Seelsorgestelle Fürstenbrunn-Glanegg
Die Seelsorgestelle Fürstenbrunn-Glanegg dient der seelsorglichen Betreuung eines Teils der Katholiken der Flachgauer Gemeinde Grödig.
Allgemeines
Die Seelsorgestelle hat ihre eigene Rechtspersönlichkeit, ähnlich einer Pfarre.
Sie bildet den rechtlichen Rahmen des Kirchenzentrums St. Rupert.
Die Grenzen der Seelsorgestelle umfassen das Gebiet der Katastralgemeinde Glanegg.
Seelsorger
Seelsorger ist der jeweilige Pfarrer von Grödig.
Geschichte (Gründung)
Die Seelsorgestelle wurde durch das erzbischöfliche Dekret über die Errichtung der Erzb. Seelsorgestelle Fürstenbrunn-Glanegg im Pfarrgebiet der Pfarre Grödig im Dekanat Bergheim vom 16. Juli 2002 errichtet.
Im Sinne der einschlägigen kirchenrechtlichen Bestimmungen (cann. 114 ff. CIC) wurde damit die Kirchenstiftung (fabrica ecclesiae) "Fürstenbrunn-Glanegg" als kirchliche Rechtspersönlichkeit errichtet.
Dieses Dekret setzte den Beginn seiner Rechtswirksamkeit auf den 24. September 2002 ( Hochfest der Hl. Rupert und Virgil) fest.
Vorausgegangen waren
- ein Beschluss des Pfarrgemeinderates der Mutterpfarre Grödig vom 19. Juni 2001,
- eine wohlwollende und positive Bewertung des Vorhabens (nachdem die Pfarre Grödig eine sanktpetrische Stiftspfarre ist) durch den Erzabt der Erzabtei St. Peter (Edmund Wagenhofer OSB) in einem Gespräch mit dem Vorstand des Pfarrgemeinderates von Fürstenbrunn-Glanegg am 10. Juni 2002,
- eine schriftliche Bitte vom 12. Juni 2002 seitens des Grödiger Pfarrers P. Rupert Schindlauer OSB sowie des Pfarrgemeinderatsobmanns von Fürstenbrunn um Errichtung der Seelsorgestelle,
- die Zustimmung des Erzbischöflichen Konsistoriums am 25. Juni 2002 sowie
- die Anhörung des Priesterrates der Erzdiözese Salzburg.
Die Matrikenführung der Seelsorgestelle wurde bei der Pfarre Grödig belassen.
Dem Dekret folgte die mit 6. August 2002 datierte Bestätigung der Rechtspersönlichkeit der Seelsorgestelle auch für den staatlichen Bereich durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Quelle
- Verordnungsblatt der Erzdiözese Salzburg, Jg. 2002 Nr. 74 (S. 99) und Nr. 84 (S. 111)