Landesgericht Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen
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| − | Seither finden Prozesse erster Instanz in Straf- und Zivilsachen und zweiter Instanz (gegenüber den Bezirksgerichten) im Landesgericht Salzburg statt. Dem Gerichtshof steht ein Präsident mit zwei Vizepräsidenten vor, 45 weitere Richter bearbeiten knapp 21 | + | Erst die Märzverfassung [[1849]] legte den Grundstein für die heute beinahe noch unverändert gültige Struktur des Justizwesens. Salzburg erhielt Bezirksgerichte und ein Landesgericht und wurde dem Oberlandesgericht Wien zugeordnet. [[1920]] wechselte die Zuständigkeit ans Oberlandesgericht Innsbruck und [[1939]] schließlich nach [[Linz]]. Seither finden Prozesse erster Instanz in Straf- und Zivilsachen und zweiter Instanz (gegenüber den Bezirksgerichten) im Landesgericht Salzburg statt. Dem Gerichtshof steht ein Präsident mit zwei Vizepräsidenten vor, 45 weitere Richter bearbeiten knapp 21 000 Fälle pro Jahr (Stand 2008). |
| − | + | Zunächst hatte das Landesgericht Salzburg seinen Sitz am [[Residenzplatz]]. Schließlich wurde ab [[1906]] ein Neubau errichtet, für den die alte [[Stockhaus (Fronfeste)|Frohnfeste]] (Gefängnis), das Schmiedhaus und das Mauteinnehmerhäuschen weichen mussten. Als das neue Justizgebäude Salzburg [[1909]] fertig gestellt wurde, übersiedelte das Landesgericht, das bisher am Residenzplatz residierte, mit dem [[Bezirksgericht Salzburg|Bezirksgericht]], das bis dahin in der [[Kaigasse]] untergebracht war, gemeinsam in das neue Gebäude. | |
| − | + | Die permanente Raumnot konnte in den 1970-er Jahren durch einen Zubau im Innenhof nur vorübergehend gelindert werden. Schließlich wurden seit Anfang der [[1990er]]-Jahre Teile des Landesgerichtes (die arbeits- und sozialgerichtlichen Abteilungen) in angemietete Räumlichkeiten in der [[Imbergstraße]] am anderen Salzachufer ausgesiedelt. Im Sommer 2010 übersiedelten die arbeits- und sozialgerichtlichen Abteilungen in Container am [[Franz-Hinterholzer-Kai]], in denen zuvor das Bezirksgericht untergebracht war. Sie blieben dort bis zum Abschluss der Generalsanierung des Landesgerichtsgebäudes. | |
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| + | : ''5010 Salzburg | ||
| + | : ''Telefon: (06 62) 80 43 | ||
| − | == | + | == Quelle == |
| − | + | * [http://www.lg-salzburg.at/lg.htm Landesgericht Salzburg] | |
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Version vom 26. Oktober 2022, 17:47 Uhr
Das Landesgericht Salzburg ist der für das Bundesland Salzburg zuständige, den Bezirksgerichten übergeordnete Gerichtshof I. Instanz.
Gerichtsgebäude
Das Justizgebäude Salzburg (Salzburger Landesgerichtsgebäude) befindet sich in der Stadt Salzburg zwischen Kajetanerplatz und Rudolfsplatz. Seit 6. September 1909 wird im Salzburger Landesgerichtsgebäude verhandelt.
Geschichte
1278 wurde den Salzburger Erzbischöfen die Gerichtshoheit über ihr Land, und damit ein Grundstein der Landeshoheit im Reich, übertragen.
Erst die Märzverfassung 1849 legte den Grundstein für die heute beinahe noch unverändert gültige Struktur des Justizwesens. Salzburg erhielt Bezirksgerichte und ein Landesgericht und wurde dem Oberlandesgericht Wien zugeordnet. 1920 wechselte die Zuständigkeit ans Oberlandesgericht Innsbruck und 1939 schließlich nach Linz. Seither finden Prozesse erster Instanz in Straf- und Zivilsachen und zweiter Instanz (gegenüber den Bezirksgerichten) im Landesgericht Salzburg statt. Dem Gerichtshof steht ein Präsident mit zwei Vizepräsidenten vor, 45 weitere Richter bearbeiten knapp 21 000 Fälle pro Jahr (Stand 2008).
Zunächst hatte das Landesgericht Salzburg seinen Sitz am Residenzplatz. Schließlich wurde ab 1906 ein Neubau errichtet, für den die alte Frohnfeste (Gefängnis), das Schmiedhaus und das Mauteinnehmerhäuschen weichen mussten. Als das neue Justizgebäude Salzburg 1909 fertig gestellt wurde, übersiedelte das Landesgericht, das bisher am Residenzplatz residierte, mit dem Bezirksgericht, das bis dahin in der Kaigasse untergebracht war, gemeinsam in das neue Gebäude.
Die permanente Raumnot konnte in den 1970-er Jahren durch einen Zubau im Innenhof nur vorübergehend gelindert werden. Schließlich wurden seit Anfang der 1990er-Jahre Teile des Landesgerichtes (die arbeits- und sozialgerichtlichen Abteilungen) in angemietete Räumlichkeiten in der Imbergstraße am anderen Salzachufer ausgesiedelt. Im Sommer 2010 übersiedelten die arbeits- und sozialgerichtlichen Abteilungen in Container am Franz-Hinterholzer-Kai, in denen zuvor das Bezirksgericht untergebracht war. Sie blieben dort bis zum Abschluss der Generalsanierung des Landesgerichtsgebäudes.
Das Gebäude "Landesgericht" (Justizgebäude Rudolfsplatz 2) wurde nach dem Auszug der Justizanstalt, die im Juni 2015 in den neuen Gebäudekomplex in der Ursteinau übersiedelte, generalsaniert. Während der Bauphase, die bis Herbst 2018 dauerte, war das Landesgericht in zwei Ausweichquartiere in der Weiserstraße 22 (früher Zollamt, noch früher Rechtswissenschaftliche Fakultät) und in der Magazinstraße 4 übersiedelt, womit es mit dem Arbeits- und Sozialgericht am Franz-Hinterholzer-Kai auf drei Standorte aufgeteilt war.
Im Oktober 2019 erfolgte die Rückübersiedlung des kompletten Landesgerichtes und der Staatsanwaltschaft in das generalsanierte und erweiterte Gebäude am Rudolfsplatz 2. Damit ist endlich der "Salzburger Gerichtsbezirk" mit den Gerichtsgebäuden Rudolfsplatz 2 und Rudolfsplatz 3 umgesetzt worden.
Präsidenten
- Hauptartikel Präsident des Landesgerichts
Adresse
- Rudolfsplatz 2
- 5010 Salzburg
- Telefon: (06 62) 80 43