Entnazifizierung (Saalfelden)
Dieser Artikel behandelt das Thema der Entnazifizierung der heutigen Stadt Saalfelden am Steinernen Meer im Pinzgau.
Allgemeines
Nach dem Sieg der Alliierten über das nationalsozialistische Terrorregime war die Überwindung des Nationalsozialismus eine der Hauptaufgaben nach Kriegsende. Bereits in der Regierungserklärung vom 27. April 1945 wurde eine strenge Ahndung der nationalsozialistischen Verbrechen angekündigt. Im erlassenen Verfassungsgesetz vom 8. Mai 1945 über das Verbot der NSDAP (Verbotsgesetz) wurden alle Parteigliederungen verboten, eine Registrierung der Nationalsozialisten verfügt, Strafbestimmungen gegen "Illegale" und "schwer belastete Nationalsozialisten" und Förderer erlassen sowie Volksgerichte zur Aburteilung der NS-Verbrecher geschaffen.
1946 beschloss der Nationalrat das Nationalsozialistengesetz. Wesentlich war in diesem Zusammenhang die Novellierung des Verbotsgesetzes: Eine Änderung betraf dabei die Abgrenzung des Personenkreises, für die das Gesetz seine Anwendung finden sollte: Anstelle formaler Gesichtspunkte (beispielsweise das Datum des Eintritts in die NSDAP) wurde nun das Ausmaß der Aktivität in der Partei (NSDAP) in den Vordergrund gerückt. Die registrierungspflichtigen Personen wurden nunmehr in Kriegsverbrecher, Belastete und Minderbelastete eingeteilt.
Trotz dieser Maßnahmen war die Entnazifizierung zum Scheitern verurteilt: "Denn das nationalsozialistische Regime hinterließ neben zahllosen Toten, materiellen Kriegsschäden und einer katastrophalen ökonomischen Lage vor allem auch eine ideologisch fragmentierte Bevölkerung." [1].
Der Entnazifizierungsprozess in Saalfelden
Laut der Saalfeldener Ortschronik aus dem Jahr 1992 gab es in der Gemeinde insgesamt 456 NSDAP-Mitglieder, darunter 104 Frauen und 352 Männer. 236 Personen stellten demnach am 1. Mai 1938 einen Antrag auf Parteimitgliedschaft. Zwischen 1938 und 1945 beantragten weitere 117 Personen eine Mitgliedschaft in der Partei. Weitere 103 Saalfeldener waren bereits vor dem Anschluss als illegale Nazis aktiv.
Die Primärliteratur widerlegt jedoch die bislang bekannte Zahl von 456 Nationalsozialisten. Gemäß einem Erlass der Salzburger Landesregierung (Zahl 923/LAD/1947) vom 29. Jänner 1947 übermittelte der damalige Saalfeldener Bürgermeister Raimund Rohrmoser (ÖVP) eine Aufstellung aller registrierten Nationalsozialisten "nach altersmäßiger und berufsständischer Aufschlüsselung". Demnach wurden in Saalfelden insgesamt 627 Personen (466 Männer und 161 Frauen) als Nationalsozialisten registriert.
Die Frage, ob eine Berufsgruppe innerhalb der NSDAP besonders hervorstach, kann verneint werden. Mitglieder waren in allen Berufsständen vertreten, unabhängig davon, ob es sich um Gewerbetreibende, Bauern oder Beamte handelte. Auffällig ist jedoch, dass Mitglieder des "Ortsbürgertums" in einem überdurchschnittlich hohen Maße Führungsfunktionen innerhalb der Saalfeldener Parteiorganisation innehatten und nach 1945 ebenfalls überdurchschnittlich oft als "belastet" eingestuft wurden, beziehungsweise nach § 10, 11 oder 12 des Verbotsgesetzes verurteilt wurden.
Der prozentuelle Anteil der Nationalsozialisten an der Saalfeldener Gesamtbevölkerung lässt sich hingegen nicht mehr vollständig nachvollziehen. Für das Jahr 1945 liegen keine genauen Einwohnerzahlen für Saalfelden vor. Volkszählungen wurden lediglich in den Jahren 1939 (7.018 Einwohner) und 1951 (8.315 Einwohner) durchgeführt. Je nachdem, auf welche Einwohnerzahl man sich hier beziehen möchte, waren zwischen 7,5 und 8,9 Prozent der damaligen Gemeindebevölkerung eingetragene Nationalsozialisten.
Erste Konfliktsituationen
Neben den katastrophalen Lebensumständen unmittelbar nach Kriegsende ergaben sich in Saalfelden zwangsläufig erste Konfliktsituationen zwischen ehemaligen Nationalsozialisten, Mitläufern, Verfolgten und Denunzierten.
Diese Auseinandersetzungen ereigneten sich zunächst in den "klassischen kommunalen Aufgabenbereichen" – hier vor allem im Wohnungsbereich. Auch wenn es in Saalfelden keine kriegsbedingten Zerstörungen gab, führten die politischen und ethnischen Umwälzungen nach dem Krieg doch zu einer massiven Wohnungsnot. Somit war es wenig verwunderlich, wenn bei der schwierigen Suche nach einer neuer Wohnung offene Gräben zu Tage traten: Wohnungssuchende intervenierten beim Gemeindeoberhaupt, sofern sich ehemalige Mitläufer oder NS-Funktionäre ebenfalls um das gleiche Wohnobjekt bemühten und aussichtsreiche Chancen darauf hatten:
"[...] Nicht unerwähnt möchte ich lassen, dass ich die ganze Zeit hindurch auch nicht eine Sekunde lang Nazi gewesen oder mit diesen sympathisiert habe und daher auch von diesem Gesichtspunkte aus berücksichtigt werden sollte. Es wäre bedauerlich, wenn man ehemaligen 100%igen Nazis als Dankbarkeit für ihre zahlreichen Schandtaten den Vorzug gäbe, indem man sie aus ihrer jetzigen Wohnstätte herausnimmt und sie in bessere und schönere hineinsetzt, während man verlässliche Leute, die die Nazis früher mit den Worten abspeisten ‚Zuerst kommen unsere verdienten Leute dran’, auch jetzt wieder völlig übergeht."
Im Jahr 1945 unterlag der Entnazifizierungsprozess den Alliierten. Unmittelbare Ansprechpartner vor Ort waren in der Gemeinde Saalfelden die Mitglieder des "Politischen Sechserausschusses", der sich aus jeweils zwei Vertretern der Volkspartei (ÖVP), der damaligen Sozialistischen Partei (SPÖ) sowie der Kommunistischen Partei (KPÖ) zusammensetzte. Die Mitglieder hatten unter den strengen Augen der Alliierten die Aufgaben, mit den Besatzern Verhandlungen zu führen, um die politischen Verhältnisse wiederum zu konsolidieren, Ämter neu zu besetzen und die verschiedenen Parteiorganisationen neu aufzubauen. Der Ausschuss erstellte jedoch auch für die Saalfeldener Bevölkerung politische Gutachten. Auf Grundlage der resultierenden politischen Einschätzungen lieferte der "Sechserausschuss" damit grundsätzliche Informationen zur Beurteilung von Nationalsozialisten. Diese Beurteilungen wurden beispielsweise bei den ersten freien Gemeinderatswahlen im Jahr 1945 als Grundlage für die Wahlberechtigung herangezogen. Dabei entschied der "Sechserausschuss" in strittigen Fällen, welche Personen in Saalfelden an den Wahlen teilnehmen durften und welche davon aufgrund ehemaliger NS-Betätigung ausgeschlossen waren.
Die Meldestelle
Die Alliierten übertrugen zu Beginn des Jahres 1946 die Durchführung der Entnazifizierung auf die österreichische Bundesregierung – als Grundlage dafür diente das bereits erwähnte Verbotsgesetz. Nun waren ehemalige Nationalsozialisten verpflichtet, sich selbstverantwortlich zu registrieren. Auf Basis dieser Maßnahme legten die Gemeinden Listen an, die in den Kommunen selbst sowie in Bezirksbehörden, im Innenministerium und bei Arbeitgebern und Gewerkschaften auflagen[2]. In Saalfelden wurde eine solche Meldestelle für ehemalige Nationalsozialisten im Frühsommer 1946 eingerichtet.
Die Umsetzung dieser Verordnung erwies sich jedoch als schwierig, da einige Nationalsozialisten versuchten, gezielte Falschangaben bzgl. des Eintrittes in die NSDAP zu machen. Dies geschah vor allem deshalb, da das Verbotsgesetz "besonderen Wert" auf die Erfassung der "Illegalen" legte (Personen, die bereits vor 1938 Mitglieder der NSDAP gewesen waren, Anm.). Nach der Erfassung der Nationalsozialisten bei der eingerichteten Meldestelle gab es für die Saalfeldener Bevölkerung die Möglichkeit der Begutachtung, wie aus einer offiziellen Verlautbarung der Marktgemeinde hervorgeht.
Die Entnazifizierung wurde mit der Einführung der Meldestelle nach bürokratischen, formalen Kriterien durchgeführt. Dies erwies sich jedoch insofern als problematisch, da aufgrund der bürokratischen Ausrichtung der Verfahren oft die notwendigen Individualbehandlungen zu kurz kamen. "Dadurch konnte es einerseits nicht zu jener politischen, kulturellen und ideologischen Umerziehung der Gesellschaft gelangen, die notwendig gewesen wäre."[3] Andererseits befanden sich dadurch Saalfeldens Kommunalpolitiker in einem "moralischen Dilemma": Vor allem Bürgermeister Rohrmoser musste in seiner Funktion als "erste Anlaufstelle" Probleme, Beschwerden und Interventionen der registrierten Gemeindebürger behandeln.
So ersuchte die Marktgemeinde Saalfelden beispielsweise das Landesgericht (Volksgericht) Linz um Begnadigung einer Mutter, die zuvor aufgrund Denunziation zu zehn Monaten Gefängnis verurteilt wurde. Ihr Gatte selbst befand sich zu dieser Zeit in Kriegsgefangenschaft. Die drei Kinder befanden sich bei einer Schwester, die aufgrund ihrer eigenen Entbindung jedoch sich nicht mehr länger um die Kinder kümmern konnte.
Eine strenge Durchführung der Entnazifizierung stand somit in einem ständigen Widerstreit mit persönlichen Interessen, die man durch Interventionen beim Bürgermeister oder beim "Sechserausschuss" durchzusetzen erhoffte. Die Saalfeldener Kommunalpolitiker kamen dadurch in eine äußerst prekäre Situation, da die Entnazifizierung auf eine persönliche Ebene abglitt. Das kleinstrukturierte Handlungsumfeld – also die überschaubare Gemeindebene – trug zusätzlich dazu bei. Belegen lässt sich dies durch zahlreiche Interventionen des Bürgermeisters bei übergeordneten Instanzen.
Zudem vertraten zahlreiche Bürger die Meinung, dass alle Kraft in den Wiederaufbau und die Versorgung der Allgemeinheit gesteckt werden sollte, und die Entnazifizierung als zweitrangiges Problem zu behandeln sei. Dieser ständige Widerstreit macht sichtbar, warum die Entnazifizierung nicht konsequent durchgeführt werden konnte.
Eine der offensichtlichsten Interventionen für ehemalige Nationalsozialisten durch die Gemeinde Saalfelden erfolgte im Sommer 1946. Darin verwickelt war die ehemalige Saalfeldener Bergwacht. Am 9. August 1946 bekam der Saalfeldener Obmann der Bergwacht, ein Schreiben von der Bezirkshauptmannschaft Zell am See mit der Aufforderung, die Entnazifizierung auch in "seiner" Ortsorganisation konsequent durchzuführen. Dieser intervenierte wiederum bei Bürgermeister Rohrmoser, der anschließend seinerseits versuchte, die Situation zugunsten der betroffenen Bergwacht-Mitglieder zu klären:
"Der Mitgliederstand der Bergwacht in Saalfelden beträgt gegenwärtig 21 Mann. Von diesen 21 Männern gehörten sechs der ehemaligen NSDAP an und sind diese gerade die besten Bergsteiger und erfahrensten Kletterer. Gemäß einer Zuschrift der Bezirkshauptmannschaft Zell am See sollen nun diese sechs sofort von der Bergwacht ausgeschieden werden. Es handelt sich hiebei wohl um Parteimitglieder, die aber unseres Wissens in keiner Weise als schwer belastet zu betrachten sind. […] Sehr geehrter Herr Hofrat, Sie wissen, welche Aufgabe die Bergwacht zu erfüllen hat und dass es sich hiebei um Personen handelt, welche in vollkommen uneigennütziger Weise, ohne jeden Verdienst, ihre Pflicht an der Allgemeinheit erfüllen und so manchem Bergfreund das Leben retten können. Ich bitte Sie daher an geeigneter Stelle diesbezüglich vorstellig zu werden, um es vielleicht doch zu ermöglichen, dass diese Männer weiterhin im Dienste der Bergwacht verbleiben können. Für weitere Auskünfte stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung und nehmen Sie im Voraus für Ihre Bemühungen meinen aufrichtigsten Dank entgegen. Der Bürgermeister"
Das Ende der Entnazifizierung
Der österreichische Nationalrat setzte im Jahr 1948 durch zwei Amnestiegesetze (Jugendamnestiegesetz und Minderbelastetenamnestiegesetz) die Sühnefolgen für die Mehrheit der ehemaligen Nationalsozialisten außer Kraft. Diese Gesetzesinitiativen läuteten auch formal das Ende des Entnazifizierungsprozesses in Österreich ein.
Der Versuch Gerechtigkeit zu schaffen, sowohl vom Ansatz als auch von der Durchführung her, blieb auch in Saalfelden unvollkommen: Jene Säuberung von Nationalsozialisten, die nach bürokratischen Aspekten erfolgen sollte, fand sich im ständigen Widerspruch mit der Situation vor Ort. Als "Prellböcke" mussten Saalfeldens Gemeindepolitiker herhalten, die zwischen der bürokratischen Abwicklung der Entnazifizierung und den persönlichen Anliegen der unterschiedlichen Interessensgruppen standen.
Quellen
- Neunherz, Alexander (2006): Der Entnazifizierungsprozess zwischen Konflikt und Konsens in: Aschauer-Smolik, Sabine/Steidl Mario (Hg.), Saalfeldner Alltag 1945 - 1955 Begleitpublikation zur gleichnamigen Ausstellung, Seite 45-69.
- Archiv des Pinzgauer Heimatmuseums (Schloss Ritzen): Aktenbestände Gemeindekorrespondenz ab 1946.
- Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes: Referate von Brigitte Bailer und Wolfgang Neugebauer, beide abrufbar unter www.doew.at.
- Chronik Saalfelden, Band 1, 1992 (hier vor allem Eduard Schuster).
- Schuster, Walter; Weber, Wolfgang (2004): Entnazifizierung im regionalen Vergleich, Archiv der Stadt Linz (hier vor allem Gerhard Baumgartner).
- Stiefel, Dieter (1981): Entnazifizierung in Österreich, Wien, Europa Verlag.
Einzelnachweise
- ↑ siehe Brigitte Bailer in ihrem Referat "Der ‚antifaschistische Geist’ der Nachkriegszeit", 1999
- ↑ vergleiche Publikation "Entnazifizierung im regionalen Vergleich"
- ↑ vergleiche www.ooegeschichte.at