Wald (Ökosystem): Unterschied zwischen den Versionen

Dr. Reinhard Medicus (Diskussion | Beiträge)
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* Wald im Eigentum der öffentlichen Hand (Österreichische Bundesforste), ehemals fürsterzbischöfliche Waldungen  
* Wald im Eigentum der öffentlichen Hand (Österreichische Bundesforste), ehemals fürsterzbischöfliche Waldungen  
* Eigenwald ("Bauernwald")
* Eigenwald ("Bauernwald")
* Wald im Eigentum von meist adeligen Großgrundbesitzern
* Wald im Eigentum von Großgrundbesitzern aus Adelskreisen (Max Mayr-Melnhof besitzt hier etwa 4.445 ha Waldgrund).
* Waldgemeinschaften
* Waldgemeinschaften
In diesen Wäldern bestehen oft seit vielen Jahrhunderten veraschiedene Holzbezugs- und Servitutsrechte.
In diesen Wäldern bestehen oft seit vielen Jahrhunderten veraschiedene Holzbezugs- und Servitutsrechte.