Seelsorgestelle: Unterschied zwischen den Versionen

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*die [[Pfarre Bruckhäusl]] (Seelsorgestelle von 1965 bis 2000);
*die [[Stadtpfarre Salzburg-St. Severin]] (Seelsorgestelle von 2001 bis 2006); "gemäß den Bestimmungen des kanonischen Rechts (vgl. can. 515 § 2 CIC)" wurde mit der Errichtung der Seelsorgestelle Salzburg-St. Severin "die Kirchenstiftung (fabrica ecclesiae) "Salzburg-St. Severin" als kirchliche Rechtspersönlichkeit" mit Rechtspersönlichkeit auch für den staatlichen Bereich errichtet ("Quasipfarre")<ref>[http://www.kirchen.net/ordinariat/verordnungsblatt Verordnungsblatt der Erzdiözese Salzburg (VBl.)], Jg. 2001</ref>.
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*die [[Stadtpfarre Salzburg-St. Severin]] (Seelsorgestelle von 2001 bis 2006); "gemäß den Bestimmungen des kanonischen Rechts (vgl. can. 515 § 2 CIC)" wurde mit der Errichtung der Seelsorgestelle Salzburg-St. Severin "die Kirchenstiftung (fabrica ecclesiae) "Salzburg-St. Severin" als kirchliche Rechtspersönlichkeit" mit Rechtspersönlichkeit auch für den staatlichen Bereich errichtet ("Quasipfarre")<ref>[https://edsbg.at/ordinariat/verordnungsblatt Verordnungsblatt der Erzdiözese Salzburg (VBl.)], Jg. 2001</ref>.
  
 
Der Begriff "Seelsorgestelle" wird im Sprachgebrauch der Erzdiözese Salzburg meist mit den erwähnten selbständigen Seelsorgestellen gleichgesetzt, andererseits aber auch in einem allgemeineren, ebenso Pfarren umfassenden Sinn gebraucht.<ref>Vgl. das Statut des [[Priesterrat der Erzdiözese Salzburg|Priesterrates der Erzdiözese Salzburg]], [http://www.kirchen.net/fileadmin/user_upload/subportale/Generalvikariat/Verordnungsblaetter/Archiv/49558_VB_2010_gesamt_fuer_Internet.pdf VBl. 2010], S. 31</ref>
 
Der Begriff "Seelsorgestelle" wird im Sprachgebrauch der Erzdiözese Salzburg meist mit den erwähnten selbständigen Seelsorgestellen gleichgesetzt, andererseits aber auch in einem allgemeineren, ebenso Pfarren umfassenden Sinn gebraucht.<ref>Vgl. das Statut des [[Priesterrat der Erzdiözese Salzburg|Priesterrates der Erzdiözese Salzburg]], [http://www.kirchen.net/fileadmin/user_upload/subportale/Generalvikariat/Verordnungsblaetter/Archiv/49558_VB_2010_gesamt_fuer_Internet.pdf VBl. 2010], S. 31</ref>
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Aktuelle Version vom 24. Juni 2025, 20:06 Uhr

Seelsorgestelle ist in der Erzdiözese Salzburg zumeist eine selbständige Seelsorgestelle, d. h. ein Gebiet, das zu keiner Pfarre gehört, für das aber ein Seelsorger bestellt ist.

Selbständige Seelsorgestellen

Selbständige Seelsorgestellen sind in der Erzdiözese Salzburg (in Klammern: Jahr der Errichtung):

Manche bestehende Pfarren sind aus früheren Seelsorgestellen hervorgegangen, so

  • die Pfarre Bruckhäusl (Seelsorgestelle von 1965 bis 2000);
  • die Stadtpfarre Salzburg-St. Severin (Seelsorgestelle von 2001 bis 2006); "gemäß den Bestimmungen des kanonischen Rechts (vgl. can. 515 § 2 CIC)" wurde mit der Errichtung der Seelsorgestelle Salzburg-St. Severin "die Kirchenstiftung (fabrica ecclesiae) "Salzburg-St. Severin" als kirchliche Rechtspersönlichkeit" mit Rechtspersönlichkeit auch für den staatlichen Bereich errichtet ("Quasipfarre")[1].

Der Begriff "Seelsorgestelle" wird im Sprachgebrauch der Erzdiözese Salzburg meist mit den erwähnten selbständigen Seelsorgestellen gleichgesetzt, andererseits aber auch in einem allgemeineren, ebenso Pfarren umfassenden Sinn gebraucht.[2]

Sonstiges

Abgesehen von den genannten selbständigen Seelsorgestellen gibt es etwa im Dekanat Salzburg Zentralraum die Seelsorgestelle "Altenseelsorge".[3]

Es gibt auch die Seelsorgestelle für die Katholiken des byzantinischen Ritus in Westösterreich mit Sitz in Salzburg, die zur Erzdiözese Wien gehört.

Die Stadtpfarre Salzburg-Lehen nahm nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs als bloße Seelsorgestelle ihren Anfang, bevor diese am 17. Dezember 1947 zur Expositur der Stadtpfarre Salzburg-Mülln erhoben und die eigene Matrikenführung angeordnet wurde.[4]

Quellen

Einzelnachweise