Änderungen

2 Bytes entfernt ,  17:27, 7. Jan. 2022
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 2: Zeile 2:     
==Verbreitung der Zirbe im Land Salzburg==
 
==Verbreitung der Zirbe im Land Salzburg==
Die Zirbe bildet in den Alpen in Höhenlagen von 1 500 m bis über 2 000 [[m ü. A.]] größere Bestände, in der Regel wächst sie in Gemeinschaft mit der [[Lärche]] ("Lärchen-Zirbenwald"). Der sehr langsamwüchsige Baum kann bis 1000 Jahre alt werden. Der Lärchen-Zirbenwald ist in den Alpen im Bestand gefährdet, und daher vor allem im Nationalpark als ausgewiesenen [[Natura 2000]]-Schutzgebiet gemäß der FFH-Richtlinie der EU (Anhang I) zu schützen.
+
Die Zirbe bildet in den Alpen in Höhenlagen von 1 500 m bis über 2 000 [[m ü. A.]] größere Bestände, in der Regel wächst sie in Gemeinschaft mit der [[Lärche]] ("Lärchen-Zirbenwald"). Der sehr langsamwüchsige Baum kann bis 1000 Jahre alt werden. Der Lärchen-Zirbenwald ist in den Alpen im Bestand gefährdet, und daher vor allem im Nationalpark als ausgewiesenem [[Natura 2000]]-Schutzgebiet gemäß der FFH-Richtlinie der EU (Anhang I) zu schützen.
    
==Die Geschichte der Zirbe im Land Salzburg==
 
==Die Geschichte der Zirbe im Land Salzburg==
Der Zirbenbestand im Bundesland Salzburg ist wesentlich auch durch die einstige intensive fürsterzbischöfliche Holzwirtschaft und durch den einstigen Bergbau im Land Salzburg besonders gefährdet. Schon im 13. Jahrhundert kam es zur ersten Verknappung des nutzbaren Holzes, das in großen Mengen für die Saline Hallein und für den Bergbau benötigt wurde. Schon Erzbischof [[Eberhard II. von Regensberg]] erließ daher 1237 eine erste Bergbauordnung mit Schutzbestimmungen für den Wald. Im Jahr 1471 erließ Erzbischofs [[Bernhard von Rohr]] angesichts der intensiven Waldnutzung für das  Fürsterzbistum die erste bekannte Waldordnung Mitteleuropas. Brennholz und Holz für den Zimmermann durften nur mit Zustimmung des zuständigen Försters geschlagen werden. Einen besonderen Schutz erhielten Edelhölzer wie die Zirbe. Die hohe Nachfrage des Holzes für den Bergbau aber auch für die Saline führte bei der damaligen großflächigen Nutzung oft zu einer Übernutzung und damit zu einer zunehmenden Seltenheit der Zirbe im Bundesland Salzburg, Diese Nutzung war im Bereich der Waldgrenze mit den hier vorhandenen sehr langsamwüchsigen Arten und der hohen Gefahr des lokalen Aussterbens ungeachtet der Schutzbestimmungen besonders gravierend.  
+
Der Zirbenbestand im Bundesland Salzburg ist wesentlich auch durch die einstige intensive fürsterzbischöfliche Holzwirtschaft und durch den einstigen Bergbau im Land Salzburg besonders gefährdet. Schon im 13. Jahrhundert kam es zur ersten Verknappung des nutzbaren Holzes, das in großen Mengen für die Saline Hallein und für den Bergbau benötigt wurde. Schon Erzbischof [[Eberhard II. von Regensberg]] erließ daher 1237 eine erste Bergbauordnung mit Schutzbestimmungen für den Wald. Im Jahr 1471 erließ Erzbischofs [[Bernhard von Rohr]] angesichts der intensiven Waldnutzung für das  Fürsterzbistum die erste bekannte Waldordnung Mitteleuropas. Brennholz und Holz für den Zimmermann durften nur mit Zustimmung des zuständigen Försters geschlagen werden. Einen besonderen Schutz erhielten Edelhölzer wie die Zirbe. Die hohe Nachfrage des Holzes für den Bergbau aber auch für die Saline führte bei der damaligen großflächigen Nutzung oft zu einer Übernutzung und damit zu einer zunehmenden Seltenheit der Zirbe im Bundesland Salzburg. Diese Nutzung war im Bereich der Waldgrenze mit den hier vorhandenen sehr langsamwüchsigen Arten und der hohen Gefahr des lokalen Aussterbens ungeachtet der Schutzbestimmungen besonders gravierend.  
Letzte Zirbenwälder sind im Land Salzburg meist in sehr zugänglichen Lagen zu finden. Diese unzugänglichen bisher kaum genutzten Bestände sind daher von besonderem Wert. Sie können vielfach erst heute mit Hilfe von Hubschraubern einer Nutzung zugeführt werden.   
+
Letzte Zirbenwälder sind im Land Salzburg meist in sehr unzugänglichen Lagen zu finden. Diese unzugänglichen bisher kaum genutzten Bestände sind daher von besonderem Wert. Sie können vielfach erst heute mit Hilfe von Hubschraubern einer Nutzung zugeführt werden.   
    
==Zirben-Schutz im Nationalpark Hohe Tauern==
 
==Zirben-Schutz im Nationalpark Hohe Tauern==
 
Im Sommer [[2013]] wurde aufgrund eines Antrages auf Genehmigung von 480 Hubschrauberflügen im [[Krimmler Achental]], die zwecks Bringung von Zirbenholz im unwegsamen Gelände erforderlich sind, eine heftige Diskussion ausgelöst. Es ging dabei um privaten Waldbesitz innerhalb des [[Nationalpark Hohe Tauern|Nationalparks Hohe Tauern]], in dem die Schlägerung einer größeren Anzahl von Zirben geplant war.  
 
Im Sommer [[2013]] wurde aufgrund eines Antrages auf Genehmigung von 480 Hubschrauberflügen im [[Krimmler Achental]], die zwecks Bringung von Zirbenholz im unwegsamen Gelände erforderlich sind, eine heftige Diskussion ausgelöst. Es ging dabei um privaten Waldbesitz innerhalb des [[Nationalpark Hohe Tauern|Nationalparks Hohe Tauern]], in dem die Schlägerung einer größeren Anzahl von Zirben geplant war.  
   −
Die am Erhalt der Zirben-Bestände im des Nationalpark interessierten Naturschützer sehen das Kernproblem auch im geltenden österreichischen Forstgesetz, das nicht EU-konform sei. Denn die Lärchen-Zirben-Bestände unterliegen als gefährdeter Lebensraum dem EU-Recht, solche Bestände sind daher auch im Nationalpark Hohe Tauern als Natura 2000-Schutzgebiet, grundsätzlich zu schützen. Die Schlägerungsgenehmigungen werden zwar nach dem Forstgesetz erteilt, das aber bisher keinen ausdrücklichen Bezug zur Schutzgebietsform ''Natura 2000'' und zum EU-Recht kennt. Eine Berücksichtigung des EU-Rechtes erfolgte daher bisher nicht. In diesem Fall ist nach der geltenden Rechtslage allerdings grundsätzlich das EU-Recht unmittelbar anzuwenden, weil Österreich diese EU-Rechtsbestimmungen der EU vollinhaltlich anerkennt. Die Wiederherstellung eines guten Erhaltungszustandes der Lärchen-Zirbenwälder ist auch im Bundesland Salzburg sicherzustellen.  
+
Die am Erhalt der Zirben-Bestände im Nationalpark interessierten Naturschützer sehen das Kernproblem auch im geltenden österreichischen Forstgesetz, das nicht EU-konform sei. Denn die Lärchen-Zirben-Bestände unterliegen als gefährdeter Lebensraum dem EU-Recht, solche Bestände sind daher auch im Nationalpark Hohe Tauern als Natura 2000-Schutzgebiet, grundsätzlich zu schützen. Die Schlägerungsgenehmigungen werden zwar nach dem Forstgesetz erteilt, das aber bisher keinen ausdrücklichen Bezug zur Schutzgebietsform ''Natura 2000'' und zum EU-Recht kennt. Eine Berücksichtigung des EU-Rechtes erfolgte daher bisher nicht. In diesem Fall ist nach der geltenden Rechtslage allerdings grundsätzlich das EU-Recht unmittelbar anzuwenden, weil Österreich diese EU-Rechtsbestimmungen der EU vollinhaltlich anerkennt. Die Wiederherstellung eines guten Erhaltungszustandes der Lärchen-Zirbenwälder ist auch im Bundesland Salzburg sicherzustellen.  
    
Landesumweltanwalt [[Wolfgang Wiener]] stellte zudem klar, dass man nicht auf eine Änderung des Forstgesetzes warten müsse, um die Zirben-Bestände zu retten. Man könne seiner Ansicht nach Zirben-Sonderschutzgebiete ausweisen, die zum Schutz der ohnehin wenigen größeren Zirben-Bestände geeignet wären. Nationalparkdirektor Wolfgang Urban erwartet sich einen flächendeckenden Zirben-Schutz nur durch eine Änderung des Forstgesetzes. Damit wären dann auch die Zirben-Bestände außerhalb des Nationalparks geschützt. In Vorbereitung befand sich bereits eine Novelle des Nationalparkgesetzes, durch die u. a. die Verankerung von EU-Richtlinien (Vogelschutzrichtlinie, Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie), sowie eine Verwaltungsvereinfachung garantiert wird.
 
Landesumweltanwalt [[Wolfgang Wiener]] stellte zudem klar, dass man nicht auf eine Änderung des Forstgesetzes warten müsse, um die Zirben-Bestände zu retten. Man könne seiner Ansicht nach Zirben-Sonderschutzgebiete ausweisen, die zum Schutz der ohnehin wenigen größeren Zirben-Bestände geeignet wären. Nationalparkdirektor Wolfgang Urban erwartet sich einen flächendeckenden Zirben-Schutz nur durch eine Änderung des Forstgesetzes. Damit wären dann auch die Zirben-Bestände außerhalb des Nationalparks geschützt. In Vorbereitung befand sich bereits eine Novelle des Nationalparkgesetzes, durch die u. a. die Verankerung von EU-Richtlinien (Vogelschutzrichtlinie, Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie), sowie eine Verwaltungsvereinfachung garantiert wird.
16.179

Bearbeitungen