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[[Datei:Gedenktafel beim Konradinum.jpg|thumb|250px|Gedenktafel, die Verbringung der Kinder im Jahr 1938 betreffend. Deren Ermordung im Jahr 1941 wird hier nicht erwähnt.]]
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[[Datei:Gedenktafel beim Konradinum.jpg|thumb|Gedenktafel, die Verbringung der Kinder im Jahr 1938 betreffend. Deren Ermordung im Jahr 1941 wird hier nicht erwähnt.]]
 
Das '''{{PAGENAME}}''' ist eine betriebsähnliche Einrichtung des [[Land Salzburg (Verwaltung)|Landes Salzburg]] für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit schwerer geistiger oder mehrfacher Behinderung in [[Eugendorf]].  
 
Das '''{{PAGENAME}}''' ist eine betriebsähnliche Einrichtung des [[Land Salzburg (Verwaltung)|Landes Salzburg]] für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit schwerer geistiger oder mehrfacher Behinderung in [[Eugendorf]].  
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== Geschichte ==
 
== Geschichte ==
 
=== Von der Gründung bis 1938 ===
 
=== Von der Gründung bis 1938 ===
Seine Gründung geht zurück auf eine Initiative des Pfarrers [[Konrad Seyde]], der im Jahr [[1905]] dem damaligen [[Herzogtum Salzburg]] sein Haus mit Garten sowie Wertpapiere für eine Stiftung zur „Verbesserung der öffentlichen Fürsorge für die Idioten und Kretinen“ schenkte.
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Seine Gründung geht zurück auf eine Initiative des Pfarrers [[Konrad Seyde]], der im Jahr [[1905]] dem damaligen [[Herzogtum Salzburg]] sein Haus mit Garten sowie Wertpapiere für eine Stiftung zur „''Verbesserung der öffentlichen Fürsorge für die Idioten und Kretinen''“ schenkte.
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Die Schenkung erfolgte unter der Bedingung, dass die Einrichtung den Namen „Conradinum“ trägt und „geistesschwachen, blödsinnigen und Idioten des Landes aller Grade, Unterkunft, Unterhalt, Erziehung, Fortbildung, Pflege und Beschäftigung bietet und sie nach Möglichkeit zu nützlichen und brauchbaren Mitgliedern der menschlichen Gesellschaft heranbildet“.  
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Die Schenkung erfolgte unter der Bedingung, dass die Einrichtung den Namen „Conradinum“ trägt und „''geistesschwachen, blödsinnigen und Idioten des Landes aller Grade, Unterkunft, Unterhalt, Erziehung, Fortbildung, Pflege und Beschäftigung bietet und sie nach Möglichkeit zu nützlichen und brauchbaren Mitgliedern der menschlichen Gesellschaft heranbildet''“.  
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Das [[Land Salzburg]] übertrug die Leitung des Heimes den [[Barmherzige Schwestern vom Heiligen Vinzenz von Paul|Barmherzigen Schwestern des hl. Vinzenz von Paul]]. Es wurde am [[15. Jänner]] [[1907]] eröffnet.
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Das [[Land Salzburg]] übertrug die Leitung des Heimes den [[Kongregation der Barmherzigen Schwestern|Barmherzigen Schwestern des hl. Vinzenz von Paul]]. Es wurde am [[15. Jänner]] [[1907]] eröffnet.
    
=== NS-Zeit ===
 
=== NS-Zeit ===
 
Unmittelbar nach dem [[Anschluss]] Österreichs an [[Deutschland]] wurde das Konradinum aufgelöst und [[1941]]  zugunsten der [[NSDAP]] enteignet. Aufzeichnungen über diese Auflösung, sowie die genaue Anzahl der zuletzt im Konradinum untergebrachten Behinderten sind nicht bekannt.
 
Unmittelbar nach dem [[Anschluss]] Österreichs an [[Deutschland]] wurde das Konradinum aufgelöst und [[1941]]  zugunsten der [[NSDAP]] enteignet. Aufzeichnungen über diese Auflösung, sowie die genaue Anzahl der zuletzt im Konradinum untergebrachten Behinderten sind nicht bekannt.
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Rekonstruiert wurde folgendes: zehn Kinder nahm vorübergehend das [[Caritas-Kinderdorf St. Anton]], damals Caritasanstalt [[Bruck an der Großglocknerstraße]] auf. 20 Personen wurden von den Schwestern nach Kramsach in Tirol in die Pflegeanstalt im Vinzentinerinnen-[[Kloster Mariathal]] übersiedelt. Weitere 13 Personen wurden auf Anweisung des Landrates nach [[Schloss Schernberg|Schernberg]] verlegt. Somit war das Konradinum menschenleer, konnte enteignet und von NS-Organisationen belegt werden.
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Rekonstruiert wurde folgendes: zehn Kinder nahm vorübergehend das [[Caritas-Kinderdorf St. Anton]], damals Caritasanstalt [[Bruck an der Großglocknerstraße]] auf. 20 Personen wurden von den Schwestern nach [[Kramsach]] in [[Tirol]] in die Pflegeanstalt im Vinzentinerinnen-[[Kloster Mariathal]] übersiedelt. Weitere 13 Personen wurden auf Anweisung des Landrates nach [[Schloss Schernberg|Schernberg]] verlegt. Somit war das Konradinum menschenleer, konnte enteignet und von NS-Organisationen belegt werden.
    
Im April [[1939]] überstellten die Barmherzigen Schwestern fast alle Kinder und Jugendlichen, die von Eugendorf nach St. Anton verlegt worden waren, nach Mariathal. Sie alle wurden gemeinsam mit den anderen Heimbewohnerinnen am [[23. Mai]] [[1941]] in zwei Autobusse verladen, nach Hartheim transportiert und dort ermordet. Nur wenige Kinder aus dem Konradinum konnten vor der Deportation bewahrt werden. Sie fanden bei [[Pongau]]er Familien in der Umgebung von [[Schwarzach im Pongau]] Unterschlupf.
 
Im April [[1939]] überstellten die Barmherzigen Schwestern fast alle Kinder und Jugendlichen, die von Eugendorf nach St. Anton verlegt worden waren, nach Mariathal. Sie alle wurden gemeinsam mit den anderen Heimbewohnerinnen am [[23. Mai]] [[1941]] in zwei Autobusse verladen, nach Hartheim transportiert und dort ermordet. Nur wenige Kinder aus dem Konradinum konnten vor der Deportation bewahrt werden. Sie fanden bei [[Pongau]]er Familien in der Umgebung von [[Schwarzach im Pongau]] Unterschlupf.
    
=== Entwicklung ab 1945 ===
 
=== Entwicklung ab 1945 ===
[[1949]] wurde das Konradinum entschädigungslos dem Land Salzburg zurückgegeben. Im Jahr 1950 übertrug die Landesregierung die Leitung des Heimes neuerlich der Kongregation der Barmherzige Schwestern des Hl. Vinzenz von Paul. Nach dem Ausscheiden der Kongregation im Jahr 1987 konnte mit diversen Zu- und Umbauten und der Sanierung des Altbestandes die Qualität des Hauses und somit auch die Lebensqualität der Bewohner erheblich verbessert werden. In dieser Zeit erfolgte auch die Umstellung auf Wohngruppen.
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[[1949]] wurde das Konradinum entschädigungslos dem [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Land Salzburg]] zurückgegeben. Im Jahr 1950 übertrug die [[Landesregierung]] die Leitung des Heimes neuerlich der Kongregation der Barmherzige Schwestern des hl. Vinzenz von Paul. Nach dem Ausscheiden der Kongregation im Jahr 1987 konnte mit diversen Zu- und Umbauten und der Sanierung des Altbestandes die Qualität des Hauses und somit auch die Lebensqualität der Bewohner erheblich verbessert werden. In dieser Zeit erfolgte auch die Umstellung auf Wohngruppen.
    
Im Jahr [[2005]] wurde das 100-jährige Jubiläum gefeiert und es erscheint die Festschrift "Konradinum Eugendorf: 100 Jahre: Chronik der Nächstenliebe". <ref>[http://data.onb.ac.at/rec/AC04664433 Landesmedienzentrum, Sonderpublikation Nr. 204, Festschrift "Konradinum Eugendorf: 100 Jahre Chronik der Nächstenliebe", September 2005, Österreichische Nationalbibliothek, AC04664433]</ref>
 
Im Jahr [[2005]] wurde das 100-jährige Jubiläum gefeiert und es erscheint die Festschrift "Konradinum Eugendorf: 100 Jahre: Chronik der Nächstenliebe". <ref>[http://data.onb.ac.at/rec/AC04664433 Landesmedienzentrum, Sonderpublikation Nr. 204, Festschrift "Konradinum Eugendorf: 100 Jahre Chronik der Nächstenliebe", September 2005, Österreichische Nationalbibliothek, AC04664433]</ref>
    
=== Massive Kritik am Konradinum  ===
 
=== Massive Kritik am Konradinum  ===
Anfang 2016 machte das Konradinum negative Schlagzeilen, als VetretungsNetz-Bewohnervertretung und Volksanwaltschaft auf Missstände im Heim aufmerksam machten. <ref>[https://derstandard.at/2000031178820/Zahlreiche-Maengel-in-Salzburger-Heim-fuer-Schwerbehinderte | DerStandard 16. Februar 2016] </ref> Festgestellt wurden Missstände wie "mangelnde Intimsphäre bei der körperlichen Pflege, über Betten am Gang und mangelnder Barrierefreiheit im Gebäude bis zu fehlenden heilpädagogischen Förder- und Betreuungskonzepten." <ref>[http://bidok.uibk.ac.at/library/niedermoser-stoerfaktor.html | Behinderte sind (k)ein Störfaktor] </ref>
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Anfang 2016 machte das Konradinum negative Schlagzeilen, als VetretungsNetz-Bewohnervertretung<ref>siehe [https://www.vertretungsnetz.at/home/ www.vertretungsnetz.at]</ref> und Volksanwaltschaft auf Missstände im Heim aufmerksam machten. <ref>[https://derstandard.at/2000031178820/Zahlreiche-Maengel-in-Salzburger-Heim-fuer-Schwerbehinderte | DerStandard 16. Februar 2016] </ref> Festgestellt wurden Missstände wie "mangelnde Intimsphäre bei der körperlichen Pflege, über Betten am Gang und mangelnder Barrierefreiheit im Gebäude bis zu fehlenden heilpädagogischen Förder- und Betreuungskonzepten."<ref>[http://bidok.uibk.ac.at/library/niedermoser-stoerfaktor.html | Behinderte sind (k)ein Störfaktor] </ref>
Nach den öffentlichen Diskussionen und den Forderungen der Volksanwaltschaft und der Bewohnerinnen- und Bewohnervertretung vom Verein VertretungsNetz-Bewohnervertretung in Salzburg im Zusammenhang mit dem Konradinum Eugendorf hat das Landesgericht Salzburg in zwei Entscheidungen dem Rekurs des Landes Salzburg stattgegeben. Das Landesgericht hat bestätigt, dass es in den beiden vor Gericht getragenen Fällen zu keinen Freiheitsbeschränkungen der Bewohnerinnen und Bewohner gekommen ist. <ref>[http://service.salzburg.gv.at/lkorrj/Index?cmd=detail_ind&nachrid=56784 Salzburger Landeskorrespondenz, 01.07.2016]</ref> ExpertInnen befürchten weiterhin, dass der Neubau des Konradinums nichts an der Situation der dort untergebrachten Menschen ändert und fordern eine konzeptionelle Umsetzung gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention. <ref>[https://www.bizeps.or.at/konradinum-weiterhin-ankuendigungen-und-fehlende-umsetzung-der-un-behindertenrechtskonvention/ | Konradinum: Weiterhin Ankündigungen und fehlende Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention] </ref> Auch Reinhard Klaushofer vom Österreichischen Institut für Menschenrechte (ÖIM) stellte fest, dass ein Neubau alleine die massiven strukturellen Probleme nicht löse. <ref>[http://www.salzburg24.at/eugendorf-zahlreiche-maengel-in-heim-fuer-schwerbehinderte/4625174 | Eugendorf: Konradinum wird wegen schwerer Mängel neu gebaut] </ref> Das Konradinum gilt als ein Symptom der regressiven Behindertenpolitik in Salzburg, die keinen Willen zur konsequenten Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (2008) zeigt. <ref> [https://www.bizeps.or.at/konradinum-weiterhin-ankuendigungen-und-fehlende-umsetzung-der-un-behindertenrechtskonvention/ Konradinum: Weiterhin Ankündigungen und fehlende Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention] </ref>
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Nach den öffentlichen Diskussionen und den Forderungen der Volksanwaltschaft und der Bewohnervertretung vom Verein VertretungsNetz-Bewohnervertretung in Salzburg im Zusammenhang mit dem Konradinum hatte das [[Landesgericht Salzburg]] in zwei Entscheidungen dem Rekurs des Landes Salzburg stattgegeben. Das Landesgericht hatte bestätigt, dass es in den beiden vor Gericht getragenen Fällen zu keinen Freiheitsbeschränkungen der Bewohnerinnen und Bewohner gekommen war.<ref>[http://service.salzburg.gv.at/lkorrj/Index?cmd=detail_ind&nachrid=56784 Salzburger Landeskorrespondenz, 01.07.2016]</ref> Experten befürchten weiterhin, dass der Neubau des Konradinums nichts an der Situation der dort untergebrachten Menschen ändert und fordern eine konzeptionelle Umsetzung gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention.<ref>[https://www.bizeps.or.at/konradinum-weiterhin-ankuendigungen-und-fehlende-umsetzung-der-un-behindertenrechtskonvention/ | Konradinum: Weiterhin Ankündigungen und fehlende Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention]</ref> Auch Reinhard Klaushofer vom Österreichischen Institut für Menschenrechte (ÖIM) stellte fest, dass ein Neubau alleine die massiven strukturellen Probleme nicht löse.<ref>[http://www.salzburg24.at/eugendorf-zahlreiche-maengel-in-heim-fuer-schwerbehinderte/4625174 | Eugendorf: Konradinum wird wegen schwerer Mängel neu gebaut]</ref> Das Konradinum gilt als ein Symptom der regressiven Behindertenpolitik in Salzburg, die keinen Willen zur konsequenten Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (2008) zeigt.<ref> [https://www.bizeps.or.at/konradinum-weiterhin-ankuendigungen-und-fehlende-umsetzung-der-un-behindertenrechtskonvention/ Konradinum: Weiterhin Ankündigungen und fehlende Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention]</ref>
    
=== Neubau und keine Ende der Kritik am Konradinum===
 
=== Neubau und keine Ende der Kritik am Konradinum===
Am [[27. November]] [[2018]] erfolgte der Spatenstich für einen Neubau des Konradinums unweit westlich des alten Standortes. <ref>[https://service.salzburg.gv.at/lkorrj/Index?cmd=detail_ind&nachrid=60798 Salzburger Landeskorrespondenz, 27.11.2018]</ref>
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Am [[27. November]] [[2018]] erfolgte der Spatenstich für einen Neubau des Konradinums unweit westlich des alten Standortes.<ref>[https://service.salzburg.gv.at/lkorrj/Index?cmd=detail_ind&nachrid=60798 Salzburger Landeskorrespondenz, 27.11.2018]</ref>
    
Die Baukosten für den Neubau des Konradinums werden rund 8,4 Millionen Euro betragen. Davon kommen etwa 1,7 Millionen Euro aus der Wohnbauförderung. Eckpunkte des neuen Konradinum sind 36 Betreuungsplätze (statt bisher 35) in fünf Wohngruppen, zwei Kurzzeitbetreuungsplätze integriert in den Wohngruppen und ein Zimmer (mit zwei Plätzen) mit der Möglichkeit der Betreuung von jungen Beatmungspatienten. Zur gezielten Förderung und Beschäftigung der Bewohnerinnen und Bewohner sind Räumlichkeiten außerhalb der Wohngruppen vorgesehen.
 
Die Baukosten für den Neubau des Konradinums werden rund 8,4 Millionen Euro betragen. Davon kommen etwa 1,7 Millionen Euro aus der Wohnbauförderung. Eckpunkte des neuen Konradinum sind 36 Betreuungsplätze (statt bisher 35) in fünf Wohngruppen, zwei Kurzzeitbetreuungsplätze integriert in den Wohngruppen und ein Zimmer (mit zwei Plätzen) mit der Möglichkeit der Betreuung von jungen Beatmungspatienten. Zur gezielten Förderung und Beschäftigung der Bewohnerinnen und Bewohner sind Räumlichkeiten außerhalb der Wohngruppen vorgesehen.
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Trotz des Neubaues reiß die Kritik an der Eugendorfer Einrichtung nicht ab. Der Salzburger Monitoring-Ausschuss, der die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf Landesebene überwacht stellt in einer Stellungnahme fest: [https://www.salzburg.gv.at/gesellschaft_/Documents/Monitoring-Ausschuss/Stellungnahme_SMA_De-Institutionalisierung.pdf "Aus Sicht des Salzburger Monitoring-Ausschusses wurde bzw. wird hier grundlegend gegen die Ziele der UN-Behindertenkonvention projektiert und damit eine große Chance und Möglichkeit verpasst, einer inklusiven Gesellschaft näherzukommen. Dies schmerzt angesichts der dafür aufgewendeten finanziellen Mittel besonders, da bei entsprechender Planung de-institutionelle und damit de-zentralisierte Lösungen nicht zu einem finanziellen Mehraufwand führen ("Mythos Unfinanzierbarkeit"). Im Übrigen dürfen ökonomische Faktoren und Leistbarkeit mit der Umsetzung eingegangener völkerrechtlicher Verpflichtungen keinesfalls verknüpft werden. Setzt man diese Argumentationslinie fort, könnte man die Aushebelung grundlegender Menschenrechte und Grundfreiheiten basierend auf Kosteneffizienz argumentieren, was dem menschenrechtlichen Grundgedanken diametral entgegen steht."]<ref>[https://www.salzburg.gv.at/gesellschaft_/Documents/Monitoring-Ausschuss/Stellungnahme_SMA_De-Institutionalisierung.pdf Stellungnahme des Salzburger Monitoringausschusses 12.02.2019]</ref>  
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Trotz des Neubaues reißt die Kritik an der Eugendorfer Einrichtung nicht ab. Der Salzburger Monitoring-Ausschuss, der die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf Landesebene überwacht stellt in einer Stellungnahme fest: "''Aus Sicht des Salzburger Monitoring-Ausschusses wurde bzw. wird hier grundlegend gegen die Ziele der UN-Behindertenkonvention projektiert und damit eine große Chance und Möglichkeit verpasst, einer inklusiven Gesellschaft näherzukommen. Dies schmerzt angesichts der dafür aufgewendeten finanziellen Mittel besonders, da bei entsprechender Planung de-institutionelle und damit de-zentralisierte Lösungen nicht zu einem finanziellen Mehraufwand führen ("Mythos Unfinanzierbarkeit"). Im Übrigen dürfen ökonomische Faktoren und Leistbarkeit mit der Umsetzung eingegangener völkerrechtlicher Verpflichtungen keinesfalls verknüpft werden. Setzt man diese Argumentationslinie fort, könnte man die Aushebelung grundlegender Menschenrechte und Grundfreiheiten basierend auf Kosteneffizienz argumentieren, was dem menschenrechtlichen Grundgedanken diametral entgegen steht.''"<ref>[https://www.salzburg.gv.at/gesellschaft_/Documents/Monitoring-Ausschuss/Stellungnahme_SMA_De-Institutionalisierung.pdf Stellungnahme des Salzburger Monitoringausschusses 12.02.2019 (pdf)]</ref>  
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Erich Wahl vom [https://www.vertretungsnetz.at/home/ VertretungsNetz - Bewohnervertretung] stellt fest: "[https://www.bizeps.or.at/alles-alt-konradinum-und-der-neubau/ Die UN-BRK (UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Anm.) legt fest, dass Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben führen können. Niemand darf gezwungen werden, in einem Heim zu leben. Dabei ist Zwang nicht nur als individuelle Maßnahme zu sehen, sondern auch das Fehlen von inklusiven Wohnangeboten stellt eine Art von Zwang dar. Der Neubau wurde ohne maßgebliche Einbeziehung von ExpertInnen (z.B. Monitoringausschuss, SelbstvertreterInnen, …) geplant und reproduziert ein altes Konzept von Heim und Tagesstätte. Den BewohnerInnen bleiben also weiterhin andere relevante Umwelten verschlossen. Als Inklusion zu verkaufen, dass das Heim nicht im fernen Umland sondern im Ortskern gebaut wird und dass auch einige Tagesplätze von Externen belegt werden können, erscheint zynisch. Auch hier zeigt sich eine inklusionsfeindliche Haltung des Landes, die sich in der Feststellung manifestiert „Wir setzen das um, was für die Menschen im Konradinum am besten ist“ – heißt: Stellt die Kritik ein, wir wissen ohnehin was am besten für die BewohnerInnen ist! Das ist nicht Inklusion, sondern entspricht paternalistischer Bevormundung!"] <ref>[https://www.bizeps.or.at/alles-alt-konradinum-und-der-neubau/ Bericht auf BIZEPS 01.03.2019]</ref>
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Erich Wahl vom VertretungsNetz - Bewohnervertretung stellt fest: "''Die UN-BRK (UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Anm.) legt fest, dass Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben führen können. Niemand darf gezwungen werden, in einem Heim zu leben. Dabei ist Zwang nicht nur als individuelle Maßnahme zu sehen, sondern auch das Fehlen von inklusiven Wohnangeboten stellt eine Art von Zwang dar. Der Neubau wurde ohne maßgebliche Einbeziehung von ExpertInnen (z.B. Monitoringausschuss, SelbstvertreterInnen, …) geplant und reproduziert ein altes Konzept von Heim und Tagesstätte. Den BewohnerInnen bleiben also weiterhin andere relevante Umwelten verschlossen. Als Inklusion zu verkaufen, dass das Heim nicht im fernen Umland sondern im Ortskern gebaut wird und dass auch einige Tagesplätze von Externen belegt werden können, erscheint zynisch. Auch hier zeigt sich eine inklusionsfeindliche Haltung des Landes, die sich in der Feststellung manifestiert „Wir setzen das um, was für die Menschen im Konradinum am besten ist“ – heißt: Stellt die Kritik ein, wir wissen ohnehin was am besten für die BewohnerInnen ist! Das ist nicht Inklusion, sondern entspricht paternalistischer Bevormundung!''"<ref>[https://www.bizeps.or.at/alles-alt-konradinum-und-der-neubau/ Bericht auf BIZEPS 01.03.2019]</ref>
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Auch [https://volksanwaltschaft.gv.at/ Volksanwalt] Günther Kräuter spricht von einem großen Versäumnis in Bezug auf die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen: "[https://www.bizeps.or.at/konradinum-neubau-kommt-maengel-bleiben/ Ich appelliere an den Salzburger Landtag, sich der Rolle als kontrollierende Instanz zu besinnen und die Kritik und die Empfehlungen des eigenen Monitoringausschusses ernst zu nehmen“]<ref>[https://www.bizeps.or.at/konradinum-neubau-kommt-maengel-bleiben/ Bericht auf BIZEPS 28.02.2019]</ref>
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Auch Volksanwalt Günther Kräuter spricht von einem großen Versäumnis in Bezug auf die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen: "''Ich appelliere an den Salzburger Landtag, sich der Rolle als kontrollierende Instanz zu besinnen und die Kritik und die Empfehlungen des eigenen Monitoringausschusses ernst zu nehmen''"<ref>[https://www.bizeps.or.at/konradinum-neubau-kommt-maengel-bleiben/ Bericht auf BIZEPS 28.02.2019]</ref>
    
== Rechtsträger ==
 
== Rechtsträger ==

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