| − | Nach der Machtergreifung Hitlers im Jahr [[1933]] in Deutschland begann die Verfolgung aller Missliebigen, die von Heinrich Himmler als „verwahrloste Individuen“ und „Untermenschen“ bezeichnet wurden. Hitler hatte bald gesetzgebende und ausführende Gewalt, auch gegen die Verfassung. Gemäß seinen Vorstellungen, die er bereits in „Mein Kampf“ veröffentlicht hatte, dass er die Erhaltung der "Minderwertigen" für eine Verhöhnung der Natur hielt, wurde bereits am [[14. Juli]] [[1933]] das “ Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ verabschiedet. Neben diesem Sterilisierungsgesetz wurde in gleicher Sitzung ein „Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung“ beschlossen. Zwischen beiden Gesetzen und auch bei ihrer Durchführung wurde nicht zufällig ein enger Zusammenhang gesehen, da man davon ausging, dass sowohl Schwachsinn als auch die Anlagen zum Verbrecher erblich bedingt sind. | + | Nach der Machtergreifung Hitlers im Jahr [[1933]] in Deutschland begann die Verfolgung aller Missliebigen, die von Heinrich Himmler als „verwahrloste Individuen“ und „Untermenschen“ bezeichnet wurden. Hitler hatte bald gesetzgebende und ausführende Gewalt, auch gegen die Verfassung. Gemäß seinen Vorstellungen, die er bereits in „Mein Kampf“ veröffentlicht hatte, dass er die Erhaltung der "Minderwertigen" für eine Verhöhnung der Natur hielt, wurde bereits am [[14. Juli]] [[1933]] das “ Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ verabschiedet. Neben diesem Sterilisierungsgesetz wurde in gleicher Sitzung ein „Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung“ beschlossen. Zwischen beiden Gesetzen und auch bei ihrer Durchführung wurde nicht zufällig ein enger Zusammenhang gesehen, da man davon ausging, dass sowohl "Schwachsinn" als auch die Anlagen zum Verbrecher erblich bedingt sind. |