Katastralgemeinden im Land Salzburg
Katastralgemeinden sind Gebiete, die für Zwecke des Vermessungswesens als Einheit betrachtet werden. Die Einteilung des Landes in Katastralgemeinden liegt auch dem Grundbuch zugrunde. Jedes Bezirksgericht führt ein Grundbuch, das nach Katastralgemeinden gegliedert ist.
Ursprung
Katastralgemeinden gibt es in Österreich seit dem (nach Kaiser Franz II./I. so benannten) "Franziszeischen Kataster". Dieser wurde 1817 für Zwecke der Bemessung der Grundsteuer eingeführt. Die schon vorher bestehenden Steuergemeinden wurden damit zu Katastralgemeinden.
Für Oberösterreich und Salzburg wurde der Kataster von 1823 bis 1830 angelegt. Als Koordinatenursprung war der Gusterberg bei Kremsmünster festgelegt.
Katastralgemeinde und Gemeinde (politische Gemeinde)
Die Einteilung des Landes in Steuergemeinden (und damit in Katastralgemeinden) wurde im Jahr 1849 bei der Schaffung der politischen Gemeinden zugrunde gelegt, so dass sich das Gebiet (und der Name) von (politischer) Gemeinde und Steuergemeinde ursprünglich deckten. Es kam jedoch in der Folge zu zahlreichen Gemeindezusammenschlüssen.
Es ist daher heute der Normalfall, dass das Gebiet einer politischen Gemeinde die Gebiete mehrerer Katastralgemeinden umfasst. So umfasst das Gebiet des Landes Salzburg 119 Gemeinden, jedoch an die 380 Katastralgemeinden; davon sind nur 21 Gemeinden, bei denen das Gemeindegebiet bloß eine Katastralgemeinde umfasst.
Name und Grenzen einer politischen Gemeinde werden vom Land festgelegt (also wird insbesondere der Gemeindename nicht etwa vom Gemeinderat festgelegt), Name und Grenzen einer Katastralgemeinde hingegen von einer Bundesbehörde, dem Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen.
Es versteht sich daher nicht von selbst, dass Namen und Grenzen von politischer Gemeinde und Katastralgemeinde übereinstimmen. Im Vermessungsgesetz ist jedoch ein "Nachziehen" der Grenzen und teilweise des Namens der Katastralgemeinden vorgesehen:
- Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen hat (gemäß § 7 des Vermessungsgesetzes) nach Anhörung der Gemeinde im Einvernehmen mit dem Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichtes (für Salzburg: das Oberlandesgericht Linz)
- eine Änderung der Grenze (oder die Neuschaffung oder Auflassung) einer Katastralgemeinden zu verfügen, wenn eine Änderung von Ortsgemeindegrenzen eintritt, die zugleich Grenzen von Katastralgemeinden sind,
- Katastralgemeinden neu zu benennen, wenn dies anlässlich der Neuschaffung von Katastralgemeinden oder zur Vermeidung von Verwechslungen notwendig ist (also zieht die Änderung eines Gemeindenamens nur ausnahmsweise die Änderung der Bezeichnung der Katastralgemeinde nach sich).
Die Fälle, in denen eine Änderung des Gemeindenamens in der Bezeichnung der Katastralgemeinde (abgekürzt Katastralgemeinde) nicht nachvollzogen wurde, sind nicht selten, z. B.
- Katastralgemeinde Mühlbach – Gemeinde Mühlbach am Hochkönig
- Katastralgemeinde Seekirchen Markt und Katastralgemeinde Seekirchen Land – Stadt Seekirchen am Wallersee
Eine bekannte Namensdiskrepanz ist die zwischen der Katastralgemeinde (bzw. Katastralgemeinde-Abteilung) Froschheim und dem Stadtteil Elisabeth-Vorstadt.
Ein Sonderfall ist die Katastralgemeinde Salzburg, die aus "Abteilungen", nämlich Äußerer Stein, Froschheim, Innere Stadt Salzburg (entsprechend den Stadtteilen Altstadt und Neustadt), Lehen, Mönchsberg, Mülln, Nonntal, Riedenburg und Schallmoos besteht. Außerdem gehören zum Stadtgebiet seit den Eingemeindungen von 1935 und 1939 noch andere Katastralgemeinden, die damals
- ganz: Maxglan, Morzg, Gnigl, Itzling, Leopoldskron oder
- zu einem Teil: Katastralgemeinde Aigen I, Liefering II, Gaisberg I, Heuberg I, Bergheim II, Hallwang II, Siezenheim II und Wals II (die römischen Ziffern I und II deuten darauf hin, dass es sich um einen Teil einer früheren Katastralgemeinde handelt, deren anderer Teil zu einer anderen Ortsgemeinde gehört) mit dem Stadtgebiet vereinigt wurden.
Wie erwähnt, sind die heutigen Gemeinden oft die Zusammenfassung früherer Steuergemeinden = Katastralgemeinden und werden Grenzänderungen, die zwischen Gemeinden stattfinden, bei den Grenzen der Katastralgemeinden nachvollzogen; es kann daher so erscheinen, als wären die Katastralgemeinden Untereinheiten der (politischen) Gemeinden; das trifft aber, wie sich aus dem Vorigen ergibt, streng genommen nicht zu.
Siehe auch
- Katastralgemeinden in der Stadt Salzburg
- Katastralgemeinden im Flachgau
- Katastralgemeinden im Tennengau
- Katastralgemeinden im Pongau
- Katastralgemeinden im Pinzgau
- Katastralgemeinden im Lungau
Quellen
- die nachfolgend angeführten Weblinks
- Österreichischer Amtskalender (siehe www.amtskalender.com)
Weblinks
- Kataster auf Wikipedia
- Franziszeischer Kataster auf Wikipedia
- Allgemeines Grundbuchsanlegungsgesetz im Rechtsinformationssystem des Bundes
- Vermessungsgesetz im Rechtsinformationssystem des Bundes
- Liste der Gemeinden im Land Salzburg – mit unvollständiger Aufschlüsselung in Katastralgemeinden – auf Wikipedia
- Salzburger Gemeindeordnung 1994 im Rechtsinformationssystem des Bundes
- Übersichtskarte der Gemeindegrenzen in Salzburg (pdf, salzburg.gv.at; 526 kB)
- Ortsverzeichnis 2001 Salzburg auf der Seite der Bundesanstalt Statistik Österreich (pdf, statistik.gv.at; 3,97 MB)
- Übersichtskarte der Katastralgemeindegrenzen in Salzburg (pdf, salzburg.gv.at; 1001 kB)