Projekt Hochsonnberg: Unterschied zwischen den Versionen

Aus SALZBURGWIKI
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K (ergänzt)
K (ergänzt)
Zeile 16: Zeile 16:
  
 
== Erste Entscheidung ==
 
== Erste Entscheidung ==
Im Mia [[2011]] genehmigte das Land Salzburg in erster Instanz das Projekt. Dem Betreiber wurden 200 Hektar Fläche für Ausgleichsmaßnahmen vorgeschrieben. Landesumweltanwalt Wolfgang Wiener kündigte Berufung an. Seiner Meinung nach widerspreche das Projekt u.a. der [[Alpenkonvention]], es sei auf der Südseite, zerstöre hochwertige Lebensräume und gefährde geschützte Tier- und Pflanzenarten.  
+
Im Mia [[2011]] genehmigte das Land Salzburg in erster Instanz das Projekt. Dem Betreiber wurden 200 Hektar Fläche für Ausgleichsmaßnahmen vorgeschrieben. Landesumweltanwalt Wolfgang Wiener kündigte Berufung an. Seiner Meinung nach widerspreche das Projekt u.a. der [[Alpenkonvention]], es sei auf der Südseite, zerstöre hochwertige Lebensräume und gefährde geschützte Tier- und Pflanzenarten. Eine weitere Begründung der Berufung: Mängel in der rechtlichen Beurteilung durch die Behörde. So haben diese ohne Erklärung ein ''hohes öffentliches Interesse'' am Bau der Anlage höher gewichtet als ein ''besonders hohes Interesse'' am [[Naturschutz]] in den betreffenden Gebieten. Eine Genehmigung sei aber nur dann zulässig, wenn das öffentliche Interesse am Bau überwiege. Auch Verfahrensmängel wirft der Landesumweltanwalt vor. Die Projekbetreiber hatten mit der Berufung gerechnet.
  
 
==Quellen==
 
==Quellen==
{{Quelle PiN|9., 16. Dezember 2010 und 27. Mai 2011}}
+
* {{Quelle PiN|9., 16. Dezember 2010 und 27. Mai 2011}}
 +
* {{Quelle SN|16. Juni 2011}}
 
<references/>
 
<references/>
  

Version vom 17. Juni 2011, 09:58 Uhr

Das Projekt Hochsonnberg soll Piesendorf an das bestehende Lift- und Pistennetz der Schmittenhöhe anschließen.

Allgemeines

Es sollen vier Liftanlagen mit den dazugehörenden Pisten und einer Beschneiungsanlage mit Speicherteich errichtet werden. Weiters so ein Skizentrum mit Bistro, Sportshop und eine Skischule sowie Stellplätze für 700 Pkw und 20 Busse gebaut werden. Es werden 23 Hektar Wintersportgebiet entstehen, das die Areitbahn in Schüttdorf entlasten soll.

Am 6. Dezember 2010 war dazu die öffentliche Verhandlung im Umweltverträglichkeitsverfahren (UVP) im Ferry Porsche Congress-Center in Zell am See angesetzt gewesen. Seit der Einreichung der Umweltverträglichkeitserklärung im April 2010 waren 20 Gutachter des Seilbahnunternehmens und Fachleute des Landes Salzburg in Verhandlungen. Ein 400-seitiges Gutachten wurde erstellt.

Die Investitionssumme beträgt 72,6 Mill. Euro, wobei während der Bauzeit ein zusätzliches regionales Bruttoinlandsprodukt von 60,8 Millionen Euro entstünden, erklärte Schmittenhöhebahn AG-Vorstand Erich Egger anlässlich des Umweltverträglichkeitsverfahrens, das an den beiden Tage seines Abhaltens im Dezember 2010 rund 100 Bürger und Vertreter von Interessensgruppen anzog. 500 Arbeitsplätze während der Bauphase wären indirekt gesichert, 15 Ganzjahres- und 75 Saisonstellen sähe dann der Betrieb selbst vor.

Baubeginn: 2012

Entwicklung

Landesumweltanwalt Wolfgang Wiener sah nach Prüfung des Projekts kein öffentliches Interesse an dieser Anbindung der Schmittenhöhe von Piesendorf aus. Dies kritisierte Bürgermeister Hans Warter (ÖVP) scharf. Warter vertritt die Meinung, das Projekt sei sehr wohl von öffentlichem Interesse und brächte wichtige wirtschaftliche Impulse in die Region. Wiener hält dagegen, dass das Projekt Naturlandschaften zerstöre und nur im Interesse der Schmittenhöhebahn AG sei.

Der Bürgermeister argumentierte in einem offenen Brief, dass die eingriffsmindernden Maßnahmen nach modernsten ökologischen Konzepten erfolgen. Der Brief wurde auch vom Vorsitzenden des Regionalverbands, Bürgermeister Peter Mitterer sowie von Vertretern des Fremdenverkehrs, des Wirtschaftsbundes, der Jägerschaft und der Agrargemeinschaft Hochsonnberg unterzeichnet[1].

Erste Entscheidung

Im Mia 2011 genehmigte das Land Salzburg in erster Instanz das Projekt. Dem Betreiber wurden 200 Hektar Fläche für Ausgleichsmaßnahmen vorgeschrieben. Landesumweltanwalt Wolfgang Wiener kündigte Berufung an. Seiner Meinung nach widerspreche das Projekt u.a. der Alpenkonvention, es sei auf der Südseite, zerstöre hochwertige Lebensräume und gefährde geschützte Tier- und Pflanzenarten. Eine weitere Begründung der Berufung: Mängel in der rechtlichen Beurteilung durch die Behörde. So haben diese ohne Erklärung ein hohes öffentliches Interesse am Bau der Anlage höher gewichtet als ein besonders hohes Interesse am Naturschutz in den betreffenden Gebieten. Eine Genehmigung sei aber nur dann zulässig, wenn das öffentliche Interesse am Bau überwiege. Auch Verfahrensmängel wirft der Landesumweltanwalt vor. Die Projekbetreiber hatten mit der Berufung gerechnet.

Quellen

  1. "Salzburger Nachrichten", 28. Jänner 2011