Fürsterzbistum Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Fürsterzbistum bestand seit dem späten [[14. Jahrhundert]]. Seine Wurzeln liegen in der [[Salzburger Landesordnung|Landesordnung]] (erste urkundliche Erwähnung [[1342]]). Es überdauerte die Jahrhunderte bis zur [[Säkularisation]] von [[1803]].
 
Das Fürsterzbistum bestand seit dem späten [[14. Jahrhundert]]. Seine Wurzeln liegen in der [[Salzburger Landesordnung|Landesordnung]] (erste urkundliche Erwähnung [[1342]]). Es überdauerte die Jahrhunderte bis zur [[Säkularisation]] von [[1803]].
  
Das Fürsterzbistum Salzburg bestand als Ständestaat<ref>bezeichnet einen Staat, der durch privilegierte Stände Fürsterzbischöfe weitgehend dominiert und regiert wird, Quelle {{wikipedia-de|Ständestaat|Ständestaat}}</ref> im [[Bayerischer Reichskreis|Bayerischen Reichskreis]] des [[Reich#Heiliges Römisches Reich|Heiligen Römischen Reiches]]. Salzburg hatte sich schrittweise vom Mutterland [[Herzogtum Bayern|Bayern]] gelöst. Daher ist nicht klar, wer als erster Fürsterzbischof anzusprechen ist.  
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Das Fürsterzbistum Salzburg bestand als Ständestaat<ref>bezeichnet einen Staat, der durch privilegierte Stände Fürsterzbischöfe weitgehend dominiert und regiert wird, Quelle {{wikipedia-de|Ständestaat|Ständestaat}}</ref> im [[Bayerischer Reichskreis|Bayerischen Reichskreis]] des [[Reich#Heiliges Römisches Reich|Heiligen Römischen Reiches]]. Salzburg hatte sich schrittweise vom Mutterland, dem [[Herzogtum Bayern]] gelöst. Daher ist nicht klar, wer als erster Fürsterzbischof anzusprechen ist.  
  
[[Franz Ortner]] spricht bereits mit der Erlassung einer eigenen Salzburger Landesordnung [[1328]] unter Erzbischof [[Friedrich III. von Leibnitz]] ([[1315]]–[[1338]]) (die Einhebung dieser Schatzsteuer gilt als Geburtsstunde des selbständigen Landes Salzburg) von "''einem souveränen Fürstentum Salzburg (Erzstift)''"<ref>Quelle [[Das Erzbistum Salzburg in seiner Geschichte]], Mittelalter, Missionszentrum und Kulturträger, Teil 2, Seite 12</ref>). Aber erst Erzbischof [[Ortolf von Weißeneck]] ([[1343]]–[[1365]]) wird dann vielfach als erster ''Fürsterzbischof'' gesehen, also Erzbischof, der auch in Gebieten weltlicher Landesherr war, unstrittig ist aber [[Pilgrim II. von Puchheim]] (1365–[[1396]]) ein solcher Fürsterzbischof.
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[[Franz Ortner]] spricht bereits mit der Erlassung einer eigenen Salzburger Landesordnung [[1328]] unter Erzbischof [[Friedrich III. von Leibnitz]] ([[1315]]–[[1338]]) (die Einhebung dieser Schatzsteuer gilt als Geburtsstunde des selbständigen Landes Salzburg) von "''einem souveränen Fürstentum Salzburg ([[Erzbischof als Landesherr oder Grundherr#Erzstift|Erzstift]])''"<ref>Quelle [[Das Erzbistum Salzburg in seiner Geschichte]], Mittelalter, Missionszentrum und Kulturträger, Teil 2, Seite 12</ref>). Aber erst Erzbischof [[Ortolf von Weißeneck]] ([[1343]]–[[1365]]) wird dann vielfach als erster ''Fürsterzbischof'' gesehen, also Erzbischof, der auch in Gebieten weltlicher Landesherr war, unstrittig ist aber [[Pilgrim II. von Puchheim]] (1365–[[1396]]) ein solcher Fürsterzbischof.
  
 
Das Fürsterzbistum umfasste teils das eigentliche landesfürstliche Territorium. Dieses war jedoch kleiner als das ältere Gebiet der [[Erzdiözese Salzburg]], das geistlichen Seelsorgegebiet des Salzburger Erzbischofs. Es war [[739]] entstanden und ab [[798]] [[Erzbistum Salzburg|Erzbistum]]. Dazu kamen [[Ausländische Herrschaften|Ausländische Herrschaften]] mit unterschiedlichen Hoheitsrechten, sie unterstanden in verschiedenen Rechtsfragen anderen Fürsten. In diesen Ausländischen Herrschaften des Fürsterzbistums Salzburg war der Salzburger Fürsterzbischof Grundherr, aber nicht Landesherr. Sie sind zu unterscheiden von Exklaven wie [[Mühldorf am Inn]], die sehr wohl zum landesfürstlichen Territorium gehörten, also Teil des Fürsterzbistums.
 
Das Fürsterzbistum umfasste teils das eigentliche landesfürstliche Territorium. Dieses war jedoch kleiner als das ältere Gebiet der [[Erzdiözese Salzburg]], das geistlichen Seelsorgegebiet des Salzburger Erzbischofs. Es war [[739]] entstanden und ab [[798]] [[Erzbistum Salzburg|Erzbistum]]. Dazu kamen [[Ausländische Herrschaften|Ausländische Herrschaften]] mit unterschiedlichen Hoheitsrechten, sie unterstanden in verschiedenen Rechtsfragen anderen Fürsten. In diesen Ausländischen Herrschaften des Fürsterzbistums Salzburg war der Salzburger Fürsterzbischof Grundherr, aber nicht Landesherr. Sie sind zu unterscheiden von Exklaven wie [[Mühldorf am Inn]], die sehr wohl zum landesfürstlichen Territorium gehörten, also Teil des Fürsterzbistums.
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Version vom 1. Dezember 2020, 09:05 Uhr

Karte
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Übersicht
Alternativname: Erzstift Salzburg
Herrschaftsform: Wahlfürstentum
Herrscher: Fürsterzbischof
im Reichstag: 1. Virilstimme auf der geistlichen Bank im Reichsfürstenrat
Reichskreis: Bayerischer Reichskreis
beim Kreistag: 1. Virilstimme auf der geistlichen Bank im Reichsfürstenrat
Residenz: Stadt Salzburg
Konfession: römisch-katholisch
aufgegangen in: Herzogtum Salzburg
Hinweisschild Grenze "Erzstift Salzburg" - Chiemgau. (Hinweis: Salzburg blieb nach 1275 jahrzehntelang noch Teil Bayerns, "rot und weiß schräg geteilt" war nicht das Wappen des Fürsterzbistums)

Das Fürsterzbistum Salzburg umfasste die weltliche Herrschaftsgebiete des Fürsterzbischofs.

Geschichte

Das Fürsterzbistum bestand seit dem späten 14. Jahrhundert. Seine Wurzeln liegen in der Landesordnung (erste urkundliche Erwähnung 1342). Es überdauerte die Jahrhunderte bis zur Säkularisation von 1803.

Das Fürsterzbistum Salzburg bestand als Ständestaat[1] im Bayerischen Reichskreis des Heiligen Römischen Reiches. Salzburg hatte sich schrittweise vom Mutterland, dem Herzogtum Bayern gelöst. Daher ist nicht klar, wer als erster Fürsterzbischof anzusprechen ist.

Franz Ortner spricht bereits mit der Erlassung einer eigenen Salzburger Landesordnung 1328 unter Erzbischof Friedrich III. von Leibnitz (13151338) (die Einhebung dieser Schatzsteuer gilt als Geburtsstunde des selbständigen Landes Salzburg) von "einem souveränen Fürstentum Salzburg (Erzstift)"[2]). Aber erst Erzbischof Ortolf von Weißeneck (13431365) wird dann vielfach als erster Fürsterzbischof gesehen, also Erzbischof, der auch in Gebieten weltlicher Landesherr war, unstrittig ist aber Pilgrim II. von Puchheim (1365–1396) ein solcher Fürsterzbischof.

Das Fürsterzbistum umfasste teils das eigentliche landesfürstliche Territorium. Dieses war jedoch kleiner als das ältere Gebiet der Erzdiözese Salzburg, das geistlichen Seelsorgegebiet des Salzburger Erzbischofs. Es war 739 entstanden und ab 798 Erzbistum. Dazu kamen Ausländische Herrschaften mit unterschiedlichen Hoheitsrechten, sie unterstanden in verschiedenen Rechtsfragen anderen Fürsten. In diesen Ausländischen Herrschaften des Fürsterzbistums Salzburg war der Salzburger Fürsterzbischof Grundherr, aber nicht Landesherr. Sie sind zu unterscheiden von Exklaven wie Mühldorf am Inn, die sehr wohl zum landesfürstlichen Territorium gehörten, also Teil des Fürsterzbistums.

Im V. Geheimartikel des Friedens von Campoformio sicherte Napoleon Bonaparte als Oberbefehlshaber der Französischen Armee am 17. Oktober 1797 dem römisch-deutschen Kaiser Franz II. die Unterstützung von dessen Gebietsansprüchen auf das Erzbistum Salzburg einschließlich Wasserburg am Inn durch die Französische Republik zu.[3]

Quellen

Einzelnachweise

  1. bezeichnet einen Staat, der durch privilegierte Stände Fürsterzbischöfe weitgehend dominiert und regiert wird, Quelle Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia zum Thema "Ständestaat"
  2. Quelle Das Erzbistum Salzburg in seiner Geschichte, Mittelalter, Missionszentrum und Kulturträger, Teil 2, Seite 12
  3. Geheime Artikel und Additional-Konvention zu dem Friedens-Traktat von Campo-Formio, geschlossen den 17. Oktober 1797.
Verwaltungsbegriffe aus dem Kirchenrecht

Kirchliche Begriffe: Archidiakonat | Erzbistum | Erzdiözese | Eigenbistum | Kirchenprovinz | Suffraganbistum
Politischer Begriff siehe Erzbischof als Landesherr oder Grundherr


vorher

Erzstift

Fürsterzbistum Salzburg
1342–1800
nachher

Salzburg unter Napoleon (1800–1801)