Magistrat Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen

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Der ''' Magistrat der Stadt Salzburg ''' stellt sicher, dass die [[Stadt Salzburg (Gebietskörperschaft)|Gebietskörperschaft ''Stadt Salzburg'']] die ihr zugewiesenen Aufgaben in der mittelbaren Bundesverwaltung und unmittelbaren Landesverwaltung, sowie Aufgaben in der Privatwirtschaftsverwaltung für die Bürger der [[Stadt Salzburg]] erfüllen kann. Er ist ein administrativer Hilfsapparat, der je nach Funktion und Aufgaben, teils als vollziehende Behörde dem Bürger übergeordnet auftritt und teils als Dienstleister für seine Kunden eine Leistung erbringt. 
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Die Stadt Salzburg ist seit [[1850]]<ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=1850&page=697&size=45 Österreichische Nationalbibliothek/LGBl Nr 322/1850 Erlass des Statthalters vom 15. Juni 1850, Gemeindeordnung für die Stadt Salzburg, Seite 542 ff]</ref> sowie im Sinne des Art. 116 der Bundesverfassung (B-VG) und gemäß Art. 51 der [[Landes-Verfassungsgesetz 1999|Landesverfassung eine Stadt mit eigenem Statut]]. Die rechtliche Stellung der Stadt ergibt sich aus dem [[Salzburger Stadtrecht]].<ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000140 Salzburger Stadtrecht 1966, StF: LGBl Nr 47/1966 (geltende Fassung)]</ref>
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Eine Stadt mit eigenem Statut ist Gemeinde und zugleich politischer Bezirk. Sie hat neben den Aufgaben der Gemeindeverwaltung auch die der Bezirksverwaltung zu besorgen.
  
 
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Der Magistrat der Stadt Salzburg ist Privatwirtschaftsverwaltung im Bereich seiner Betriebe.
 
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Der Magistrat Salzburg ist als Dienstleistungsunternehmen ein Beratungs- und Umsetzungsorgan der politischen Entscheidungsträger, aber auch der Bürger in der Landeshauptstadt. Er vollzieht die Gesetze des Bundes und des [[Land Salzburg|Landes]], plant und berät in Entwicklungs- und Zukunftsfragen und schafft die Rahmenbedingungen für eine sozial, kulturell und wirtschaftlich funktionierende Stadt.
 
Der Magistrat Salzburg ist als Dienstleistungsunternehmen ein Beratungs- und Umsetzungsorgan der politischen Entscheidungsträger, aber auch der Bürger in der Landeshauptstadt. Er vollzieht die Gesetze des Bundes und des [[Land Salzburg|Landes]], plant und berät in Entwicklungs- und Zukunftsfragen und schafft die Rahmenbedingungen für eine sozial, kulturell und wirtschaftlich funktionierende Stadt.
  
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Der Magistrat ist zu großen Teilen, aber nicht ausschließlich im [[Schloss Mirabell]] am [[Mirabellplatz]] untergebracht. Daneben sind einzelne Abteilungen auch in der [[Schwarzstraße]], der [[Faberstraße]] oder der [[Auerspergstraße]], im [[Kieselgebäude]] oder am [[Kranzlmarkt]] beheimatet. Rund 3&nbsp;000 Mitarbeiter mit etwa 250 Berufsbildern machen die Salzburger Stadtverwaltung zu einem der größten, aber auch facettenreichsten Unternehmen in der Landeshauptstadt.
  
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Der Magistrat gliedert sich in Abteilungen, auf die die Geschäfte nach ihrem Gegenstand und ihrem sachlichen Zusammenhang aufgeteilt werden. Nach Bedarf können die Abteilungen auch in Ämter und Amtsstellen untergliedert werden.
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* [[Magistratsdirektion]] (MD)
 
* [[Magistratsdirektion]] (MD)
 
* [[Magistrat Salzburg Abteilung 1 Allgemeine und Bezirksverwaltun|Abteilung 1 - Allgemeine und Bezirksverwaltung]]
 
* [[Magistrat Salzburg Abteilung 1 Allgemeine und Bezirksverwaltun|Abteilung 1 - Allgemeine und Bezirksverwaltung]]
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* [[Magistrat Salzburg Kontrollamt|Kontrollamt]]
 
* [[Magistrat Salzburg Kontrollamt|Kontrollamt]]
  
==Hauptadresse==
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==Quellen==
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== Website ==
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== Quelle ==
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* [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000140 [[Salzburger Stadtrecht]] 1966, StF: LGBl Nr 47/1966 (geltende Fassung)]</ref>
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{{Homepage|http://www.stadt-salzburg.at}}
 
* {{Quelle SW-SN|4. Februar 2011}}
 
* {{Quelle SW-SN|4. Februar 2011}}
==Weblinks==
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== Fußnoten ==
{{Homepage|http://www.stadt-salzburg.at}}
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<references/>
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[[Kategorie:Infrastruktur]]
 
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Version vom 1. Dezember 2016, 08:12 Uhr

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Der Magistrat der Stadt Salzburg stellt sicher, dass die Gebietskörperschaft Stadt Salzburg die ihr zugewiesenen Aufgaben in der mittelbaren Bundesverwaltung und unmittelbaren Landesverwaltung, sowie Aufgaben in der Privatwirtschaftsverwaltung für die Bürger der Stadt Salzburg erfüllen kann. Er ist ein administrativer Hilfsapparat, der je nach Funktion und Aufgaben, teils als vollziehende Behörde dem Bürger übergeordnet auftritt und teils als Dienstleister für seine Kunden eine Leistung erbringt.

Allgemeines

Rechtsgrundlagen

Das Salzburger Stadtrecht sieht in Artikel 32 ff den Magistrat der Stadt Salzburg als administrativer Hilfsapparat vor, der die Geschäfte der Stadt Salzburg besorgt.

  • im eigenen Wirkungsbereich
  • im übertragenen Wirkungsbereich

Geschäftsordnung

Geschäftseinteilung

Stadt mit eigenem Statut

Die Stadt Salzburg ist seit 1850[1] sowie im Sinne des Art. 116 der Bundesverfassung (B-VG) und gemäß Art. 51 der Landesverfassung eine Stadt mit eigenem Statut. Die rechtliche Stellung der Stadt ergibt sich aus dem Salzburger Stadtrecht.[2]

Eine Stadt mit eigenem Statut ist Gemeinde und zugleich politischer Bezirk. Sie hat neben den Aufgaben der Gemeindeverwaltung auch die der Bezirksverwaltung zu besorgen.

Funktionen und Aufgaben

Er ist die erste zuständige Behörde (erste Instanz) der allgemeinen staatlichen Verwaltung, sowohl in der mittelbaren Bundesverwaltung als auch in der unmittelbaren Landesverwaltung. Der Magistrat der Stadt Salzburg ist als Bezirksverwaltungsbehörde sachlich und örtlich zuständig für den Bezirk der Stadt Salzburg (= Statutarstadt).

Der Magistrat der Stadt Salzburg ist Behörde, Amt und Verwaltung für die Stadt Salzburg als Gemeinde.
Der Magistrat der Stadt Salzburg ist Privatwirtschaftsverwaltung im Bereich seiner Betriebe.

Der Magistrat Salzburg ist als Dienstleistungsunternehmen ein Beratungs- und Umsetzungsorgan der politischen Entscheidungsträger, aber auch der Bürger in der Landeshauptstadt. Er vollzieht die Gesetze des Bundes und des Landes, plant und berät in Entwicklungs- und Zukunftsfragen und schafft die Rahmenbedingungen für eine sozial, kulturell und wirtschaftlich funktionierende Stadt.

Der Magistrat teilt sich in die Magistratsdirektion, das Kontrollamt und acht Abteilungen. Er wird vom Magistratsdirektor geleitet, der zur Zeit (2014) Martin Floss heißt und mit seiner Direktion unter anderem über alle inneren Angelegenheiten des Magistrats wacht.

Der Magistrat ist zu großen Teilen, aber nicht ausschließlich im Schloss Mirabell am Mirabellplatz untergebracht. Daneben sind einzelne Abteilungen auch in der Schwarzstraße, der Faberstraße oder der Auerspergstraße, im Kieselgebäude oder am Kranzlmarkt beheimatet. Rund 3 000 Mitarbeiter mit etwa 250 Berufsbildern machen die Salzburger Stadtverwaltung zu einem der größten, aber auch facettenreichsten Unternehmen in der Landeshauptstadt.

Abteilungen

Aufbauorganisation

Der Magistrat gliedert sich in Abteilungen, auf die die Geschäfte nach ihrem Gegenstand und ihrem sachlichen Zusammenhang aufgeteilt werden. Nach Bedarf können die Abteilungen auch in Ämter und Amtsstellen untergliedert werden.

Sitz

Mirabellplatz 4
5020 Salzburg
Telefon: 06 62 - 8072 - 0
E-Mail: [post@stadt-salzburg.at

Website

Quelle

Fußnoten