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Wegen eines Formalfehlers im ersten Rechtsgang kippte der OGH die Urteile 2013 aber teilweise. Grund: L. war wegen insgesamt zwölf Tatfakten verurteilt worden – bezüglich zweier Vorwürfe aber zu Unrecht, da diese gar nicht im Auslieferungssteckbrief enthalten waren. Auch im Fall der Ex-Freundin erfolgte die erstinstanzliche Verurteilung wegen eines Faktums zu viel.
 
Wegen eines Formalfehlers im ersten Rechtsgang kippte der OGH die Urteile 2013 aber teilweise. Grund: L. war wegen insgesamt zwölf Tatfakten verurteilt worden – bezüglich zweier Vorwürfe aber zu Unrecht, da diese gar nicht im Auslieferungssteckbrief enthalten waren. Auch im Fall der Ex-Freundin erfolgte die erstinstanzliche Verurteilung wegen eines Faktums zu viel.
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Im jetzt zweiten Prozess fällte ein neues Schöffengericht (Vorsitz: Martina Pfarrkirchner) zwar Freisprüche für das Duo zu den besagten Fakten. Dennoch blieb das Strafmaß letztlich jeweils gleich. Laut Gericht ist L. nämlich inzwischen zusätzlich in Italien wegen „falscher Erklärung zur Identität“ verurteilt worden. Auch bei der Ex-Freundin blieb es bei 23 Monaten. Bemerkenswert: Tatsächlich musste L. „nur“ zwei Jahre und neun Monate absitzen, ehe er am 3o April 2014 bedingt entlassen wurde. Und seine Ex-Freundin saß faktisch bloß gut zehn Monate hinter Gittern.  
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Im jetzt zweiten Prozess fällte ein neues Schöffengericht (Vorsitz: Martina Pfarrkirchner) zwar Freisprüche für das Duo zu den besagten Fakten. Dennoch blieb das Strafmaß letztlich jeweils gleich. Laut Gericht ist L. nämlich inzwischen zusätzlich in Italien wegen "falscher Erklärung zur Identität“ verurteilt worden. Auch bei der Ex-Freundin blieb es bei 23 Monaten. Bemerkenswert: Tatsächlich musste L. "nur“ zwei Jahre und neun Monate absitzen, ehe er am 3o April 2014 bedingt entlassen wurde. Und seine Ex-Freundin saß faktisch bloß gut zehn Monate hinter Gittern.  
    
==Quellen==
 
==Quellen==