Magistrat Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen

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Der ''' Magistrat der Stadt Salzburg ''' stellt sicher, dass die [[Stadt Salzburg (Gebietskörperschaft)|Gebietskörperschaft ''Stadt Salzburg'']] die ihr zugewiesenen Aufgaben in der mittelbaren Bundesverwaltung und unmittelbaren Landesverwaltung, sowie Aufgaben in der Privatwirtschaftsverwaltung für die Bürger der [[Stadt Salzburg]] erfüllen kann. Er ist ein administrativer Hilfsapparat, der je nach Funktion und Aufgaben, teils als vollziehende Behörde dem Bürger übergeordnet auftritt und teils als Dienstleister für seine Kunden eine Leistung erbringt.   
 
Der ''' Magistrat der Stadt Salzburg ''' stellt sicher, dass die [[Stadt Salzburg (Gebietskörperschaft)|Gebietskörperschaft ''Stadt Salzburg'']] die ihr zugewiesenen Aufgaben in der mittelbaren Bundesverwaltung und unmittelbaren Landesverwaltung, sowie Aufgaben in der Privatwirtschaftsverwaltung für die Bürger der [[Stadt Salzburg]] erfüllen kann. Er ist ein administrativer Hilfsapparat, der je nach Funktion und Aufgaben, teils als vollziehende Behörde dem Bürger übergeordnet auftritt und teils als Dienstleister für seine Kunden eine Leistung erbringt.   
  
== Allgemeines ==
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== Rechtsgrundlagen==
=== Rechtsgrundlagen===
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=== Salzburger Stadtrecht ===
Das [[Salzburger Stadtrecht]] sieht in Artikel 32 ff den Magistrat der Stadt Salzburg als administrativer Hilfsapparat vor, der die Geschäfte der Stadt Salzburg besorgt.
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Das [[Salzburger Stadtrecht]] sieht in Artikel 32 ff den Magistrat der Stadt Salzburg als administrativen Hilfsapparat vor, der unter Leitung und Aufsicht der [[Stadt Salzburg (Gebietskörperschaft)#Organe|Organe der Stadt Salzburg]] die Geschäftsführung im Einzelnen besorgt. Diese richten sich nach Geschäftsordnung und Geschäftseinteilung.
* im eigenen Wirkungsbereich
 
* im übertragenen Wirkungsbereich
 
 
=== Geschäftsordnung ===
 
=== Geschäftsordnung ===
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* [https://www.stadt-salzburg.at/pdf/magistratsgeschaeftsordnung__-_inkl__107__ergaenzu.pdf Geschäftsordnung Magistrat der Landeshauptstadt Salzburg, MGO 2007 (geltende Fassung)]
 
=== Geschäftseinteilung ===
 
=== Geschäftseinteilung ===
 
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* [https://www.stadt-salzburg.at/pdf/amtsblatt_folge_12a_2015_index_2014.pdf Geschäftseinteilung des Magistrats Salzburg,  MGE 2014 (geltende Fassung)]
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== Funktionen und Aufgaben ==
 
=== Stadt mit eigenem Statut ===
 
=== Stadt mit eigenem Statut ===
 
Die Stadt Salzburg ist seit [[1850]]<ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=1850&page=697&size=45 Österreichische Nationalbibliothek/LGBl Nr 322/1850 Erlass des Statthalters vom 15. Juni 1850, Gemeindeordnung für die Stadt Salzburg, Seite 542 ff]</ref> sowie im Sinne des Art. 116 der Bundesverfassung (B-VG) und gemäß Art. 51 der [[Landes-Verfassungsgesetz 1999|Landesverfassung eine Stadt mit eigenem Statut]]. Die rechtliche Stellung der Stadt ergibt sich aus dem [[Salzburger Stadtrecht]].<ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000140 Salzburger Stadtrecht 1966, StF: LGBl Nr 47/1966 (geltende Fassung)]</ref>
 
Die Stadt Salzburg ist seit [[1850]]<ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=1850&page=697&size=45 Österreichische Nationalbibliothek/LGBl Nr 322/1850 Erlass des Statthalters vom 15. Juni 1850, Gemeindeordnung für die Stadt Salzburg, Seite 542 ff]</ref> sowie im Sinne des Art. 116 der Bundesverfassung (B-VG) und gemäß Art. 51 der [[Landes-Verfassungsgesetz 1999|Landesverfassung eine Stadt mit eigenem Statut]]. Die rechtliche Stellung der Stadt ergibt sich aus dem [[Salzburger Stadtrecht]].<ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000140 Salzburger Stadtrecht 1966, StF: LGBl Nr 47/1966 (geltende Fassung)]</ref>
  
Eine Stadt mit eigenem Statut ist Gemeinde und zugleich politischer Bezirk. Sie hat neben den Aufgaben der Gemeindeverwaltung auch die der Bezirksverwaltung zu besorgen.
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Eine Stadt mit eigenem Statut ist Gemeinde und zugleich politischer Bezirk. Sie hat neben den Aufgaben der Gemeindeverwaltung auch die der Bezirksverwaltung zu besorgen.  
  
== Funktionen und Aufgaben ==
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Der Magistrat der Stadt Salzburg ist analog dieser besonderen Funktion in seiner Aufbauorganisation entsprechend strukturiert.
Er ist die erste zuständige Behörde (erste Instanz) der allgemeinen staatlichen Verwaltung, sowohl in der mittelbaren Bundesverwaltung als auch in der unmittelbaren Landesverwaltung. Der Magistrat der Stadt Salzburg ist als [[Bezirkshauptmannschaft|Bezirksverwaltungsbehörde]] sachlich und örtlich zuständig für den Bezirk der [[Stadt Salzburg]] (= Statutarstadt).
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=== Strukturen ===
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==== Bezirksverwaltungsbehörde ====
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Als [[Bezirkshauptmannschaft|Bezirksverwaltungsbehörde]] ist der Magistrat Salzburg für den Bezirk der Stadt Salzburg die sachlich und örtlich zuständige Behörde (erste Instanz) in der allgemeinen staatlichen Verwaltung; d.h. er ist in mittelbarer Bundesverwaltung oder in unmittelbarer Landesverwaltung hoheitlich die Bundes- und Landesgesetze vollziehend tätig. (= Statutarstadt)
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==== Gemeindebehörde ====
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===== im eigenen Wirkungsbereich =====
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Der eigene Wirkungsbereich umfasst alle Angelegenheiten, die im ausschließlichen oder überwiegenden Interesse der in der Stadt verkörperten örtlichen Gemeinschaft gelegen und geeignet sind, durch die Gemeinschaft innerhalb ihrer örtlichen Grenzen besorgt zu werden.
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: örtliche Sicherheitspolizei; örtliche Veranstaltungspolizei; Verwaltung der Verkehrsflächen der Stadt; örtliche Straßenpolizei; Flurschutzpolizei; örtliche Marktpolizei; örtliche Gesundheitspolizei; insbesondere auch auf dem Gebiet des Hilfs- und Rettungswesens sowie des Leichen- und Bestattungswesens; Sittlichkeitspolizei; örtliche Baupolizei; örtliche Feuerpolizei; örtliche Raumplanung; freiwillige Feilbietungen beweglicher Sachen.
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===== im übertragenen Wirkungsbereich =====
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Der übertragene Wirkungsbereich umfasst die Angelegenheiten, die die Stadt nach Maßgabe der Bundesgesetze oder der Landesgesetze im Auftrag und nach den Weisungen der zuständigen staatlichen Behörden zu besorgen hat.
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: Personenstandsverzeichnis, Meldewesen
  
Der Magistrat der Stadt Salzburg ist Behörde, Amt und Verwaltung für die [[Stadt Salzburg (Gebietskörperschaft)|Stadt Salzburg]] als Gemeinde. <br />
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==== Anstalten und Betriebe ====
Der Magistrat der Stadt Salzburg ist Privatwirtschaftsverwaltung im Bereich seiner Betriebe.
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Einrichtungen, die sich ihrer Natur nach dazu eignen, denen jedoch nicht die Eigenschaft als Unternehmung zuerkannt wurde, können durch Beschluss des Gemeinderates als städtische Anstalten oder Betriebe geführt werden.
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: [[Paracelsusbad]], [[Kurhaus Salzburg]], alle Seniorenheime der Stadt Salzburg
  
 
Der Magistrat Salzburg ist als Dienstleistungsunternehmen ein Beratungs- und Umsetzungsorgan der politischen Entscheidungsträger, aber auch der Bürger in der Landeshauptstadt. Er vollzieht die Gesetze des Bundes und des [[Land Salzburg|Landes]], plant und berät in Entwicklungs- und Zukunftsfragen und schafft die Rahmenbedingungen für eine sozial, kulturell und wirtschaftlich funktionierende Stadt.
 
Der Magistrat Salzburg ist als Dienstleistungsunternehmen ein Beratungs- und Umsetzungsorgan der politischen Entscheidungsträger, aber auch der Bürger in der Landeshauptstadt. Er vollzieht die Gesetze des Bundes und des [[Land Salzburg|Landes]], plant und berät in Entwicklungs- und Zukunftsfragen und schafft die Rahmenbedingungen für eine sozial, kulturell und wirtschaftlich funktionierende Stadt.
  
 
Der Magistrat teilt sich in die Magistratsdirektion, das Kontrollamt und acht Abteilungen. Er wird vom [[Magistratsdirektor der Stadt Salzburg|Magistratsdirektor]] geleitet, der zur Zeit (2014) [[Martin Floss]] heißt und mit seiner Direktion unter anderem über alle inneren Angelegenheiten des Magistrats wacht.
 
Der Magistrat teilt sich in die Magistratsdirektion, das Kontrollamt und acht Abteilungen. Er wird vom [[Magistratsdirektor der Stadt Salzburg|Magistratsdirektor]] geleitet, der zur Zeit (2014) [[Martin Floss]] heißt und mit seiner Direktion unter anderem über alle inneren Angelegenheiten des Magistrats wacht.
 
Der Magistrat ist zu großen Teilen, aber nicht ausschließlich im [[Schloss Mirabell]] am [[Mirabellplatz]] untergebracht. Daneben sind einzelne Abteilungen auch in der [[Schwarzstraße]], der [[Faberstraße]] oder der [[Auerspergstraße]], im [[Kieselgebäude]] oder am [[Kranzlmarkt]] beheimatet. Rund 3&nbsp;000 Mitarbeiter mit etwa 250 Berufsbildern machen die Salzburger Stadtverwaltung zu einem der größten, aber auch facettenreichsten Unternehmen in der Landeshauptstadt.
 
  
 
== Abteilungen ==
 
== Abteilungen ==
==== Aufbauorganisation ====
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==== Aufbauorganisation im Detail ====
Der Magistrat gliedert sich in Abteilungen, auf die die Geschäfte nach ihrem Gegenstand und ihrem sachlichen Zusammenhang aufgeteilt werden. Nach Bedarf können die Abteilungen auch in Ämter und Amtsstellen untergliedert werden.
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Der Magistrat gliedert sich in Abteilungen, auf die die Geschäfte nach ihrem Gegenstand und ihrem sachlichen Zusammenhang aufgeteilt werden. Nach Bedarf können die Abteilungen (Dienststellen) auch in Ämter und Amtsstellen untergliedert werden.
  
 
* [[Magistratsdirektion]] (MD)
 
* [[Magistratsdirektion]] (MD)
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* [[Magistrat Salzburg Abteilung 1 Allgemeine und Bezirksverwaltun|Abteilung 1 - Allgemeine und Bezirksverwaltung]]
 
* [[Magistrat Salzburg Abteilung 1 Allgemeine und Bezirksverwaltun|Abteilung 1 - Allgemeine und Bezirksverwaltung]]
 
* [[Magistrat Salzburg Abteilung 2 Kultur, Bildung und Wissen|Abteilung 2 - Kultur, Bildung und Wissen]]
 
* [[Magistrat Salzburg Abteilung 2 Kultur, Bildung und Wissen|Abteilung 2 - Kultur, Bildung und Wissen]]
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* [[Magistrat Salzburg Abteilung 6 Bauwesen|Abteilung 6 - Bauwesen]]
 
* [[Magistrat Salzburg Abteilung 6 Bauwesen|Abteilung 6 - Bauwesen]]
 
* [[Magistrat Salzburg Abteilung 7 Betriebe|Abteilung 7 - Betriebe]]
 
* [[Magistrat Salzburg Abteilung 7 Betriebe|Abteilung 7 - Betriebe]]
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* [[Magistrat Salzburg Kontrollamt|Kontrollamt]]
 
* [[Magistrat Salzburg Kontrollamt|Kontrollamt]]
  
 
== Sitz ==
 
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: ''Magistrat der Stadt Salzburg''
 
: ''[[Mirabellplatz]] 4''
 
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: ''5020 Salzburg''
 
: ''5020 Salzburg''
 
: ''Telefon: 06 62 - 8072 - 0''
 
: ''Telefon: 06 62 - 8072 - 0''
 
: ''E-Mail: [[mailto:post@stadt-salzburg.at post@stadt-salzburg.at]''
 
: ''E-Mail: [[mailto:post@stadt-salzburg.at post@stadt-salzburg.at]''
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Der Magistrat der Stadt Salzburg ist zu großen Teilen im [[Schloss Mirabell]] am [[Mirabellplatz]] untergebracht. Neben diesem Amtsitz  sind einzelne Abteilungen auch in anderen [[Amtsgebäude Stadt Salzburg|Amtsgebäuden der Stadt Salzburg]] untergebracht; zB in der [[Schwarzstraße]], der [[Faberstraße]] oder der [[Auerspergstraße]], im [[Kieselgebäude]] und am [[Kranzlmarkt]].
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== Mitarbeiter ==
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Die rund 3&nbsp;000 Mitarbeiter im Magistrat der Stadt Salzburg sind entweder Magistratsbeamte oder Magistratsvertragsbedienstete, die entweder in der Hoheitsverwaltung oder in der Privatwirtschaftsverwaltung tätig sind. Mit etwa 250 Berufsbildern ist die Salzburger Stadtverwaltung einer der größten und vielfältigen Arbeitgeber in der Landeshauptstadt.
  
 
== Website ==
 
== Website ==

Version vom 1. Dezember 2016, 09:28 Uhr

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Der Magistrat der Stadt Salzburg stellt sicher, dass die Gebietskörperschaft Stadt Salzburg die ihr zugewiesenen Aufgaben in der mittelbaren Bundesverwaltung und unmittelbaren Landesverwaltung, sowie Aufgaben in der Privatwirtschaftsverwaltung für die Bürger der Stadt Salzburg erfüllen kann. Er ist ein administrativer Hilfsapparat, der je nach Funktion und Aufgaben, teils als vollziehende Behörde dem Bürger übergeordnet auftritt und teils als Dienstleister für seine Kunden eine Leistung erbringt.

Rechtsgrundlagen

Salzburger Stadtrecht

Das Salzburger Stadtrecht sieht in Artikel 32 ff den Magistrat der Stadt Salzburg als administrativen Hilfsapparat vor, der unter Leitung und Aufsicht der Organe der Stadt Salzburg die Geschäftsführung im Einzelnen besorgt. Diese richten sich nach Geschäftsordnung und Geschäftseinteilung.

Geschäftsordnung

Geschäftseinteilung

Funktionen und Aufgaben

Stadt mit eigenem Statut

Die Stadt Salzburg ist seit 1850[1] sowie im Sinne des Art. 116 der Bundesverfassung (B-VG) und gemäß Art. 51 der Landesverfassung eine Stadt mit eigenem Statut. Die rechtliche Stellung der Stadt ergibt sich aus dem Salzburger Stadtrecht.[2]

Eine Stadt mit eigenem Statut ist Gemeinde und zugleich politischer Bezirk. Sie hat neben den Aufgaben der Gemeindeverwaltung auch die der Bezirksverwaltung zu besorgen.

Der Magistrat der Stadt Salzburg ist analog dieser besonderen Funktion in seiner Aufbauorganisation entsprechend strukturiert.

Strukturen

Bezirksverwaltungsbehörde

Als Bezirksverwaltungsbehörde ist der Magistrat Salzburg für den Bezirk der Stadt Salzburg die sachlich und örtlich zuständige Behörde (erste Instanz) in der allgemeinen staatlichen Verwaltung; d.h. er ist in mittelbarer Bundesverwaltung oder in unmittelbarer Landesverwaltung hoheitlich die Bundes- und Landesgesetze vollziehend tätig. (= Statutarstadt)

Gemeindebehörde

im eigenen Wirkungsbereich

Der eigene Wirkungsbereich umfasst alle Angelegenheiten, die im ausschließlichen oder überwiegenden Interesse der in der Stadt verkörperten örtlichen Gemeinschaft gelegen und geeignet sind, durch die Gemeinschaft innerhalb ihrer örtlichen Grenzen besorgt zu werden.

örtliche Sicherheitspolizei; örtliche Veranstaltungspolizei; Verwaltung der Verkehrsflächen der Stadt; örtliche Straßenpolizei; Flurschutzpolizei; örtliche Marktpolizei; örtliche Gesundheitspolizei; insbesondere auch auf dem Gebiet des Hilfs- und Rettungswesens sowie des Leichen- und Bestattungswesens; Sittlichkeitspolizei; örtliche Baupolizei; örtliche Feuerpolizei; örtliche Raumplanung; freiwillige Feilbietungen beweglicher Sachen.
im übertragenen Wirkungsbereich

Der übertragene Wirkungsbereich umfasst die Angelegenheiten, die die Stadt nach Maßgabe der Bundesgesetze oder der Landesgesetze im Auftrag und nach den Weisungen der zuständigen staatlichen Behörden zu besorgen hat.

Personenstandsverzeichnis, Meldewesen

Anstalten und Betriebe

Einrichtungen, die sich ihrer Natur nach dazu eignen, denen jedoch nicht die Eigenschaft als Unternehmung zuerkannt wurde, können durch Beschluss des Gemeinderates als städtische Anstalten oder Betriebe geführt werden.

Paracelsusbad, Kurhaus Salzburg, alle Seniorenheime der Stadt Salzburg

Der Magistrat Salzburg ist als Dienstleistungsunternehmen ein Beratungs- und Umsetzungsorgan der politischen Entscheidungsträger, aber auch der Bürger in der Landeshauptstadt. Er vollzieht die Gesetze des Bundes und des Landes, plant und berät in Entwicklungs- und Zukunftsfragen und schafft die Rahmenbedingungen für eine sozial, kulturell und wirtschaftlich funktionierende Stadt.

Der Magistrat teilt sich in die Magistratsdirektion, das Kontrollamt und acht Abteilungen. Er wird vom Magistratsdirektor geleitet, der zur Zeit (2014) Martin Floss heißt und mit seiner Direktion unter anderem über alle inneren Angelegenheiten des Magistrats wacht.

Abteilungen

Aufbauorganisation im Detail

Der Magistrat gliedert sich in Abteilungen, auf die die Geschäfte nach ihrem Gegenstand und ihrem sachlichen Zusammenhang aufgeteilt werden. Nach Bedarf können die Abteilungen (Dienststellen) auch in Ämter und Amtsstellen untergliedert werden.

Sitz

Magistrat der Stadt Salzburg
Mirabellplatz 4
5020 Salzburg
Telefon: 06 62 - 8072 - 0
E-Mail: [post@stadt-salzburg.at

Der Magistrat der Stadt Salzburg ist zu großen Teilen im Schloss Mirabell am Mirabellplatz untergebracht. Neben diesem Amtsitz sind einzelne Abteilungen auch in anderen Amtsgebäuden der Stadt Salzburg untergebracht; zB in der Schwarzstraße, der Faberstraße oder der Auerspergstraße, im Kieselgebäude und am Kranzlmarkt.

Mitarbeiter

Die rund 3 000 Mitarbeiter im Magistrat der Stadt Salzburg sind entweder Magistratsbeamte oder Magistratsvertragsbedienstete, die entweder in der Hoheitsverwaltung oder in der Privatwirtschaftsverwaltung tätig sind. Mit etwa 250 Berufsbildern ist die Salzburger Stadtverwaltung einer der größten und vielfältigen Arbeitgeber in der Landeshauptstadt.

Website

Quelle

Fußnoten