Rechtsfahrgebot
Das Rechtsfahrgebot im Straßenverkehr wird durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) im II. Abschnitt, § 7, geregelt. Demnach hat der Lenker eines Fahrzeuges so weit rechts zu fahren, wie ihm dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar ist. In Salzburg wurde das Rechtsfahrgebot regional unterschiedlich eingeführt.
Geschichte
Linksfahrgebot
Während der Monarchie legten die Kronländer die Bewegungsrichtung im Fahrverkehr unterschiedlich fest. Salzburg gehörte so wie Ober- und Niederösterreich zu jenen Gebieten, die links fuhren. In den Nachbarländern Tirol und Kärnten galt hingegen Rechtsverkehr. 1915 wurde generell auf Linksverkehr umgestellt. Nach der Gründung der Republik galt ab 1921 für Vorarlberg wegen seiner stärkeren verkehrstechnischen Anbindung an Deutschland und die Schweiz Rechts-, für den Rest Österreichs Linksverkehr.
Lend als Grenze zwischen Links- und Rechtsverkehr
1929 wurde mit einem Bundesgesetz die Umstellung auf Rechtsfahrgebot für ganz Österreich ab 1. Dezember 1932 festgelegt.
Allerdings erfolgte nur eine teilweise Umsetzung in Tirol (ohne Osttirol) und im Pinzgau sowie dem Gasteiner Tal und dem Dientner Tal:
Ab 2. April 1930 bildete die Bezirksgrenze bei Straßenkilometer 25,680 der Pinzgauer Straße (heutige B 311) bei Lend den Punkt, an dem die Straßenseite zu wechseln war. Dies wurde an der vor dem Aluminiumwerk gelegenen Stelle durch eine "Überkopfanzeige" ("Fahrseitenwechsel - rechts fahren" bzw. "links fahren") kundgetan. Ab 1936 überwachte auf Anregung des Salzburger Automobil-Clubs im Sommer zusätzlich ein Posten die Wechselstelle.
In Ost-West-Richtung gab es zu dieser Zeit nördlich der Alpen in Österreich nur diese eine Straßenverbindung. Insofern eignete sich Lend als Ort der Trennung zwischen Rechts- und Linksverkehr besser als eine Landesgrenze.
Ab 15. Juni 1936 wechselten auch Kärnten und Osttirol zum Rechtsverkehr, weshalb auch am Katschberg ein "Wechselpunkt" entstand.
Rechtsfahrgebot
Nach dem "Anschluss" Österreichs an Hitler-Deutschland 1938 wurde die Umstellung auf Rechtsverkehr abgeschlossen. Im ganzen Land Salzburg galt das Rechtsfahrgebot ab 1. Juli 1938, in den östlichen Bundesländern erfolgte die Umstellung in Etappen bis 19. September 1938.
Quelle
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Verkehrsnotizen von Walter Brummer