Hundehaltung

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Die Hundehaltung ist im Bundesland Salzburg durch das Landessicherheitsgesetz in der letzten Novelle von 2009 geregelt.

Allgemeines

Zur Novellierung 2009 gab eine Hundebissattacke im August 2007 den Anlass, bei der eine Frau in der Stadt Salzburg beinahe zu Tode gebissen wurde.

Wird ein Hund auffällig oder gibt es Hinweise aus der Bevölkerung auf ein aggressives Tier und erhält die Behörde davon Kenntnis, wird der Hund überprüft. Ein Gutachten des Amtstierarztes entscheidet dann, was mit dem Tier geschieht.

Laut Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) werden in Salzburg jährlich etwa 500 Patienten mit Hundebiss-Verletzungen in Spitälern behandelt. Rund 20 Prozent (= 100 Personen) sind Kinder unter 15 Jahren.

Wer sich ab 1. Jänner 2013 einen Hund anschafft, muss das Tier binnen einer Woche bei der Gemeinde anmelden. Dafür ist der sogenannte Sachkundenachweis (Hundeführschein) vorzuweisen. Zudem muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 725.000 Euro abgeschlossen werden. Der Hundeführerschein ist verpflichtend für alle neuen Hundebesitzer.

Hundegesetz zahnlos

Nach dem Landessicherheitsgesetz liegt ein Großteil der Verantwortung bei Vorfällen mit Hunden bei den Bürgermeistern. Diese kritisieren die Haftung heftig. Wie auch Brigitta Höck, Hundetrainerin, in einem Interview[1] bestätigt, sind in den meisten Fällen von Hundeattacken deren zweibeinige Besitzer schuld. Sie plädierte für einen Hundeführerschein ab einer Gewichtsklasse von 15 bis 20 Kilogramm. Und meint, die Haltung von Hunden muss gelernt werden. Als Hundefreund muss man sich mit seinem Hobby auseinandersetzen und Verantwortung übernehmen. Für Angelika Merth, Hundehalterin, Hundezüchterin und Hundetrainerin aus Maria Alm im Pinzgau sind die wichtigsten Kriterien erfolgreicher Hundehaltung

  • ein stabiles Bezugsumfeld
  • die Auswahl des für den jeweiligen Menschen passenden Welpen
  • die artgerechte Unterbringung und Ernährung
  • die Früherziehung
  • das Alltagstauglichkeitstraining
  • ausreichende Bewegung und die
  • geistige Auslastung des Hundes durch entsprechende Beschäftigung.

Wirkliche Vorsorge gegen Hundebisse gibt es im Bundesland Salzburg nicht.

  • Wer einen Hund kauft, muss diesen zur Hundesteuer anmelden, jedoch gibt es tausende Hunde im Land, die "behördliche U-Boote" sind;
  • Selbst wer seinen Hund anmeldet, muss keinerlei Voraussetzungen dafür erfüllen;
  • Vorstrafen oder persönliche Eignung sind bedeutungslos; lediglich jene wenigen, gegen die ein Hundehalteverbot besteht, dürfen keinen Hund halten;
  • Überhaupt keine Rolle spielen die bauliche Situation in Haus oder Wohnung des Halters, ob und in welcher Höhe z. B. Gartenzäune vorhanden wären;

Leinenzwang und Maulkorbpflicht

Hauptartikel Hunde-Leinenpflicht

Hundebisse

Pro Jahr müssen im Bundesland Salzburg laut Kuratorium für Verkehrssicherheit 500 Menschen nach Hundeattacken im Krankenhaus behandelt werden. In der Stadt Salzburg gingen Hundebisse jedoch seit Ende der 1990er Jahre stark zurück. 1999 gab es 135 Attacken, 2010 waren es nur mehr 18. Probleme treten aber nach wie vor mit frei laufenden Hunden auf. So wurden 2010 in der Stadt Salzburg 80 Besitzer wegen Verletzung des Leinen- und Maulkorbzwanges angezeigt.

Im Jahr 2009 wurden 160 Hundebiss-Anzeigen erstattet, 2010 waren es 156, exakt gleich viel im Jahr 2011 (156).

Fälle 2010

Anfang Oktober 2010 wurde beim Gasthaus Zillreith am Fuße des Schlenkens im Tennengau ein vierjähriges Mädchen vom bayerischen Gebirgsschweißhund Aiko im Gesicht gebissen. Das Mädchen wird lebenslang eine Narbe davontragen.

Fälle 2011

Im Februar 2011 wurde Marie Beatrix Deubler in Thalgau bei einem Spaziergang mit ihrem Husky-Schäferhund-Mischling von einem Rüden aus einer Glaswerkstätte angefallen und zwei Mal in die linke Hand gebissen. Eine vierstündige Operation war notwendig, jedoch konnten durchtrennte Nerven nicht mehr korrigiert werden. Fr. Deubler hat seither ein Gefühl der Taubheit in ihrer Hand. Der 24-Jährige Hundehalter gab an, der Hund hätte sich die Tür ins Freie selbst geöffnet. Das Verfahren gegen ihn wurde jedoch Wochen später eingestellt. Begründung: Da es sich um den ersten Hundebiss handelt und dies nicht vorhersehbar war.

Am 6. Mai 2011 sprang ein Rottweiler in Wals über den 1,2 Meter hohen Zaunes des Gartens seines Besitzers und fiel im Nachbargarten ein Kleinkind aus der Nachbarschaft anfiel, das gerade mit einem Dackel spielte. Dabei biss der Rottweiler dem Kinde einen etwa 20 mal fünf Zentimeter großen Teil der Kopfhaut ab. Nach einem medizinischen Eingriff war das Kind zwar außer Lebensgefahr, jedoch musste es in künstlichen Tiefschlaf versetzt werden. Die Operation verlief nur zum Teil, wie sich Tage später herausstellte. Zwei Drittel der heraus gebissenen Kopfhaut wuchsen zwar an, das letzte Drittel musste in einer neuerlichen, zweieinhalbstündigen Operation mit Haut vom Oberschenkel und der Leistengegend transplantiert werden.

Laut Medienberichten hatte der Rottweiler bereits schon früher ein Kind von hinten angefallen. Diese wurde dank ihres Rucksacks jedoch bei dieser Attacke nicht verletzt. am 25. September 2009 soll der Hund eine Frau angefallen und schwer verletzt haben. Der 41-Jährige Besitzer des Rottweilers will nun nach dem Vorfall vom 4. Mai den Hund abgeben. Mit Bescheid vom 15. Juni 2011 von der Gemeinde Wals wurde ein Hundehalteverbot gegen den Besitzer erlassen. Im August legte der Betroffene jedoch Einspruch ein. In seiner Begründung meinte der ehemalige Tierbesitzer, sein Hund habe keine gesteigerte Aggressivität aufgewiesen. Er war für die Medien für keine Stellungnahme erreichbar.

Bis August 2011 hatte die mittlerweile Fünfjährige bereits 15 Operationen hinter sich und kämpfte immer noch mit ihrer völligen Genesung. Wenn sie auf der Straße einen Hund sieht, muss sie von ihrer Mutter daran vorbei getragen werden. An die Situation, dass ihr Nachbar wieder einen Hund halten darf, wollte die Mutter im Sommer 2011 noch gar nicht denken[2].

Im September 2012 wurde der Hundehalter in einer Berufungsverhandlung rechtskräftig zu einer Haftstrafe von einem Monat auf Bewährung verurteilt. Dem Opfer des Hundebisses wurden 13.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. In erster Instanz waren es nur 6.000 Euro. Der Rottweiler wurde mittlerweile eingeschläfert, der Hundebesitzer hat stets seine Unschuld beteuert[3].

2020

Mehrere teils schwere Verletzungen hat am Montagnachmittag, den 20. Juli 2020, ein 45-jähriger Mann bei einer Hundeattacke in Salzburg-Gnigl erlitten. Der Salzburger war nach Darstellung der Polizei gegen 15:30 Uhr mit seinem Fahrrad unterwegs als er von einem freilaufenden schäferhundgroßen, schwarzen Hund in beide Oberarme sowie in die Wade gebissen wurde. Der 45-Jährige konnte sich selbst losreißen und hinter sein Fahrrad stellen, woraufhin der Hund in unbekannte Richtung davonlief. Nach Erstversorgung durch Passanten vor Ort wurde das Opfer in ein Krankenhaus eingeliefert, wo mehrere Rissquetschwunden, Prellungen, ein Nerven- sowie ein Muskelfaserriss diagnostiziert wurden.[4]

Weblinks

Quellen

Einzelnachweise

  1. Salzburger Nachrichten, 10. Mai 2011
  2. Salzburger Nachrichten, 27. August 2011
  3. Bezirksblätter online, Ausgabe Flachgau Süd vom 3. Oktober 2012
  4. www.sn.at, 21. Juli 2020