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==== Novelle des Nationalparkgesetzes steht bevor ====
 
==== Novelle des Nationalparkgesetzes steht bevor ====
Das Landwirtschaftsministerium beabsichtigte zuerst, die Umsetzung der FFH-Richtlinie und von Aarhus ins Forstgesetz aufzunehmen. Aber der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts sieht die Materie nicht im Forstwesen, sondern im Umwelt- und Naturschutz, der Landessache ist. Das teilte er im August dem Land mit. Die Folge: Die Umweltprüfung muss in das Nationalparkgesetz des Landes eingearbeitet werden. Die Nutzung von Lärchen-Zirbenbeständen wird damit auch nach dem Nationalparkgesetz bewilligungspflichtig, die NGOs haben dabei Parteistellung.
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Das Landwirtschaftsministerium beabsichtigte zuerst, die Umsetzung der FFH-Richtlinie und von Aarhus ins Forstgesetz aufzunehmen. Aber der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts sieht die Materie nicht im Forstwesen, sondern im Naturschutz, der Landessache ist. Das teilte er im August dem Land mit. Die Folge: Die notwendige Prüfung muss in das Nationalparkgesetz des Landes eingearbeitet werden. Die Nutzung von Lärchen-Zirbenbeständen wird damit nach dem Nationalparkgesetz bewilligungspflichtig, die in den jeweiligen Ländern tätigen und behördlich anerkannten Naturschutzorganisationen haben dabei eine eingeschränkte Parteistellung.
    
In der Region spricht man von einem angeblichen Paradigmenwechsel im Nationalparkgesetz, der im Gegensatz zum 1983 Versprochenen stehe. Es gibt angesichts der klaren Zielsetzungen des Nationalparkgesetzes und der geltenden Rechtsbestimmungen keine Alternative. Das Land arbeitet bereits an der Novelle des Nationalparkgesetzes, die noch im Jänner in Begutachtung gehen soll. Entscheidend ist die Formulierung: Naturgemäß bleibt ein gewisser Freiraum, es wird nicht jede einzelne Zirbe zum Gegenstand eines Verfahrens, vielmehr ist vorrangig der gute Erhaltungszustand der Zirbe und der Lärchen-Zirbenwälder gemäß den EU-Kriterien im Land sicherzustellen.<ref name="Medicus"></ref>  
 
In der Region spricht man von einem angeblichen Paradigmenwechsel im Nationalparkgesetz, der im Gegensatz zum 1983 Versprochenen stehe. Es gibt angesichts der klaren Zielsetzungen des Nationalparkgesetzes und der geltenden Rechtsbestimmungen keine Alternative. Das Land arbeitet bereits an der Novelle des Nationalparkgesetzes, die noch im Jänner in Begutachtung gehen soll. Entscheidend ist die Formulierung: Naturgemäß bleibt ein gewisser Freiraum, es wird nicht jede einzelne Zirbe zum Gegenstand eines Verfahrens, vielmehr ist vorrangig der gute Erhaltungszustand der Zirbe und der Lärchen-Zirbenwälder gemäß den EU-Kriterien im Land sicherzustellen.<ref name="Medicus"></ref>  
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