Den endgültigen Erwerb der [[Grafschaft Lebenau]] konnte sich der Salzburger Erzbischof [[1245]] im [[ersten Vertrag von Erharting]] sichern. Als Gegenleistung musste er auf die Lehen des Pfalzgrafen Rapoto von Ortenburg, des Grafen Konrad von Wasserburg und der Grafen von Falkenstein um den Chiemsee verzichten. Damit gab er sein ursprüngliches Ziel auf, seine Herrschaft über den Chiemgau bis an den Inn auszudehnen. Der Chiemgau mit Traunstein fiel an die Wittelsbacher. Im zweiten Vertrag von Erharting ([[1275]]) erkannte der bayerische Herzog die Westgrenze des Salzburger Herrschaftsgebiets weitgehend an. | Den endgültigen Erwerb der [[Grafschaft Lebenau]] konnte sich der Salzburger Erzbischof [[1245]] im [[ersten Vertrag von Erharting]] sichern. Als Gegenleistung musste er auf die Lehen des Pfalzgrafen Rapoto von Ortenburg, des Grafen Konrad von Wasserburg und der Grafen von Falkenstein um den Chiemsee verzichten. Damit gab er sein ursprüngliches Ziel auf, seine Herrschaft über den Chiemgau bis an den Inn auszudehnen. Der Chiemgau mit Traunstein fiel an die Wittelsbacher. Im zweiten Vertrag von Erharting ([[1275]]) erkannte der bayerische Herzog die Westgrenze des Salzburger Herrschaftsgebiets weitgehend an. |