Brauchfeuer

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Brauchtumsfeuer sind seit 2010 gesetzlich geregelt.

Aufregung 2010

Im Sommer 2010 kam durch eine Novellierung des Luftreinhaltegesetzes ein generelles Verbot für Lager- und Sonnwendfeuer oder bedürfen einer Ausnahmegenehmigung des jeweiligen Landeshauptmannes aufgrund der Feinstaubbelastung. Es hagelte Proteste heimischer Brauchtumsvereine, so auch von Walli Ebner, Obfrau der Salzburger Heimatvereine.

Im Dezember desselben Jahres konnte wieder Entwarnung gegeben werden. In Salzburg wurde die Verordnung dahingehend geändert, dass Oster-, Sonnwend-, Johannis- und Wintersonnwendfeuer unter gewissen Voraussetzungen wieder ab 1. Jänner 2011 erlaubt waren. Wie schon bisher müssen die Vereine auch in Zukunft Feuer dieser Art der Feuerwehr anzeigen. Neu ist nun eine zeitliche Beschränkung, damit niemand zwei Monate lang Sonnwendfeuer abbrennt.

Detail am Rande: Die neuerliche Zulassung von Feuer dieser Art galt erst ab 1. Jänner 2011, somit waren alle Wintersonnwendfeuer am 21. Dezember illegal. Der zuständige Landesrat Walter Blachfellner war aber im Vorfeld davon überzeugt, dass Land diese Feuer tolerieren werde.

Brauchtumsfeuer

Als Brauchtumsfeuer gelten laut Landesgesetzblatt 2011:

  • die am Abend des Karsamstag und in der Nacht vom Karsamstag auf den Ostersonntag abgebrannten Osterfeuer
  • die am Abend des 21. Juni und in der Nacht vom 21. auf 22. Juni abgebrannten Sonnwendfeuer
  • die am Abend des 24. Juni und in der Nacht vom 24. auf 25. Juni abgebrannten Johannisfeuer
  • die am Abend des 21. Dezember und in der Nacht vom 21. auf 22. Dezember abgebrannten Feuer zur Wintersonnwende

Brauchtumsfeuer dürfen am dem Samstag, der den in der Verordnung festgelegten Zeiten jeweils unmittelbar vorangeht, bis zum zweitnachfolgenden Sonntag einmal abgebrannt werden

Quellen