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Die Erbausfergenberechtigungen wurden vermutlich von der Zeit an, als die Schiffherrenrechte dem Erzbischof gehörten, also im [[14. Jahrhundert|14.]] oder [[15. Jahrhundert]], in adelige Lehen umgewandelt, deren Inhaber somit gleichsam Schiffherren waren, die die Arbeit durch andere Schiffleute verrichten lassen durften. Diese Verfassung wurde durch Kaiser [[Maximilian I.]] im Jahr [[1495]] und Kaiser [[Karl V.]] [[1530]] bestätigt.
 
Die Erbausfergenberechtigungen wurden vermutlich von der Zeit an, als die Schiffherrenrechte dem Erzbischof gehörten, also im [[14. Jahrhundert|14.]] oder [[15. Jahrhundert]], in adelige Lehen umgewandelt, deren Inhaber somit gleichsam Schiffherren waren, die die Arbeit durch andere Schiffleute verrichten lassen durften. Diese Verfassung wurde durch Kaiser [[Maximilian I.]] im Jahr [[1495]] und Kaiser [[Karl V.]] [[1530]] bestätigt.
      
Die Zahl der Erbausfergen verminderte sich in der Folge bis auf sieben Geschlechter, nämlich die Strudl, Frauendienst, [[Gutrater|Gutrather]], Tälgl, Gänßl, [[Pödl]] und [[Gold]].  Danach folgten die [[Perner]], Haslinger, [[Perger von Emslieb]], [[Dückher von Haßlau|Dückher von Haslau]], [[Auer von Winkel (Adelsgeschlecht)|Auer zu Winkl]] etc.). Zuletzt schienen nur noch vier Namen (Guetrath, [[Camerlohr von Weiching|Kammerlohr]], Dückher und Auer) als die Inhaber des Erbaufergenamtes auf, welches mit der [[Säkularisation]] des [[Erzstift Salzburg|Erzstift]]es zu Ende ging.  [[Fürsterzbischof]] [[Matthäus Lang von Wellenburg]] (1519 bis 1540)  fügte eine vierte Stelle für seinen Kammermeister und Rat [[Christoph Perner]] hinzu. Bei diesen Stellen blieb es, nur erfolgten Änderungen in den Geschlechtern.
 
Die Zahl der Erbausfergen verminderte sich in der Folge bis auf sieben Geschlechter, nämlich die Strudl, Frauendienst, [[Gutrater|Gutrather]], Tälgl, Gänßl, [[Pödl]] und [[Gold]].  Danach folgten die [[Perner]], Haslinger, [[Perger von Emslieb]], [[Dückher von Haßlau|Dückher von Haslau]], [[Auer von Winkel (Adelsgeschlecht)|Auer zu Winkl]] etc.). Zuletzt schienen nur noch vier Namen (Guetrath, [[Camerlohr von Weiching|Kammerlohr]], Dückher und Auer) als die Inhaber des Erbaufergenamtes auf, welches mit der [[Säkularisation]] des [[Erzstift Salzburg|Erzstift]]es zu Ende ging.  [[Fürsterzbischof]] [[Matthäus Lang von Wellenburg]] (1519 bis 1540)  fügte eine vierte Stelle für seinen Kammermeister und Rat [[Christoph Perner]] hinzu. Bei diesen Stellen blieb es, nur erfolgten Änderungen in den Geschlechtern.