Magistrat Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Geschäftseinteilung ===
 
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* [https://www.stadt-salzburg.at/pdf/amtsblatt_folge_12a_2015_index_2014.pdf Geschäftseinteilung des Magistrats Salzburg,  MGE 2014 (geltende Fassung)]  
 
* [https://www.stadt-salzburg.at/pdf/amtsblatt_folge_12a_2015_index_2014.pdf Geschäftseinteilung des Magistrats Salzburg,  MGE 2014 (geltende Fassung)]  
== Funktionen und Aufgaben ==
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=== Stadt mit eigenem Statut ===
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Die Stadt Salzburg ist seit [[1850]]<ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=1850&page=697&size=45 Österreichische Nationalbibliothek/LGBl Nr 322/1850 Erlass des Statthalters vom 15. Juni 1850, Gemeindeordnung für die Stadt Salzburg, Seite 542 ff]</ref> sowie im Sinne des Art. 116 der Bundesverfassung (B-VG) und gemäß Art. 51 der [[Landes-Verfassungsgesetz 1999|Landesverfassung eine Stadt mit eigenem Statut]]. Die rechtliche Stellung der Stadt ergibt sich aus dem [[Salzburger Stadtrecht]].<ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000140 Salzburger Stadtrecht 1966, StF: LGBl Nr 47/1966 (geltende Fassung)]</ref>
 
Die Stadt Salzburg ist seit [[1850]]<ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=1850&page=697&size=45 Österreichische Nationalbibliothek/LGBl Nr 322/1850 Erlass des Statthalters vom 15. Juni 1850, Gemeindeordnung für die Stadt Salzburg, Seite 542 ff]</ref> sowie im Sinne des Art. 116 der Bundesverfassung (B-VG) und gemäß Art. 51 der [[Landes-Verfassungsgesetz 1999|Landesverfassung eine Stadt mit eigenem Statut]]. Die rechtliche Stellung der Stadt ergibt sich aus dem [[Salzburger Stadtrecht]].<ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000140 Salzburger Stadtrecht 1966, StF: LGBl Nr 47/1966 (geltende Fassung)]</ref>
  
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Der Magistrat der Stadt Salzburg ist analog dieser besonderen Funktion in seiner Aufbauorganisation entsprechend strukturiert.
 
Der Magistrat der Stadt Salzburg ist analog dieser besonderen Funktion in seiner Aufbauorganisation entsprechend strukturiert.
 
   
 
   
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Als [[Bezirkshauptmannschaft|Bezirksverwaltungsbehörde]] ist der Magistrat Salzburg für den Bezirk der Stadt Salzburg die sachlich und örtlich zuständige Behörde (erste Instanz) in der allgemeinen staatlichen Verwaltung; d.h. er ist in mittelbarer Bundesverwaltung oder in unmittelbarer Landesverwaltung hoheitlich die Bundes- und Landesgesetze vollziehend tätig. (= Statutarstadt)
 
Als [[Bezirkshauptmannschaft|Bezirksverwaltungsbehörde]] ist der Magistrat Salzburg für den Bezirk der Stadt Salzburg die sachlich und örtlich zuständige Behörde (erste Instanz) in der allgemeinen staatlichen Verwaltung; d.h. er ist in mittelbarer Bundesverwaltung oder in unmittelbarer Landesverwaltung hoheitlich die Bundes- und Landesgesetze vollziehend tätig. (= Statutarstadt)

Version vom 1. Dezember 2016, 09:37 Uhr

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Der Magistrat der Stadt Salzburg stellt sicher, dass die Gebietskörperschaft Stadt Salzburg die ihr zugewiesenen Aufgaben in der mittelbaren Bundesverwaltung und unmittelbaren Landesverwaltung, sowie Aufgaben in der Privatwirtschaftsverwaltung für die Bürger der Stadt Salzburg erfüllen kann. Er ist ein administrativer Hilfsapparat, der je nach Funktion und Aufgaben, teils als vollziehende Behörde dem Bürger übergeordnet auftritt und teils als Dienstleister für seine Kunden eine Leistung erbringt.

Rechtsgrundlagen

Salzburger Stadtrecht

Das Salzburger Stadtrecht sieht in Artikel 32 ff den Magistrat der Stadt Salzburg als administrativen Hilfsapparat vor, der unter Leitung und Aufsicht der Organe der Stadt Salzburg die Geschäftsführung im Einzelnen besorgt. Diese richten sich nach Geschäftsordnung und Geschäftseinteilung.

Geschäftsordnung

Geschäftseinteilung

Funktionen und Strukturen

Stadt mit eigenem Statut

Die Stadt Salzburg ist seit 1850[1] sowie im Sinne des Art. 116 der Bundesverfassung (B-VG) und gemäß Art. 51 der Landesverfassung eine Stadt mit eigenem Statut. Die rechtliche Stellung der Stadt ergibt sich aus dem Salzburger Stadtrecht.[2]

Eine Stadt mit eigenem Statut ist Gemeinde und zugleich politischer Bezirk. Sie hat neben den Aufgaben der Gemeindeverwaltung auch die der Bezirksverwaltung zu besorgen.

Der Magistrat der Stadt Salzburg ist analog dieser besonderen Funktion in seiner Aufbauorganisation entsprechend strukturiert.

einzelne Funktionen

Bezirksverwaltungsbehörde

Als Bezirksverwaltungsbehörde ist der Magistrat Salzburg für den Bezirk der Stadt Salzburg die sachlich und örtlich zuständige Behörde (erste Instanz) in der allgemeinen staatlichen Verwaltung; d.h. er ist in mittelbarer Bundesverwaltung oder in unmittelbarer Landesverwaltung hoheitlich die Bundes- und Landesgesetze vollziehend tätig. (= Statutarstadt)

Gemeindebehörde

im eigenen Wirkungsbereich

Der eigene Wirkungsbereich umfasst alle Angelegenheiten, die im ausschließlichen oder überwiegenden Interesse der in der Stadt verkörperten örtlichen Gemeinschaft gelegen und geeignet sind, durch die Gemeinschaft innerhalb ihrer örtlichen Grenzen besorgt zu werden.

örtliche Sicherheitspolizei; örtliche Veranstaltungspolizei; Verwaltung der Verkehrsflächen der Stadt; örtliche Straßenpolizei; Flurschutzpolizei; örtliche Marktpolizei; örtliche Gesundheitspolizei; insbesondere auch auf dem Gebiet des Hilfs- und Rettungswesens sowie des Leichen- und Bestattungswesens; Sittlichkeitspolizei; örtliche Baupolizei; örtliche Feuerpolizei; örtliche Raumplanung; freiwillige Feilbietungen beweglicher Sachen.
im übertragenen Wirkungsbereich

Der übertragene Wirkungsbereich umfasst die Angelegenheiten, die die Stadt nach Maßgabe der Bundesgesetze oder der Landesgesetze im Auftrag und nach den Weisungen der zuständigen staatlichen Behörden zu besorgen hat.

Personenstandsverzeichnis, Meldewesen

Anstalten und Betriebe

Einrichtungen, die sich ihrer Natur nach dazu eignen, denen jedoch nicht die Eigenschaft als Unternehmung zuerkannt wurde, können durch Beschluss des Gemeinderates als städtische Anstalten oder Betriebe geführt werden.

Paracelsusbad, Kurhaus Salzburg, alle Seniorenheime der Stadt Salzburg

Der Magistrat Salzburg ist als Dienstleistungsunternehmen ein Beratungs- und Umsetzungsorgan der politischen Entscheidungsträger, aber auch der Bürger in der Landeshauptstadt. Er vollzieht die Gesetze des Bundes und des Landes, plant und berät in Entwicklungs- und Zukunftsfragen und schafft die Rahmenbedingungen für eine sozial, kulturell und wirtschaftlich funktionierende Stadt.

Der Magistrat teilt sich in die Magistratsdirektion, das Kontrollamt und acht Abteilungen. Er wird vom Magistratsdirektor geleitet, der zur Zeit (2014) Martin Floss heißt und mit seiner Direktion unter anderem über alle inneren Angelegenheiten des Magistrats wacht.

Abteilungen

Aufbauorganisation im Detail

Der Magistrat gliedert sich in Abteilungen, auf die die Geschäfte nach ihrem Gegenstand und ihrem sachlichen Zusammenhang aufgeteilt werden. Nach Bedarf können die Abteilungen (Dienststellen) auch in Ämter und Amtsstellen untergliedert werden.

Sitz

Magistrat der Stadt Salzburg
Mirabellplatz 4
5020 Salzburg
Telefon: 06 62 - 8072 - 0
E-Mail: [post@stadt-salzburg.at

Der Magistrat der Stadt Salzburg ist zu großen Teilen im Schloss Mirabell am Mirabellplatz untergebracht. Neben diesem Amtsitz sind einzelne Abteilungen auch in anderen Amtsgebäuden der Stadt Salzburg untergebracht; zB in der Schwarzstraße, der Faberstraße oder der Auerspergstraße, im Kieselgebäude und am Kranzlmarkt.

Mitarbeiter

Die rund 3 000 Mitarbeiter im Magistrat der Stadt Salzburg sind entweder Magistratsbeamte oder Magistratsvertragsbedienstete, die entweder in der Hoheitsverwaltung oder in der Privatwirtschaftsverwaltung tätig sind. Mit etwa 250 Berufsbildern ist die Salzburger Stadtverwaltung einer der größten und vielfältigen Arbeitgeber in der Landeshauptstadt.

Website

Quelle

Fußnoten