Bezirksgericht Sankt Johann im Pongau: Unterschied zwischen den Versionen

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:Telefon: 05-7601 236
 
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Version vom 6. September 2009, 15:56 Uhr

Karte

Das Bezirksgericht St. Johann ist eines von neun Bezirksgerichten im Bundesland Salzburg.

Lage

Das Bezirksgericht St. Johann befindet sich in zentraler Lage nahe der Hauptstraße im Ortszentrum von St. Johann.

Geschichte

Der erste namentlich erwähnte Richter von St. Johann war Christian von Saur der 1393 auftaucht. 1672 wurde St. Johann ein selbständiges Landgericht und 1679 Pfleggericht. Als Salzburg Anfang des 19. Jahrhunderts zu Bayern fällt bekommt St. Johann das Landgericht Wagrain zugeteilt, zehn Jahre später auch die Gemeinden Kleinarl, Großarl, Hüttschlag, St. Veit, Schwarzach und Goldegg.

1867 entstehen die Bezirkshauptmannschaft für den ganzen Pongau und ein Bezirksgericht St. Johann. 1879 übersiedelte das Bezirksgericht in das noch heute genutzte Gebäude, die für die Zwecke adaptierte Fronfeste. Sie diente bis 1973 auch als Gefängnis.

Am 1. Jänner 2003 wurden die Sprengel der ehemaligen Bezirksgerichte Gastein und Werfen dem BG St. Johann zugewiesen.

Vorsteher des Bezirksgerichts

Vorsteher des Bezirksgerichts St. Johann ist Dr. Hubert Seebacher.

In den 1950er Jahren war der bekannte Salzburger Alpinist Walter Frauenberger hier Gerichtsvorsteher.

Örtliche Zuständigkeit

Das BG Johann behandelt Straf- und Zivilsachen erster Instanz der Pongauer Gemeinden Bad Gastein, Bad Hofgastein, Bischofshofen, Dorfgastein, Goldegg, Großarl, Hüttschlag, Kleinarl, Mühlbach am Hochkönig, Pfarrwerfen, Sankt Johann im Pongau, Sankt Veit im Pongau, Schwarzach im Pongau, Wagrain, Werfen, Werfenweng.

Parteienverkehr

  • Montag bis Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr.
  • Amtstag: Dienstag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Adresse

Eurofunkstraße 2
5600 St. Johann
Telefon: 05-7601 236

Quellen

  • Vereinigung der österreichischen Richter und Richterinnen [1]

Weblinks

Landes- und Bezirksgerichte in Salzburg