Bistum Gurk: Unterschied zwischen den Versionen
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| − | Das große kirchliche Hoheitsgebiet des Salzburger Erzbischofs ging über seinen weltlichen Herrschaftsbereich als Reichsfürst weit hinaus und lag innerhalb der Herrschaftsgebiete mehrerer anderer Landesfürsten in Bayern, in Österreich, in Kärnten und in der Steiermark. Nicht vorwiegend wegen seelsorglicher Gründe, sondern um etwaigen Bestrebungen der dortigen Landesfürsten entgegen zu treten, auf ihren Gebieten die Gründung eigener Landesbistümer zu erreichen, errichtete das Erzbistum Salzburg auf ihrem eigenem Diözesangebiet, so genannte "Eigenbistümer", deren Gründung natürlich vom Papst genehmigt werden musste. | + | Das große kirchliche Hoheitsgebiet des Salzburger Erzbischofs ging über seinen weltlichen Herrschaftsbereich als Reichsfürst weit hinaus und lag auch innerhalb der Herrschaftsgebiete mehrerer anderer Landesfürsten in Bayern, in Österreich, in Kärnten und in der Steiermark. Nicht vorwiegend wegen seelsorglicher Gründe, sondern um etwaigen Bestrebungen der dortigen Landesfürsten entgegen zu treten, auf ihren Gebieten die Gründung eigener Landesbistümer zu erreichen, errichtete das Erzbistum Salzburg auf ihrem eigenem Diözesangebiet, so genannte "Eigenbistümer", deren Gründung natürlich vom Papst genehmigt werden musste. |
Das Bistum Gurk war eines der vier salzburgischen Eigenbistümer (neben Lavant, Chiemsee und Seckau). | Das Bistum Gurk war eines der vier salzburgischen Eigenbistümer (neben Lavant, Chiemsee und Seckau). | ||
Version vom 12. Juni 2017, 11:42 Uhr
Das Bistum Gurk in Kärnten war das erste Salzburger Eigenbistum und wurde von Erzbischof Gebhard im Jahr 1072 gegründet.
Geschichte des Salzburger Eigenbistums Gurk
Gründung und Bestätigung
Welchen Sinn hatte ein Eigenbistum? Das große kirchliche Hoheitsgebiet des Salzburger Erzbischofs ging über seinen weltlichen Herrschaftsbereich als Reichsfürst weit hinaus und lag auch innerhalb der Herrschaftsgebiete mehrerer anderer Landesfürsten in Bayern, in Österreich, in Kärnten und in der Steiermark. Nicht vorwiegend wegen seelsorglicher Gründe, sondern um etwaigen Bestrebungen der dortigen Landesfürsten entgegen zu treten, auf ihren Gebieten die Gründung eigener Landesbistümer zu erreichen, errichtete das Erzbistum Salzburg auf ihrem eigenem Diözesangebiet, so genannte "Eigenbistümer", deren Gründung natürlich vom Papst genehmigt werden musste. Das Bistum Gurk war eines der vier salzburgischen Eigenbistümer (neben Lavant, Chiemsee und Seckau).
Gebhard wurde im Jahr 1060 als Erzbischof von Salzburg eingesetzt. 1072 gründete er mit Zustimmung von Papst und König in Gurk in Kärnten das erste Salzburger Eigenbistum, am 6. Mai weihte Erzbischof Gebhard Gunter von Krappfeld zum ersten Bischof von Gurk. Mit dem Bischofssitz in Gurk war weder eine eigene Diözese, noch ein Bistumszehent oder ein Domkapitel verbunden. Die Wahl, die Einsetzung und die Weihe blieben alleiniges Recht des Salzburger Erzbischofs. Erst Erzbischof Konrad I. von Abensberg errichtete im Jahr 1123 in Gurk ein Domkapitel und teilte dem Bistum im Jahr 1131 einen eigenen Sprengel und im Jahr 1144 den Zehent zu. An dieser Situation, die innerhalb der Katholischen Kirche sehr ungewöhnlich war, wurde (ebenso wie an der im Jahr 1074 erfolgten Gründung des Benediktinerstifts Admont) heftige Kritik geübt.
Die so seit der Gründung umstrittenen Rechte des Eigenbistums Gurk wurden über Initiative des Kardinals und Erzbischofs Konrad III. von Wittelsbach durch Papst Lucius III. im Jahr 1082 bestätigt. Erzbischof Eberhard II. von Regensberg (1200 – 1246) folgte in seiner Amtszeit dem Beispiel Gebhards und gründete am Chiemsee, in Seckau und in St. Andrä im Lavanttal (Bistum Lavant) drei weitere Salzburger Eigenbistümer. Auch in diesen Bistümern war der Salzburger Erzbischof eigenmächtig in der Einsetzung, in der Weihe und bei der Vergabe der geistlichen und weltlichen Hoheitsrechte. Das Eigenbistum Gurk erhielt oder erwarb unter Erzbischof Eberhard II. Hausbesitz in der Stadt Salzburg.
Rechte und Aufgaben
Gurk war und blieb eine von der Fläche her kleine Diözese mit begrenzten Rechten. Wie auch bei den Bischöfen von Chiemsee, Seckau und Lavant war die Hauptaufgabe des Bischofs von Gurk die Vertretung des Erzbischofs. Während die anderen Bischöfe das Recht auf Vertretung nur im Sprengel ihres Bistums hatten, hatte der Bischof von Gurk das Vorrecht, den Erzbischof in der gesamten Erzdiözese zu vertreten. Anlässlich der Gründung des Bistums von Chiemsee bestätigte Papst Innozenz III. ausdrücklich das Recht des Gurker Bischofs als „vicarius“ des Erzbischofs und untersagte dem Bischof von Chiemsee jede Einmischung.
Da den Herzögen von Kärnten als Landesfürsten die Vogtei über das Bistum Gurk zukam, unterstand der Gurker Bischof in weltlichen Angelegenheiten dessen Gericht.
Das Besetzungsrecht
Der Gurker Bischofsstreit 1432 – 1436
Nach dem Tode des Gurker Bischofs Ernst Auer (1432) kam es zu langen Wirren um die Nachfolge: der Erzbischof von Salzburg nominierte den Salzburger Domherrn Hermann von Gnas, Herzog Friedrich IV. hingegen seinen Kanzler, den Bischof von Lavant Lorenz von Lichtenberg, der daraufhin vom Gurker Domkapitel als Bischof anerkannt wurde. Die Streitparteien riefen Papst Eugen IV. an, wobei der Herzog den mit Rom vertrauten Theologen und Diplomaten Johann Schallermann entstandte. Zur Überraschung aller ernannte der Papst im Jänner 1433 diesen zum Bischof von Gurk. Das Konzil von Basel bestätigte am 31. März 1435 die Entscheidung des Papstes. Hermann von Gnas fügte sich, und auch Lichtenberg musste weichen, sodass Schallermann sein Amt antreten konnte. Lichtenberg verzichtete jedoch, obwohl er inzwischen mit dem Bistum Lavant entschädigt worden war, erst 1445 endgültig auf das Bistum Gurk.[1]
Das Wiener Konkordat
Im Wiener Konkordat, das König Friedrich III. im Jahr 1448 als Reichsoberhaupt der „Deutschen Nation“ mit Papst Nikolaus V. schloss, wurde dem König das Recht auf die Besetzung von sechs Bistümern zugesprochen. Neben dem Salzburger Suffraganbistum Brixen fiel darunter auch das Salzburger Eigenbistum Gurk. Dadurch wurde auch die Stellung des damaligen Fürsterzbischofs Friedrich IV. Truchseß von Emmerberg empfindlich geschwächt.
Weitere Wechselfälle
1453 wurde der Kandidat Friedrichs III. (der mittlerweile Kaiser war), Ulrich Sonnenberger, vom Papst ernannt.[2]
Als im Jahr 1470 der Bischofsstuhl neuerlich vakant war, ernannte Fürsterzbischof Bernhard von Rohr zum Bischof seinen Neffen Sixtus von Tannberg, der auch die päpstliche Bestätigung erhielt. Friedrich III. hingegen legte sich auf den Gurker Propst Lorenz von Freiberg fest. Schließlich verzichtete Sixtus, nachdem er das Bistum Freising erhalten hatte, und machte den Weg frei für Lorenz von Freiberg.[3] In dessen Amtszeit fiel der sogenannte Ungarische Krieg zwischen Friedrich III. und dem Ungarnkönig Mathias Corvinus, bei dem die Salzburger Besitzungen in Kärnten und der Steiermark im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen standen.
1490 wiederholte sich die Meinungsverschiedenheit zwischen Fürsterzbischof und Kaiser; Friedrich drang schließlich mit seinem Kandidaten Raimund Peraudi durch.[4] Diesem folgte 1505 Matthäus Lang von Wellenburg, der 1519 Erzbischof von Salzburg wurde.
Als sein Nachfolger wurde vom Papst am 11. März 1522 Girolamo Balbi ernannt, der schon 1526 resignierte.[5] Ihm folgte Antonius Salamanca-Hoyos.
Der Vergleich von 1535
Am 23. September 1535 kam zwischen dem Salzburger Fürsterzbischof Matthäus Lang von Wellenburg und Ferdinand I., dem damaligen Römischen König und Erzherzog von Österreich sowie insbesondere Herzog von Kärnten, ein Vergleich über die strittige Frage zustande: Das Präsentationsrecht für einen neuen Bischof von Gurk kam hinfort jedes dritte Mal dem Fürsterzbischof von Salzburg, ansonsten aber dem Landesfürsten zu.[6] Diese Regelung des Präsentationsrechts blieb bis zum Ende der Monarchie (1918) wirksam.[7]
Bedeutende Bischöfe
Der Kardinal und Bischof von Gurk, Matthäus Lang von Wellenburg, der einer der bedeutendsten kaiserlichen Diplomaten war, wurde auf Betreiben Kaiser Maximilians I. vom Salzburger Domkapitel 1514 zum Koadjutor des Fürsterzbischofs Leonhard von Keutschach mit Nachfolgerecht gewählt. Er wurde im Jahr 1519 - nach Leonhards Tod - Salzburger Fürsterzbischof und regierte bis zum Jahr 1540.
Nach dem Ableben von Fürsterzbischof Sigismund III. Christoph Graf Schrattenbach wurde der Fürstbischof von Gurk Hieronymus Graf Colloredo zum Salzburger Erzbischof gewählt. Colloredo war ein bedeutender Vertreter der Aufklärung in Süddeutschland. Er veranlasste umfassende Reformen im Bereich der Kirchen-, Kultur-, Schul- und Sozialpolitik. In seine Zeit fiel aber auch die „Josefinische Diözesanregulierung“, die für Gurk entscheidende Folgen hatte.
Auflösung
Im Zuge der „Josefinischen Diözesanregulierung“ wurde anstelle des Eigenbistums Gurk unter Kaiser Joseph II. neben Graz (Seckau) auch Gurk-Klagenfurt als neue Landesbistümer errichtet, was die Abtretung der davon betroffenen Salzburger Diözesangebiete und damit das Ende der Salzburger „Eigenbistümer“ bedeutete.
Quellen und Literatur
- Dopsch, Heinz: Salzburg im Hochmittelalter. In: Geschichte Salzburgs, Stadt und Land, Band I/1, hg. von Heinz Dopsch,2. Aufl. Salzburg 1983, S. 229-419, hier S. 237-238.
- Wagner, Hans: Salzburg im Spätmittelalter. In: Geschichte Salzburgs, Stadt und Land, Band I/1, hg. von Heinz Dopsch, 2. Aufl. Salzburg 1983, S. 437-661, hier S. 507, 513f., 585ff.
- Dopsch, Heinz; Hoffmann, Robert: Die Geschichte der Stadt Salzburg, 2. aktualisierte Auflage, Salzburg 2008, S.
(welche Seiten wurden verwendet?)
Fußnoten
- ↑ Vgl. den Wikipedia-Artikel „Johannes Schallermann“.
- ↑ Vgl. den Wikipedia-Artikel „Ulrich Sonnenberger“.
- ↑ Vgl. den Wikipedia-Artikel „Sixtus von Tannberg“.
- ↑ Vgl. die Wikipedia-Artikel „Georg Kolberger“ und „Raimund Peraudi“.
- ↑ Vgl. den Wikipedia-Artikel „Girolamo Balbi“.
- ↑ Vergleich vom 23. September 1535.
- ↑ Wikipedia-Artikel „Antonius Salamanca Hoyos“ und „Johann von Schönburg“.