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Im Herbst [[2022]] hatte er der Unternehmenssparte seiner MF Gruppe die "Gmundner Lodge" in Namibia hinzugefügt, ein Nobelressort, 30 Autominuten südlich der Hauptstadt Windhuk - samt 66nbsp;000 Hektar Land.<ref>[https://gmundner-lodge.com/de/aktivitaeten/ gmundner-lodge.com]</ref>
 
Im Herbst [[2022]] hatte er der Unternehmenssparte seiner MF Gruppe die "Gmundner Lodge" in Namibia hinzugefügt, ein Nobelressort, 30 Autominuten südlich der Hauptstadt Windhuk - samt 66nbsp;000 Hektar Land.<ref>[https://gmundner-lodge.com/de/aktivitaeten/ gmundner-lodge.com]</ref>
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Friesacher hatte im September [[2023]] die gerichtliche Auseinandersetzung um eine Besitzstörung gegen den ehemaligen [[grüne]]n Politiker [[Christian Burtscher]] gewonnen. Dieser hatte den Bau von Friesachers Anwesen im Grünland auf dem [[Gaisberg (Berg)|Gaisberg]] in [[Elsbethen]] scharf kritisiert und dort Fotos gemacht. Die Friesacher GmbH verklagte ihn. Nach zwei Tagsatzungen am [[Bezirksgericht Salzburg|Bezirksgericht]] hat die zuständige Richterin nun entschieden. Laut diesem Beschluss wurde der Beklagte für schuldig erklärt, am [[14. Juli]] 2023 eine Besitzstörung begangen zu haben. Er befand sich demnach rund 30 Meter weit auf der Liegenschaft des Klägers - und dies über eine Dauer von zumindest sechs Minuten, stellte das Gericht fest. Burtscher muss das in Zukunft unterlassen. Der Beklagte muss laut Friesachers Anwalt Verfahrenskosten von 950 Euro tragen.<ref>[https://www.sn.at/salzburg/chronik/ex-gruenpolitiker-besitzstoerung-145661941 www.sn.at], 21. September 2023 sowie [https://www.sn.at/salzburg/chronik/friesacher-vs-burtscher-klage-um-fotos-am-gaisberg-brachte-ex-gruenen-chef-vor-gericht-144478642 SN vom 31. August 2023] mit Bild des Anwesens</ref></ref>  
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Friesacher hatte im September [[2023]] die gerichtliche Auseinandersetzung um eine Besitzstörung gegen den ehemaligen [[grüne]]n Politiker [[Christian Burtscher]] angestrebt. Dieser hatte den Bau von Friesachers Anwesen im Grünland auf dem [[Gaisberg (Berg)|Gaisberg]] in [[Elsbethen]] scharf kritisiert und dort Fotos gemacht. Die Friesacher GmbH verklagte ihn. Nach zwei Tagsatzungen am [[Bezirksgericht Salzburg|Bezirksgericht]] hatte die zuständige Richterin nun entschieden. Der Endbeschluss des Verfahreres am [[14. Juli]] 2023, bedeutet, dass Burtscher eine Besitzstörung begangen hatte. Er befand sich demnach rund 30 Meter weit auf der Liegenschaft des Klägers - und dies über eine Dauer von zumindest sechs Minuten, stellte das Gericht fest. Burtscher muss das in Zukunft unterlassen. Der Beklagte muss laut Friesachers Anwalt Verfahrenskosten von 978,37 Euro tragen.<ref>{{Quelle SN|26. September 2023, Richtigstellung der früheren SN-Meldung sowie [https://www.sn.at/salzburg/chronik/friesacher-vs-burtscher-klage-um-fotos-am-gaisberg-brachte-ex-gruenen-chef-vor-gericht-144478642 SN vom 31. August 2023] mit Bild des Anwesens</ref>  
    
== Quellen ==
 
== Quellen ==