Pfleggericht Hüttenstein: Unterschied zwischen den Versionen
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| − | Seit dem [[14. Jahrhundert]] waren Pfleger auf Hüttenstein bekannt, die jedoch ihre Tätigkeit nicht ausübten. Dieses Amt hatte sich Pfalzgraf Rapoto von Ortenburg [[1291]] für das [[Abersee]]land noch vorbehalten. Nach [[1326]] unterstanden | + | Seit dem [[14. Jahrhundert]] waren Pfleger auf Hüttenstein bekannt, die jedoch ihre Tätigkeit nicht ausübten. Dieses Amt hatte sich Pfalzgraf Rapoto von Ortenburg [[1291]] für das [[Abersee]]land noch vorbehalten. Nach [[1326]] unterstanden salzburgische Untertanen dem [[Pfleggericht Wartenfels]] sowie ihren besonderen Herrschaften. Erst im [[16. Jahrhundert]] wurde ein eigenständiges Pfleggericht Hüttenstein eingerichtet. Um [[1565]] wurde dann ein Amtssitz für den Pfleger erbaut, das Schloss Hüttenstein. |
Einer der Pfleger war [[Balthasar Lürzer]]. | Einer der Pfleger war [[Balthasar Lürzer]]. | ||
Version vom 2. Mai 2025, 06:38 Uhr
Das Pfleggericht Hüttenstein war eines der ab dem 13. Jahrhundert von den Salzburger Erzbischöfen zur besseren Verwaltung geschaffenen Pfleggerichte.
Über das Pfleggericht Hüttenstein
Das Pfleggericht Hüttenstein befand sich mit Sitz im Schloss Hüttenstein in St. Gilgen. 1850 übersiedelte es als Bezirksgericht St. Gilgen in das Ortszentrum, Ende 2002 wurde es aufgelöst.
Seit dem 14. Jahrhundert waren Pfleger auf Hüttenstein bekannt, die jedoch ihre Tätigkeit nicht ausübten. Dieses Amt hatte sich Pfalzgraf Rapoto von Ortenburg 1291 für das Aberseeland noch vorbehalten. Nach 1326 unterstanden salzburgische Untertanen dem Pfleggericht Wartenfels sowie ihren besonderen Herrschaften. Erst im 16. Jahrhundert wurde ein eigenständiges Pfleggericht Hüttenstein eingerichtet. Um 1565 wurde dann ein Amtssitz für den Pfleger erbaut, das Schloss Hüttenstein.
Einer der Pfleger war Balthasar Lürzer.
Quelle
- Zaisberger, Friederike, Schlegel, Walter: Burgen und Schlösser in Salzburg, Band 2 "Flachgau und Tennengau", 1992, Seite 109