Georg Schönhärl

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Georg Schönhärl (* 25. September 1832 in Poppenricht, Bayern; † 16. September 1906 in Seekirchen) war Stiftspropst von Seekirchen.

Leben

Georg Schönhärl empfing am 15. November 1855 seine Priesterweihe. Am 14. Februar 1902 wurde im der Titel Geistlicher Rat zuerkannt. Er wurde am 6. Dezember 1897 zum Stiftspropst in Seekirchen ernannt.

Unter Schönhärl strebten die Kanoniker eine Klärung ihrer Rechte der Erzdiözese Salzburg gegenüber an. Auslöser war die Verpflichtung sich am Bau der St. Andrä Kirche in der Stadt Salzburg mit jährlichen Geldbeträgen zu beteiligen.

Am 16. Dezember 1905 wurde Schönhärl von Rom informiert, dass das Kollegiatstift zwar die Insignien tragen dürfe, aber juristisch nach wie vor direkt dem Salzburger Erzbischof unterstellt sei.

Quellen


Zeitfolge