Gertraud Lürzer
Regierungsrätin Gertraud Lürzer (* 15. Mai 1926 in Elixhausen; † 7. Februar 2019) war Fachinspektorin für Hauswirtschaft und Werkerziehung sowie erste Frau im Landesvorstand der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Salzburg.
Leben
Gertraud Lürzer absolvierte während des Zweiten Weltkrieges ihre Ausbildung zur Volksschullehrerin an der Salzburger Lehrerinnenbildungsanstalt, wo sie im März 1945 maturierte. Seit 1956 war sie Mitglied im Katholischen Landeslehrerverein Salzburg, dem späteren Christlichen Landeslehrerverein für Salzburg. 1958 legte sie die Lehramtsprüfung für Hauptschulen in den Fächern Mathematik, Handarbeit und Kurzschrift ab. Sie war Lehrerin an der Mädchen-Hauptschule Griesgasse und Schuldirektorin. 1974 wurde sie zur Fachinspektorin für Hauswirtschaft und Werkerziehung ernannt. Neben ihrer Funktion als Landesvorstandsmitglied der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Salzburg war sie
- Vorsitzende der Frauen in der Fraktion Christlicher Gewerkschafter Salzburg,
- Beiratsmitglied im Landesstellenausschuss der Versicherungsanstalt Öffentlich Bediensteter Salzburgs,
- Stellvertretende Vorsitzende der ÖGB-Frauen Salzburgs.
Sie war Mitglied der Landesleitung der GÖD-Pensionisten und Mitglied zahlreicher örtlicher Vereine, wie des Jugendrotkreuzes und des Alpenvereins.
Ehrungen
Gertraud Lürzer erhielt zahlreiche Auszeichnungen, darunter
- das Bundesverdienstkreuz in Silber,
- das Goldene Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich,
- das Goldene Ehrenzeichen des Landes Salzburg,
- das Goldene Verdienstzeichen des Landes Salzburg,
- das Silbernes Stadtsiegel der Stadt Salzburg,
- den Ehrenring der Gemeinde Elixhausen (Verleihung 2006),
- den Ehrenbecher der Arbeiterkammer Salzburg,
- das Goldene Ehrenzeichen der Katholischen Lehrerschaft Österreichs und
- das Goldene Ehrenzeichen der Fraktion Christlicher Gewerkschafter.
Quellen
- SN vom 14. Mai 2016 (Jubiläen)
- SN vom 14. Februar 2019 (Parte)
- Enzinger, Franz Paul: Regierungsrätin Lürzer zum Gedenken. Nachruf in Schule heute Nr. 1/2019, S.23.
- Parte