Gerhart Harrer: Unterschied zwischen den Versionen
| Zeile 13: | Zeile 13: | ||
==Tätigkeit als gerichtlich beeideter Sachverständiger== | ==Tätigkeit als gerichtlich beeideter Sachverständiger== | ||
Univ. Prof. Dr. Gerhart Harrer war laut Liste beim [[Landesgericht Salzburg]] Sachverständiger für das Fachgebiet Neurologie und Psychiatrie und wurde als solcher vom [[Bezirksgericht Salzburg]] laufend in Unterbringungssachen gutachterlich tätig. In früheren Jahren erstellte er auch Gutachten für das | Univ. Prof. Dr. Gerhart Harrer war laut Liste beim [[Landesgericht Salzburg]] Sachverständiger für das Fachgebiet Neurologie und Psychiatrie und wurde als solcher vom [[Bezirksgericht Salzburg]] laufend in Unterbringungssachen gutachterlich tätig. In früheren Jahren erstellte er auch Gutachten für das Landesgericht Salzburg und das LG Wels in [[Oberösterreich]]. | ||
Dr. Gerhart Harrer verfasste auch Gutachten in sogenannten Opferfürsorgefällen nach dem Opferfürsorgegesetz. Seinem Ermessen und seiner Sichtweise als ehemaliger SS-Arzt und NS-Rassehygieniker, war nun die Feststellung, ob bei NS-Opfern verfolgungsbedingte Gesundheitsschäden vorliegen, an heim gestellt. | Dr. Gerhart Harrer verfasste auch Gutachten in sogenannten Opferfürsorgefällen nach dem Opferfürsorgegesetz. Seinem Ermessen und seiner Sichtweise als ehemaliger SS-Arzt und NS-Rassehygieniker, war nun die Feststellung, ob bei NS-Opfern verfolgungsbedingte Gesundheitsschäden vorliegen, an heim gestellt. | ||