Weyerturm

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Der Weyerturm in der Westansicht
Ehemaliger Erker an der Westfassade des Weyerturms
Zoomaufnahme der Südfassade des Turmes

Der Weyerturm in der Ortschaft Weyer bei Bramberg am Wildkogel ist eine ehemalige Burganlage. Er zählt zu den denkmalgeschützten Objekten in der Gemeinde.

Lage

Er befindet sich etwa 25 m über dem Talboden des Salzachtals oberhalb des Weyerhofes auf einem Felsen am westlichen Rand der Ortschaft Weyer.

Beschreibung

Er ist das letzte Beispiel der für den Pinzgau typischen kleinen Burganlagen. Ähnliche Wohntürme fanden sich einst in Walchen, in Reittau und in Hollersbach im Pinzgau. Von ihnen sind nur mehr kümmerliche Mauerreste erhalten.

Der Weyerturm war gegen Norden durch einen Graben – er ist heute kaum noch sichtbar – und einen Weiher gesichert, von dem noch eine Mulde geblieben ist. Wahrscheinlich war der Weiher auch namengebend für Turm und Hof. (In den Urkunden kommen die Bezeichnungen Wihara, Wiare, Wiarn und Weinern vor.)

Nach Süden gegen das Salzachtal zu fällt der Fels steil ab. Im Osten des Turmes existierte ursprünglich noch ein zweites, nahezu quadratisches Gebäude, das durch eine Mauer mit dem Turm verbunden war. Von ihm sind nur mehr überwachsene Steine vorhanden. Vom Turm sind die Außenmauern in der Höhe von 16 Metern erhalten. Die Zwischendecken fehlen längst, aber die Balkenlöcher lassen auf sieben Geschoße schließen.

Um das oberste Geschoß verlief vermutlich ein hölzerner Wehrgang, der durch das Zeltdach abgedeckt war. Die noch erkennbare einstige Kapelle umfasste zwei Stockwerke. Sie wies eine halbkreisförmige Apsis und ein kleines Rundbogenfenster auf. Oberhalb der Apsisnische im Inneren der östlichen Mauer ist vom vierten bis zum sechsten Geschoß ein enger Stiegenlauf noch gut erhalten und durch einen Mauerausbruch zu sehen. Der ursprüngliche Eingang des Turmes befand sich auf der südlichen Außenwand des ersten Geschoßes. Er wurde später zugemauert. Ab dann befand sich der Eingang von außen auf Höhe des dritten Obergeschoßes. Es ist anzunehmen, dass man bei Gefahr die dort hinauf führende Holzstiege aufziehen konnte.

Neben der Eingangstür befinden sich zwei rundbogige, schießschartenartige Fenster. Alle anderen Stockwerke wurden durch schmale Fenster nur notdürftig belichtet. An der Nordseite fehlt jeder Lichteinlass. Eine rundbogige Tür und vier Balkenlöcher lassen auf einen kleinen Erker an der Westseite des Turmes schließen.

Die Herren von Weyer

Die erste urkundliche Erwähnung der Herren von Weyer ist vom Anfang des 12. Jahrhunderts bekannt. Nachfolgend ein Auszug aus der Bramberger Ortschronik:

  • 1130: Rapoto de Wiare
  • 1137: Reginbot de Wihara ist Zeuge, als Weikersbach bei Saalfelden an den Erzbischof übergeben wird.
  • 1150: Chunrad
  • 1160: Heimo
  • 1252: Gerhoh von Wiarn muß nach dem Friedensschluss zwischen Erzbischof Philipp mit dem Grafen Albert von Tirol und Meinhard von Görz über den Tauern reiten, um in Großkirchheim und an der Möll Schätzungen vorzunehmen.
  • Um 1270 scheinen die Bischöfe von Chiemsee die Herrschaft über Weyer erhalten zu haben, denn Gerhoh von Weyer, der Letzte dieses Stammes, ist bereits chiemseeischer Lehensmann.
  • 1271 gibt Gerhoh den Weyerturm und seine anderen Lehen zurück und bekommt dafür vom Bischof Besitzungen in Windisch Matrei und im Lungau als Lehen.
  • 1292 Walther von Neukirchen übernimmt den Turm nicht zum Eigentum, es wird ihm nur die Burghut anvertraut.
  • Über die folgenden 160 Jahre ist den Weyerturm betreffend nichts bekannt.
  • 1454 Florian Stuhlfelder und seine zwei Söhne übernehmen den Turm zu Leibgeding.
  • 1504–1519: Gregor und Erasmus Mandl von Steinfels
  • 1519–1533: Ludwig Lebenauer, Pfarrer von Bramberg
  • 1533–1570: Christian Plangk zu Büchl
  • 1570: Karl und Wilhelm Jocher

Es ist nicht überliefert, ab wann die Besitzer des Turmes in die darunter liegende Meierei (Weyerhof), die besser ausgestattet und bequemer zu bewohnen war, übersiedelt sind. Diese ist schon ab 1162 als Taverne nachgewiesen. Auch nach der Übersiedlung in die Meierei blieb die Erhaltungspflicht für den Turm bestehen, damit der Bischof, der ihn als Absteige während der Jagd nutzte, dort jederzeit eine "wohlbestallte Wohnung der Orten finden könnte".

  • 1600: Michael Bock. Er musste zur Strafe 120 Gulden entrichten, da er seine Erhaltungspflicht vernachlässigt hatte.
  • 1609: Nikolaus Einöder. Er löste sich gegen Bezahlung von 150 Gulden von der Erhaltungspflicht. Ab nun wurde die Taverne als Unterkunft festgelegt und der Turm dem Verfall preis gegeben.

Quellen