Pfleggericht Neumarkt: Unterschied zwischen den Versionen
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| − | * [[Friederike Zaisberger|Zaisberger, Friederike]] und [[ Walter Schlegel]]: "[[Burgen und Schlösser in Salzburg (Zaisberger, Schlegel)|Burgen und Schlösser in Salzburg]], "[[Flachgau]] und [[Tennengau]]", Seite 87f | + | * [[Friederike Zaisberger|Zaisberger, Friederike]] und [[Walter Schlegel]]: "[[Burgen und Schlösser in Salzburg (Zaisberger, Schlegel)|Burgen und Schlösser in Salzburg]], "[[Flachgau]] und [[Tennengau]]", Seite 87f |
| − | * [[ | + | * [[SALZBURGWIKI]]-Artikel "[[Pfleggericht]]" |
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Aktuelle Version vom 19. Januar 2026, 13:51 Uhr
Das Pfleggericht Neumarkt war ein fürsterzbischöfliches Pflegegericht mit Sitz im Gebäude des späteren Bezirksgericht Neumarkt in der Flachgauer Marktgemeinde Neumarkt am Wallersee.
Geschichte
Bereits als der Pfleger noch im Pfleggericht Alt- und Lichtenthann residierte, wohnte der Pfleg- und Gerichtsschreiber in Neumarkt. Da die Burg Lichtentann wohl schon im 14. Jahrhundert verfiel, hatte der Landrichter seit mindestens 1485 seine Amtssitz in Neumarkt. Hier gab es bereits einen Marktrichter. Nach dem Brand von Altentann am 6. April 1680 wurde die Gerichtsbarkeit von Alten- und Lichtentann nach Neumarkt verlegt. Hier wollte man ein neues Amtsgebäude neben der bestehenden Gerichtsschreiberei, der Fronfeste, errichten. Doch man konnte das gegenüberliegende Bürgerhaus käuflich erwerben und so wurde die "Winkler'sche Behausung" 1699 für das Gericht adaptiert.
1850 wurde dann das Pfleggericht zum Bezirksgericht Neumarkt.
Quellen
- Zaisberger, Friederike und Walter Schlegel: "Burgen und Schlösser in Salzburg, "Flachgau und Tennengau", Seite 87f
- SALZBURGWIKI-Artikel "Pfleggericht"