Landesbäuerin: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Landesbäuerin''' ist auf Landesebene die Spitzenfunktion der ''Arbeitsgemeinschaft Österreichische Bäuerinnen in der Landwirtschaftskammer Österreich''.
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'''Landesbäuerin''' ist auf Landesebene die Spitzenfunktion der [[Bäuerinnenorganisation Salzburg|Bäuerinnenorganisation]] der [[Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg|Salzburger Landwirtschaftskammer]] und der ''Arbeitsgemeinschaft Österreichische Bäuerinnen in der Landwirtschaftskammer Österreich''.
 
   
 
   
== Die Arbeitsgemeinschaft der Bäuerinnen ==
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== Wahl ==
Die Arbeitsgemeinschaft wurde im Jahr [[1972]] als "Arbeitsgemeinschaft Österreichische Bäuerinnen in der Präsidentenkonferenz der [[Landwirtschaftskammer]]<nowiki>n</nowiki> Österreichs" gegründet. Als die "Präsidentenkonferenz" ihren Namen in "Landwirtschaftskammer Österreich" änderte, hatte dies auch die Namensänderung der Arbeitsgemeinschaft zur Folge.
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Die Landesbäuerin wird von der Landesversammlung der Bäuerinnen (das sind nicht ''alle'' Bäuerinnen, sondern die Ortsbäuerinnen, die Bezirksbäuerinnen und jene Bäuerinnen des Landes, die als Mitglieder der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer oder als Mitglied der Bezirksbauernkammer gewählt sind) auf fünf Jahre gewählt.<ref name="LGBl">§ 24 des Salzburger Landwirtschaftskammergesetzes 2000, [[Landesgesetzblatt für das Land Salzburg|LGBl.]] Nr. 1/2000, in der [https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20000032 geltenden Fassung] (abgerufen am 29. Juni 2024).</ref>
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== Funktion ==
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Die Landesbäuerin vertritt die Bäuerinnenorganisation nach außen und gegenüber der Landwirtschaftskammer. Sie ist (wenn sie nicht ohnedies Mitglied des Vorstandes ist) berechtigt, an den Sitzungen des Vorstandes der Landwirtschaftskammer mit beratender Stimme teilzunehmen.<ref name="LGBl"/>
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== Geschichte ==
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Die Arbeitsgemeinschaft der Bäuerinnen wurde im Jahr [[1972]] als "Arbeitsgemeinschaft Österreichische Bäuerinnen in der Präsidentenkonferenz der [[Landwirtschaftskammer]]<nowiki>n</nowiki> Österreichs" gegründet<ref>Oedl-Wieser, Theresia:''Frauen und Politik am Land''. Bundesanstalt für Bergbauernfragen, Forschungsbericht Nr. 56, Wien 2006 [https://bab.gv.at/jdownloads/Publikationen/Archiv/BABF/Forschungsberichte/fb56.pdf (PDF&nbsp;1,4&nbsp;MB).] S.&nbsp;43.</ref> (später wurde der Vereinsname der "Präsidentenkonferenz" in "Landwirtschaftskammer Österreich" geändert, was auch die Namensänderung der Arbeitsgemeinschaft zur Folge hatte). Mit dem Salzburger Landwirtschaftskammergesetz 2000 wurde eine Rechtsgrundlage im Kammerrecht geschaffen.<ref name="LGBl"/>
  
 
== Salzburger Landesbäuerinnen ==
 
== Salzburger Landesbäuerinnen ==
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== Quellen ==
 
== Quellen ==
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* Artikel "[[Bäuerinnenorganisation Salzburg]]"
 
* [http://www.lko.at/baeuerinnen/ Landwirtschaftskammer Österreich > ARGE Bäuerinnen]
 
* [http://www.lko.at/baeuerinnen/ Landwirtschaftskammer Österreich > ARGE Bäuerinnen]
* Theresia Oedl-Wieser, ''Frauen und Politik am Land''. Bundesanstalt für Bergbauernfragen, Forschungsbericht Nr. 56, Wien 2006 [http://www.lebensministerium.at/dms/lmat/publikationen/dienststellen/fb56/FB56.pdf (PDF&nbsp;1,4&nbsp;MB)]
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* Artikel "[[Helga Wieser]]", "[[Aloisia Fischer]]", "[[Elisabeth Hölzl]]" und "[[Claudia Entleitner]]"
* Artikel [[Helga Wieser]], [[Aloisia Fischer]], [[Elisabeth Hölzl]]
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==Einzelnachweise==
 
<references/>
 
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[[Kategorie:Politik]]
 
[[Kategorie:Politik]]
 
[[Kategorie:Landwirtschaft]]
 
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Version vom 28. Juni 2024, 23:47 Uhr

Landesbäuerin ist auf Landesebene die Spitzenfunktion der Bäuerinnenorganisation der Salzburger Landwirtschaftskammer und der Arbeitsgemeinschaft Österreichische Bäuerinnen in der Landwirtschaftskammer Österreich.

Wahl

Die Landesbäuerin wird von der Landesversammlung der Bäuerinnen (das sind nicht alle Bäuerinnen, sondern die Ortsbäuerinnen, die Bezirksbäuerinnen und jene Bäuerinnen des Landes, die als Mitglieder der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer oder als Mitglied der Bezirksbauernkammer gewählt sind) auf fünf Jahre gewählt.[1]

Funktion

Die Landesbäuerin vertritt die Bäuerinnenorganisation nach außen und gegenüber der Landwirtschaftskammer. Sie ist (wenn sie nicht ohnedies Mitglied des Vorstandes ist) berechtigt, an den Sitzungen des Vorstandes der Landwirtschaftskammer mit beratender Stimme teilzunehmen.[1]

Geschichte

Die Arbeitsgemeinschaft der Bäuerinnen wurde im Jahr 1972 als "Arbeitsgemeinschaft Österreichische Bäuerinnen in der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs" gegründet[2] (später wurde der Vereinsname der "Präsidentenkonferenz" in "Landwirtschaftskammer Österreich" geändert, was auch die Namensänderung der Arbeitsgemeinschaft zur Folge hatte). Mit dem Salzburger Landwirtschaftskammergesetz 2000 wurde eine Rechtsgrundlage im Kammerrecht geschaffen.[1]

Salzburger Landesbäuerinnen

Quellen

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 § 24 des Salzburger Landwirtschaftskammergesetzes 2000, LGBl. Nr. 1/2000, in der geltenden Fassung (abgerufen am 29. Juni 2024).
  2. Oedl-Wieser, Theresia:Frauen und Politik am Land. Bundesanstalt für Bergbauernfragen, Forschungsbericht Nr. 56, Wien 2006 (PDF 1,4 MB). S. 43.