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| | Die Bandbreite des von dieser Regel abweichenden Verhaltens von Dienstgebern reichte jedoch in Einzelfällen bis zum genauen Gegenteil. So schliefen ausländische Arbeitskräfte in manchen Höfen in zugigen Ställen bei den [[HausschweinSchweinen]], was einerseits in Ressentiments und andererseits in Platzmangel begründet sein konnte. Andere wurden körperlich gezüchtigt oder wegen Kleinigkeiten zur Anzeige gebracht. | | Die Bandbreite des von dieser Regel abweichenden Verhaltens von Dienstgebern reichte jedoch in Einzelfällen bis zum genauen Gegenteil. So schliefen ausländische Arbeitskräfte in manchen Höfen in zugigen Ställen bei den [[HausschweinSchweinen]], was einerseits in Ressentiments und andererseits in Platzmangel begründet sein konnte. Andere wurden körperlich gezüchtigt oder wegen Kleinigkeiten zur Anzeige gebracht. |
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| − | * Exkurs: Kriegsgefangene | + | * ''Exkurs: Kriegsgefangene'' |
| | Kriegsgefangene durften anfangs nur in Sammellagern untergebracht werden und mussten dort aufhältig bleiben. Ab Anfang 1942 wurde diese Bestimmung - ausgenommen für sowjetische KG - gelockert und konnten ab dann auch Kriegsgefangene in der Landwirtschaft arbeiten. Die Dienstgeber mussten jedoch geeignete Personen als Hilfswachmänner nennen, da sich die KGs nicht frei bewegen durften und von den Lagern abgeholt und nach der Arbeit zu diesen zurück gebracht werden mussten. Durften Kriegsgefangene mit behördlicher Genehmigung während der Woche auf dem Hof bleiben, mussten sie das Wochenende im Lager zubringen. Auf diesen Wegen vom Lager zum Arbeitsplatz und retour, die sie nicht allein zurücklegen durften, wurden sie häufig lediglich von einem einheimischen Kind begleitet, da wegen des Krieges zu wenig einheimische Männer vorhanden waren. | | Kriegsgefangene durften anfangs nur in Sammellagern untergebracht werden und mussten dort aufhältig bleiben. Ab Anfang 1942 wurde diese Bestimmung - ausgenommen für sowjetische KG - gelockert und konnten ab dann auch Kriegsgefangene in der Landwirtschaft arbeiten. Die Dienstgeber mussten jedoch geeignete Personen als Hilfswachmänner nennen, da sich die KGs nicht frei bewegen durften und von den Lagern abgeholt und nach der Arbeit zu diesen zurück gebracht werden mussten. Durften Kriegsgefangene mit behördlicher Genehmigung während der Woche auf dem Hof bleiben, mussten sie das Wochenende im Lager zubringen. Auf diesen Wegen vom Lager zum Arbeitsplatz und retour, die sie nicht allein zurücklegen durften, wurden sie häufig lediglich von einem einheimischen Kind begleitet, da wegen des Krieges zu wenig einheimische Männer vorhanden waren. |
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| | Vermutete oder tatsächliche „Arbeitsvertragsbrüche“ wie Arbeitsunlust oder Arbeitsverweigerung konnten für die ausländischen Arbeitskräfte schwerwiegende Folgen wie Anzeigen und nachfolgend Arrest oder Schutzhaft nach sich ziehen. | | Vermutete oder tatsächliche „Arbeitsvertragsbrüche“ wie Arbeitsunlust oder Arbeitsverweigerung konnten für die ausländischen Arbeitskräfte schwerwiegende Folgen wie Anzeigen und nachfolgend Arrest oder Schutzhaft nach sich ziehen. |
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| | Tatsächliche Diebstähle von Nahrung und Bekleidung erfolgten in der Regel nur zur Ermöglichung einer bereits geplanten Flucht, wurden den Betroffenen aber in umgekehrter Reihenfolge angelastet: man bezichtigte sie gestohlen zu haben und aufgrund dessen aus Angst vor Strafe geflüchtet zu sein. | | Tatsächliche Diebstähle von Nahrung und Bekleidung erfolgten in der Regel nur zur Ermöglichung einer bereits geplanten Flucht, wurden den Betroffenen aber in umgekehrter Reihenfolge angelastet: man bezichtigte sie gestohlen zu haben und aufgrund dessen aus Angst vor Strafe geflüchtet zu sein. |
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| | Sog. „Geschlechtsverkehrsverbrechen“ wurden im Pinzgau in mehreren Fällen mit der Hinrichtung der ausländischen Männer geahndet. So geschehen in Saalfelden in der Ortschaft [[Bsuch]] und in den [[Hohlwegen]], sowie bei der [[Antoniuskapelle]] in [[Hallenstein]] bei [[Lofer]]. Der Leichnam der Hingerichteten wurde nicht bestattet, sondern dem anatomischen Institut in Innsbruck zur Verfügung gestellt. | | Sog. „Geschlechtsverkehrsverbrechen“ wurden im Pinzgau in mehreren Fällen mit der Hinrichtung der ausländischen Männer geahndet. So geschehen in Saalfelden in der Ortschaft [[Bsuch]] und in den [[Hohlwegen]], sowie bei der [[Antoniuskapelle]] in [[Hallenstein]] bei [[Lofer]]. Der Leichnam der Hingerichteten wurde nicht bestattet, sondern dem anatomischen Institut in Innsbruck zur Verfügung gestellt. |
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