Pläne. Unterstützt wurde er dabei vom Salzburger Landeshauptmann Franz Rehrl. Heute endet die Gletscherstraße zum Pasterzengletscher auf der Kaiser-Franz-Josefs-Höhe. Wallack plante, die Straße parallel zur Pasterze bis zur Gamsgrube zu verlängern. Von dort sollte eine Seilbahn auf den Fuscher-Kar-Kopf (3 331 m ü. A.) gegenüber dem Großglockner gebaut werden. Das löste sofort heftige Proteste aus, unter anderen vom Alpenverein, dem seit 1918 der Grund gehörte. Die Kärntner Landesregierung stellte die Gamsgrube in der Folge unter Naturschutz. Dennoch genehmigte das Verkehrsministerium 1936 zumindest einen Promenadenweg zur Gamsgrube. Der Alpenverein wurde dafür enteignet. Die Vermessung der enteigneten Fläche erfolgte erst nach der Fertigstellung des Weges im Sommer 1938. Sie ergab 11 535 Quadratmeter. Das wurde in das Hauptbuch des Grundbuchs eingetragen, aber nicht in den Kataster, der die Basis für das Grundbuch ist. Im Hauptbuch finden sich unter anderem die Fläche und die Besitzer. Im Kataster sieht man die genaue Lage des Grundstücks und die Grenzen.

Die Nationalsozialisten erteilten den Seilbahnplänen auf den Fuscher-Kar-Kopf eine Absage. Nach dem Krieg holte sie Wallack aber wieder aus der Schublade. Er teilte dem ÖAV 1950 mit, dass er 1951 zu Studienzwecken eine Materialseilbahn und drei Jahre später eine Personenseilbahn zu bauen gedenke. Der ÖAV protestierte erneut. Wallack fand auch bei den Ländern Kärnten und Salzburg keine Unterstützung mehr. Im Zuge des neuen Anlaufs hatte Wallack, wie vermutet wird, die Vermessung einer durch Grenzsteine markierten Grenzlinie oberhalb des Wegs in Auftrag gegeben, die 1955 erfolgte. Es handelte sich um den geplanten Standort der Talstation, wo nun die Hütte Platz finden soll. Bei der Vermessung von 1955 war die enteignete Fläche von 11 535 auf 36 207 Quadratmeter angewachsen. Das wurde dieses Mal in den Kataster eingetragen, aber nicht in das Hauptbuch. Wie die zusätzliche Fläche zum Eigentum der Grohag wurde und wie es zur Vermarkung mit Grundsteinen kam, dazu wurden bisher keine Dokumente in den Archiven gefunden. Das Gericht muss nun entscheiden, welche der sich widersprechenden Eintragungen von 1938 und 1955 richtig ist, und wem die zusätzliche Fläche gehört. Die ursprüngliche Parzelle ist für eine Hütte zu schmal.

Die Gamsgrube ist seit 1986 wegen ihrer einzigartigen Natur ein Sonderschutzgebiet des Nationalparks Hohe Tauern, das nicht betreten werden darf. Die umstrittene Fläche grenzt an das Sonderschutzgebiet. Der Alpenverein und andere Naturschutzorganisationen sehen es durch eine Hütte gefährdet. Liliana Dagostin, Leiterin der Abteilung Raumplanung und Naturschutz beim ÖAV, sagt, es sei nicht nachvollziehbar, wie es zur Vergrößerung der Fläche gekommen sei. Der Alpenverein sei niemals darüber informiert worden. Dagostin ist guter Dinge, dass das Gericht für den Alpenverein entscheidet. Wenn nicht, sei auch noch eine nationalparkrechtliche Bewilligung notwendig. Da es sich um ein Natura-2000-Gebiet handle, gebe es eine Naturverträglichkeitsprüfung. Im Verfahren hätten alle anerkannten Naturschutzorganisationen Parteistellung.

Der Vorstand der Grohag, Johannes Hörl, ist ebenfalls optimistisch. Er sehe die Sache ohne Emotionen. Die Grohag gehe seit über einem halben Jahrhundert davon aus, dass die Fläche ihr gehöre, und betreue sie. Es gäbe mehrere Zeugen, die aussagten, dass seitens des ÖAV in den letzten Jahrzehnten die Grenze nie beanstandet wurde. Gehe das Verfahren gegen die Grohag aus, werde er sich bemühen, zusammen mit dem Alpenverein eine andere Lösung für diesen Bereich zu finden. Wenn das nicht möglich sei, so hoffe er, dass sich der ÖAV in Zukunft vor Ort nicht zur Gänze aus der Verantwortung nehme.

Literatur

Quelle

  • www.sn.at, 3. Juli 2024: "Tauziehen um eine Sepp-Forcher-Hütte: Gericht entscheidet über Hüttenplan im Nationalpark", ein Beitrag von Anton Kaindl