Kur: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Kur ist ein sog. ''"Anschluss-Heilverfahren"'', welches im Zusammenhang mit einer medizinisch notwendigen Behandlung nach Krankheit oder Unfall als Leistung der Krankenversicherung (§ 155 ASVG), der Unfallversicherung (§ 189 ASVG) oder der Pensionsversicherung (§ 307d ASVG) durchgeführt wird, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern oder die Folgen der Krankheit zu erleichtern, die Gesundheit nach Unfallbehandlung wiederherzustellen oder zu festigen oder nur als Gesundheitsvorsorge des Sozialversicherungsträgers, jeweils unter Bedachtnahme auf ihre finanzielle Leistungsfähigkeit und auf die Auslastung der zur Verfügung stehenden Einrichtungen.
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Unter einer Kur wird in Österreich eine Vorsorge zur Stärkung einer (geschwächten) Gesundheit oder die Unterstützung der Genesung bei oder nach Krankheiten und Leiden verschiedener Art verstanden.
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Die Kur ist sanitätsrechtlich ein sog. ''"Anschluss-Heilverfahren"'', welches im Zusammenhang mit einer medizinisch notwendigen Behandlung nach Krankheit oder Unfall als Leistung der Krankenversicherung (§ 155 ASVG), der Unfallversicherung (§ 189 ASVG) oder der Pensionsversicherung (§ 307d ASVG) durchgeführt wird, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern oder die Folgen der Krankheit zu erleichtern, die Gesundheit nach Unfallbehandlung wiederherzustellen oder zu festigen oder nur als Gesundheitsvorsorge des Sozialversicherungsträgers, jeweils unter Bedachtnahme auf ihre finanzielle Leistungsfähigkeit und auf die Auslastung der zur Verfügung stehenden Einrichtungen.
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Eine Kur kann man sich auch jederzeit privat finanzieren und als Kurgast in seinen Urlaub seine Gesundheit gezielt stärken oder durch die Kur auf die Linderung bei z. B. bei altersbedingten Beschwerden zusätzlich einzuwirken. Der Anteil der privat zahlenden Kurgäste ist - trotz Sozialversicherung - auch heute sehr beachtlich.
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Alle Anwendungen in einer Kur dürfen nur auf ''ärztliche Anordnung'' und unter „ärztlicher Aufsicht“ angewendet werden. Daher werden Kurmittel bzw. Heilmittel in der Regel in [[Kuranstalt]] oder zumindest einem Kurmittelhaus zur Anwendung gebracht, weil dort ärztliche Aufsicht und falls nötig Erste Hilfe <ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Erste_Hilfe de.wikipedia.org/ Erste Hilfe]</ref> gewährleistet ist.
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<!-- Die Kur ist ein sog. ''"Anschluss-Heilverfahren"'', welches im Zusammenhang mit einer medizinisch notwendigen Behandlung nach Krankheit oder Unfall als Leistung der Krankenversicherung (§ 155 ASVG), der Unfallversicherung (§ 189 ASVG) oder der Pensionsversicherung (§ 307d ASVG) durchgeführt wird, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern oder die Folgen der Krankheit zu erleichtern, die Gesundheit nach Unfallbehandlung wiederherzustellen oder zu festigen oder nur als Gesundheitsvorsorge des Sozialversicherungsträgers, jeweils unter Bedachtnahme auf ihre finanzielle Leistungsfähigkeit und auf die Auslastung der zur Verfügung stehenden Einrichtungen.
  
 
Eine Kur kann man sich auch jederzeit privat finanzieren und als Kurgast in seinen Urlaub seine Gesundheit gezielt stärken oder durch die Kur auf die Linderung bei z. B. bei altersbedingten Beschwerden zusätzlich einzuwirken. Der Anteil der privat zahlenden Kurgäste ist - trotz Sozialversicherung - auch heute sehr beachtlich.
 
Eine Kur kann man sich auch jederzeit privat finanzieren und als Kurgast in seinen Urlaub seine Gesundheit gezielt stärken oder durch die Kur auf die Linderung bei z. B. bei altersbedingten Beschwerden zusätzlich einzuwirken. Der Anteil der privat zahlenden Kurgäste ist - trotz Sozialversicherung - auch heute sehr beachtlich.
  
Alle Anwendungen in einer Kur müssen in einer [[Kuranstalt]] oder zumindest einem Kurmittelhaus erfolgen, damit eine ärztliche Aufsicht und falls nötig erste Hilfe gewährleistet ist.
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Alle Anwendungen in einer Kur müssen in einer [[Kuranstalt]] oder zumindest einem Kurmittelhaus erfolgen, damit eine ärztliche Aufsicht und falls nötig erste Hilfe gewährleistet ist.-->
  
 
==Geschichte==
 
==Geschichte==

Version vom 3. Dezember 2015, 16:51 Uhr

Ein Kur kann der Vorsorge als auch der Stärkung einer (geschwächten) Gesundheit oder der Unterstützung der Genesung bei oder nach Krankheiten und Leiden verschiedener Art dienen. Im Salzburger Fremdenverkehr spielen Kuren einen nicht unbedeutende Rolle.

Allgemeines

Unter einer Kur wird in Österreich eine Vorsorge zur Stärkung einer (geschwächten) Gesundheit oder die Unterstützung der Genesung bei oder nach Krankheiten und Leiden verschiedener Art verstanden.

Die Kur ist sanitätsrechtlich ein sog. "Anschluss-Heilverfahren", welches im Zusammenhang mit einer medizinisch notwendigen Behandlung nach Krankheit oder Unfall als Leistung der Krankenversicherung (§ 155 ASVG), der Unfallversicherung (§ 189 ASVG) oder der Pensionsversicherung (§ 307d ASVG) durchgeführt wird, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern oder die Folgen der Krankheit zu erleichtern, die Gesundheit nach Unfallbehandlung wiederherzustellen oder zu festigen oder nur als Gesundheitsvorsorge des Sozialversicherungsträgers, jeweils unter Bedachtnahme auf ihre finanzielle Leistungsfähigkeit und auf die Auslastung der zur Verfügung stehenden Einrichtungen.

Eine Kur kann man sich auch jederzeit privat finanzieren und als Kurgast in seinen Urlaub seine Gesundheit gezielt stärken oder durch die Kur auf die Linderung bei z. B. bei altersbedingten Beschwerden zusätzlich einzuwirken. Der Anteil der privat zahlenden Kurgäste ist - trotz Sozialversicherung - auch heute sehr beachtlich.

Alle Anwendungen in einer Kur dürfen nur auf ärztliche Anordnung und unter „ärztlicher Aufsicht“ angewendet werden. Daher werden Kurmittel bzw. Heilmittel in der Regel in Kuranstalt oder zumindest einem Kurmittelhaus zur Anwendung gebracht, weil dort ärztliche Aufsicht und falls nötig Erste Hilfe [1] gewährleistet ist.


Geschichte

Allgemeines

1492 stiftet 'Conrad Strochner' ein 'Armenpad' bzw 'Badespital' und begründet die heute noch tätige Stiftung Kurtherme Badehospiz Bad Gastein.

1820 erreichte die Nutzung von Thermalquellen zum Zweck der Kur in Bad Gastein im Gasteinertal erstmals Bedeutung.

1823 ließ der Wiener Arzt Dr. Franz Wirer, das erste Solebad in Bad Ischl errichten und zwei Jahre später konnte Ischl die ersten prominenten Gäste begrüßen: den Bischof von Olmütz, der ein Bruder von Kaiser Franz Joseph I. war und Kaiser Franz I., von Österreich.

Die Eltern des späteren Kaisers, Erzherzog Franz Karl und Prinzessin Sophie von Bayern, waren kinderlos. Auf Anraten ihres Arztes kurten sie in Mineralsolebäder in Bad Ischl. Diese Kur war so erfolgreich, dass sich daraufhin der erste Nachwuchs einstellte, die so genannten drei Salzprinzen. Der erste Sohn war der spätere Kaiser Franz Joseph I. Er und seine Brüder wurden die Salzprinzen genannt, weil sie dem Ischler Salzwasser das Leben verdankten. Ischl wurde kaiserliche Sommerresidenz.

In der Stadt Salzburg

Um 1900 gab es in der Stadt Salzburg neben den städtischen Badeanstalten, die kalte und warme Bäder, so genannte Douchen, römisch-irische Luft- und russische Dampfbäder sowie Kneippkuren anboten, auch die Wasserheilanstalten Gfrerer an der Franz-Josef-Straße, Dr. Breyer in Parsch, die Torf-Moor-Bade- und Heilanstalten Woska und Schlaf in Schallmoos und das Kuranstalt Kreuzbrückl in Maxglan.

Die Stadthotels Hotel zum Goldenen Horn und die Blaue Gans hatten sogar einen täglichen Omnibusdienst zur Moorbadeanstalt Marienbad in Leopoldskron-Moos für ihre Gäste angeboten. Auch das Hôtel de l'Europe am Salzburger Hauptbahnhof hatte eine eigene Badeanstalt. Holzingers Badehaus in Mülln und die Kaltbadeanstalt Kogler rundeten das Kur- und Badeangebot in der Stadt Salzburg ab.

Im Land Salzburg

Der bereits im 15. Jahrhundert bekannte, im Weichselbachtal gelegene, Höhenkurort Bad Fusch war einst nach Bad Gastein der bekannteste Kurort Salzburgs. Während des Zweiten Weltkriegs kam der Kurbetrieb jedoch zum Erliegen, wodurch die Ortschaft verfiel.

Heilquellen

Hauptartikel: Heilquelle

Die charakteristische Zusammensetzung von Heilquellen oder ihre heilende Wirkung kann sich ändern. Deshalb muss bei Heilquellen gemäß S.HVG alle zwanzig Jahre eine Große Heilwasseranalyse und alle fünf Jahre eine Kleine Heilwasseranalyse zur Kontrolle durchgeführt werden. Ist die Charakteristik bzw Konzentration der Wirkstoffe im Wesentlichen unverändert, wird die Anerkennung der Heilquelle neuerlich bestätigt.

Die Kontrolle, dass die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten von Heilquellen, die gesetzlich vorgeschriebenen Heilwasseranalysen durchführen, obliegt dem Amt der Salzburger Landesregierung.

Kurorte

Hauptartikel: Kurort

Wann sich ein Ort Kurort nennen darf, ist im Salzburger Heilvorkommen- und Kurortegesetz 1997, LGBl.Nr. 101, genau geregelt.

Weitere Kuren und Anwendungen

Weblinks

Quellen