Wegen eines Formalfehlers im ersten Rechtsgang kippte der OGH die Urteile 2013 aber teilweise. Grund: L. war wegen insgesamt zwölf Tatfakten verurteilt worden – bezüglich zweier Vorwürfe aber zu Unrecht, da diese gar nicht im Auslieferungssteckbrief enthalten waren. Auch im Fall der Ex-Freundin erfolgte die erstinstanzliche Verurteilung wegen eines Faktums zu viel. | Wegen eines Formalfehlers im ersten Rechtsgang kippte der OGH die Urteile 2013 aber teilweise. Grund: L. war wegen insgesamt zwölf Tatfakten verurteilt worden – bezüglich zweier Vorwürfe aber zu Unrecht, da diese gar nicht im Auslieferungssteckbrief enthalten waren. Auch im Fall der Ex-Freundin erfolgte die erstinstanzliche Verurteilung wegen eines Faktums zu viel. |